Wasserschaden

Diskutiere Wasserschaden im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Sitze hier gerade an einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. In dem Objekt entstanden durch einen Wasserschaden im Jahre 2009 hohe Wasserkosten für das ...


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  1. Wasserschaden #1

    Wasserschaden

    Hallo,

    Sitze hier gerade an einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. In dem Objekt entstanden durch einen Wasserschaden im Jahre 2009 hohe Wasserkosten für das Haus (hohe NZ u. hohe Abschläge für 2010).

    Ich weiß, dass ich den Mietern nicht alle Kosten in Rechnung stellen darf. Kann mir jemand sagen wieviel der Kosten der Eigentümer selber tragen muss. Und wie man das ausrechnet.

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Sabine

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  2. Wasserschaden #2
    Was hat der Wasserschaden 2009 mit der Abrechnung 2010 zutun?
    Der hohe Verbrauch war ja in 2009, wenn die Abschläge 2010 gestiegen sind dadurch hat sich das ja durch die Abrechnung des Wasserlieferanten zum 31.12.2010 wieder relativiert und es müsste ein Guthaben rausgekommen sein.
    Den Mietern wird das Verbrauchte Wasser und Abwasser berechnet und keine Abschläge.

    Sind Wasserzähler verbaut? Dann wird der Verbrauch abgerechnet, sind keine Zähler verbaut kann man z.B. den Durchschnitt der letzten 5 Jahre natürlich ohne das Wasserschadenjahr nehmen und dann wie üblich über die Fläche abrechnen.

  3. Wasserschaden #3
    Das Wasser eines Wasserschadens trägt normalerweise die Versicherung. Genau wie die restliche Schadensbeseitigung.

    Die Mieter geht das nix an.

  4. Wasserschaden #4
    Unregistriert

    Wasserschaden

    Was für eine Versicherung trägt denn diesen Wasserschaden. Die Gebäude-Brandversicherung bestimmt nicht.
    Da müsste man eine zusätzliche Wasser-Abwasserversicherung abschließen und die ist bei einem Altbau unverschämt teuer.

  5. Wasserschaden #5
    Hallo GSR
    Die Schlussabrechnung kam erst im Jahr 2010 und viele Vergleichsdaten gibt es nicht, weil der Eigentümer während der Übergabe des Objektes an die Verwaltung verstorben ist. Ich habe nur eine RG für 2008 dort war eine Nachzahlung von ca. 600 EUR für 2009 war die Nachzahlung dann ca. 1700 EUR. Wasserzähler sind keine verbaut.

  6. Wasserschaden #6
    Eine andere Frage: Wieviele Liter sollen denn da gelaufen sein? Bei der GEW Köln zahle ich für 1000 l gerade mal 1,60 Euro. Da muss es ja schon ein imenser Schaden gewesen sein.
    Sind vielleicht nur die Stadtwerke exorbitant mit dem Preis hochgegangen, oder hat sich das ABwasser verteuert?

  7. Wasserschaden #7
    Zitat Zitat von Sabine_Bln Beitrag anzeigen
    Hallo GSR
    Die Schlussabrechnung kam erst im Jahr 2010 und viele Vergleichsdaten gibt es nicht, weil der Eigentümer während der Übergabe des Objektes an die Verwaltung verstorben ist. Ich habe nur eine RG für 2008 dort war eine Nachzahlung von ca. 600 EUR für 2009 war die Nachzahlung dann ca. 1700 EUR. Wasserzähler sind keine verbaut.
    Hallo Sabine,
    ja aber man berechnet doch nicht die Nachzahlung sondern den Gesamtbetrag.
    Vergleich doch die m³ Verbräuche von 2008 und 2009 und 2010, wann wurde der Schaden behoben? Was sagt die Sanitärfirma wielander Schaden schon bestanden hatte?
    Evtl. hat noch einer der Mieter oder einer der Erben die Abrechnungen der Vorjahre, so das man den Gesamtverbrauch dort herausfinden kann. Wann wurde die Abrechnung mit den Mietern für das Jahr 2009 gemacht? Vor Erhalt der Wasserabrechnung?

  8. Wasserschaden #8
    Zitat Zitat von tokape Beitrag anzeigen
    Eine andere Frage: Wieviele Liter sollen denn da gelaufen sein? Bei der GEW Köln zahle ich für 1000 l gerade mal 1,60 Euro. Da muss es ja schon ein imenser Schaden gewesen sein.
    Mussten in 2009 nicht einige Berliner Schleusen vorübergehend ihren Betrieb wegen Hochwasser einstellen ...


    Zitat Zitat von GSR600 Beitrag anzeigen
    ... man berechnet doch nicht die Nachzahlung sondern den Gesamtbetrag ...
    Wenn man die Abschläge ebenfalls ansetzt, kann man m. E. die Nachzahlung (bzw. ggf ein Guthaben) durchaus verwenden. Rechnerisch ist das korrekt (wenn auch umständlich) und rechtlich müsste das durchgehen. (soweit ich weiß, muss man ja auch keine Jahresabgrenzung mehr vornehmen).


    Allerdings frage ich mich gerade, ob der - zweifelsfrei kapitale - Wasserschaden rechtzeitig von den Mietern gemeldet wurde ... denn SO einen Unterschied kriegst Du mit ´ner undichten Badewanne wohl kaum zusammen.

  9. Wasserschaden #9
    Wenn Dir zum Abrechnen die Verbräuche der letzten Jahre als Vergleich fehlen, kannst Du die beim Versorger erfragen.

    •   



       


Wasserschaden


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