Frage zur Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Frage zur Nebenkostenabrechnung im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe ein Zweifamilienhaus und seit nun fast 2 Jahren einen Mieter (meinen allerersten) in der anderen Wohnung. Ich habe mich nun lange vor ...


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  1. Frage zur Nebenkostenabrechnung #1
    Unregistriert

    Frage zur Nebenkostenabrechnung

    Hallo,
    ich habe ein Zweifamilienhaus und seit nun fast 2 Jahren einen Mieter (meinen allerersten) in der anderen Wohnung.
    Ich habe mich nun lange vor der Nebenkostenabrechnung für 2010 gedrückt, aber so langsam läuft mir die Zeit weg. Darum will ich jetzt endlich die Abbrechung machen. Ich habe auch alle Unterlagen zusammen und wollte nun einfach alle Kosten auf die qm umlegen.
    Mein Mieter sagte nun aber, dass er dann bei dem Teil für die Heizkosten 15% abziehen will, weil ich verbrauchsabhängig abrechnen muss.
    Dabei dachte ich, dass ich das eben nicht muss, weil es ein Zweifamilienhaus ist. Im Mietvertrag ist garnichts zum Abbrechnungsmaßstab der Heizkosten ausgefüllt (also die Ankreuzfelder sind alle leer gelassen).
    Ich bin doch im Recht und kann abrechnen wie ich will, oder?
    Danke für eure Hilfe

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  2. Frage zur Nebenkostenabrechnung #2
    Da hat Dein Mieter Recht.

    Die Heizkostenverordnung gilt auch für Dich. Du hast aber die Möglichkeit mit Deinem Mieter was anderes zu vereinbaren. Dies hast Du nicht getan. Daher kann er 15% einbehalten.

  3. Frage zur Nebenkostenabrechnung #3
    Hallo Heizer,

    bist Du dir da sicher? Das BGB geht bei keiner Vereinabrung des Umlageschlüssels doch von den qm aus und auf dieses Objekt (sofern der VM mit drin wohnt) wäre die HzkV auch nicht zwingend vorgeschrieben.

  4. Frage zur Nebenkostenabrechnung #4
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Hallo Heizer,

    bist Du dir da sicher? Das BGB geht bei keiner Vereinabrung des Umlageschlüssels doch von den qm aus und auf dieses Objekt (sofern der VM mit drin wohnt) wäre die HzkV auch nicht zwingend vorgeschrieben.
    Ein Blick ins Gesetz verbessert regelmäßig die Rechtskenntnis...

    § 2 HeizkV: "Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor."

    Im genannten Ausnahmefall geht die Heizkostenverordnung also den rechtsgeschäfltichen Bestimmungen nicht vor. Gibt es allerdings keine rechtsgeschäftliche Bestimmungen - was nichts anderes heißt als Vereinbarungen der Parteien - bleibt nur die Abrechnung nach HeizkV.
    Eine andere Abrechnung ist also nur zulässig, wenn das vereinbart ist. § 556a Abs. 1 BGB kann für die Heiz- und Warmwasserkosten nicht greifen, da nach HeizkV oder abweichender Vereinbarung abzurechnen ist.

  5. Frage zur Nebenkostenabrechnung #5
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Hallo Heizer,

    bist Du dir da sicher?
    Ja bin ich. Siehe auch die Erklärung von RHMV.

    Die Ausnahmeregel in der HKVO bedeutet ja nicht automatisch, dass sie nicht gilt. Sie sagt nur aus, dass man was anderes vereinbaren darf. Dies muss man aber auch tun, wenn man anders abrechnen möchte.

  6. Frage zur Nebenkostenabrechnung #6
    Okay wieder was dazu gelernt.

  7. Frage zur Nebenkostenabrechnung #7
    Unregistriert
    Na prima. Nicht das was ich gerne hören wollte, aber ich danke euch trotzdem.

    Eine Frage hätte ich aber noch: Ändert es etwas, dass man im Vertrag 2 Ankreuzmöglichkeiten hat? Entweder a) man rechnet nach Wohnfläche ab oder b) bei vorhander Verbrauchserfassung ___% nach Wohnfläche und ___% nach Verbrauch. Beides ist leider nicht angekreuzt. Aber da ja keine Verbrauchserfassung vorhanden ist, käme ja automatisch nur die andere Möglichkeit in Betracht.

    Und ich habe den ganzen Paragraph zu den Heizkosten nochmal gelesen. Da steht auch nichts davon, dass sonst die Heizkostenverordnung gilt. Diese wird sogar im gesamten Vertrag nicht ein einziges Mal erwähnt.

  8. Frage zur Nebenkostenabrechnung #8
    "Da steht auch nichts davon, dass sonst die Heizkostenverordnung gilt."

    Muss auch nicht, denn die Heizkostenverordnung ist so oder so bindend. Zum Rest kann ich leider nichts sagen, aber kannst ja mal berichten, wie ihr euch geeinigt habt.

  9. Frage zur Nebenkostenabrechnung #9
    Wenn da nix angekreuzt ist, dann ist auch nix vereinbart. Also ist die Heizkostenverordnung zwingendes Recht. Ob man im Vordruck was hätte ankreuzen können oder nicht ist unerheblich. Fakt ist da ist eben nichts angekreuzt sprich vereinbart.

  10. Frage zur Nebenkostenabrechnung #10

    Betriebsnebenkosten

    Moin,
    bin neu/frisch/unwissend auf disem Forum.
    Habe den Austausch gelesen und ein ähnliches Problem.
    ( wahrscheinlich bin ich auf der falschen Stelle, versuche es trotzdem )

    Habe vor knapp einem Jahr ein Haus gekauft, 2Wohnungen, wovon ich eine selbst bewohne. Ab April habe ich einen Mieter, im Vertrag geregelt, daß wir das erste Jahr nach den - altüblichen Abrechnungsmethoden, Verbrauchsumlegung nach qm bzw. Personenzahl - abrechnen. In der Mietwohnung ist ein Verbrauchszähler für WW und KW vorhanden. Sah damals kein Problem, da ich im Internet eine "gerechte" Verteilerberechnung gefunden hatte.
    So, diese ist nicht mehr auffindbar!! Jetzt komm ich endlich zu meiner Frage!
    ( Himmel - Platzende! Geht weiter auf neuer "Antwort" )

  11. Frage zur Nebenkostenabrechnung #11

    Betribsnebenkosten

    Fortsetzung:
    Ich will noch dieses Jahr alle notwendigen Zähler anbringen und eine Abrechnung von April bis Dezember erstellen.
    * Wie rechne ich den WW-Verbrauch um, wir haben eine Solaranlage für WW. Ein Zwischenschalter für Stromverbrauch des Heizunsraumes ist vorhanden.
    *Wie kann oder muß ich die vorhandene WW Verbrauchsmenge, die in der Mietwohnung gemessen wird, verrechnen, wenn die WWtemperatur auf 50°C eingestellt ist?
    *Wie trenne ich diese vom Heizungsverbrauch, da hab ich ja nur die kWh Angabe.
    *Die Heizkosten sollen nach qm berechnet werden.

    Bitte um Hilfe!!
    Ich möchte eine saubere Abrechnung machen!

    Hat jemand Erfahrung mit "eddie24 "? Kann man Die als seriös einstufen?

  12. Frage zur Nebenkostenabrechnung #12
    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    Fortsetzung:
    Ich will noch dieses Jahr alle notwendigen Zähler anbringen und eine Abrechnung von April bis Dezember erstellen.
    * Wie rechne ich den WW-Verbrauch um, wir haben eine Solaranlage für WW. Ein Zwischenschalter für Stromverbrauch des Heizunsraumes ist vorhanden.
    Alle umlagefähigen Kosten der Solaranlage kannst Du auf die beiden WW-Zähler verteilen. Dazu gehört natürlich auch der Betriebsstrom
    *Wie kann oder muß ich die vorhandene WW Verbrauchsmenge, die in der Mietwohnung gemessen wird, verrechnen, wenn die WWtemperatur auf 50°C eingestellt ist?
    Einfach in die Formel 50 statt 60 einsetzen. (Ich hoffe Du hast eine Legionellenschaltung?)

    *Wie trenne ich diese vom Heizungsverbrauch, da hab ich ja nur die kWh Angabe.
    Dafür gibt es auch eine Formel in der Heizkostenverordnung

    *Die Heizkosten sollen nach qm berechnet werden.

    Bitte um Hilfe!!
    Ich möchte eine saubere Abrechnung machen!

    Hat jemand Erfahrung mit "eddie24 "? Kann man Die als seriös einstufen?
    Für eine Flächenabrechnung brauchst Du eddie nicht. Dafür reicht ein Taschenrechner. Zu der Seite selbst kann ich nicht viel sagen.

  13. Frage zur Nebenkostenabrechnung #13

    Hallo, Heizer

    Ich bin nicht viel schlauer, d e n n Jetztzustand ist:
    WW- & KWuhren nur inder Mietwohnung. Verbrauchswerte habe ich: Wasser, Gas und
    Strom/Heizungsraum. Wo finde ich Formeln, wie ich den Warmwasserverbrauch vom Heizverbrauch rausrechne? Ich meine wieviel Gas verbrauch die Heizungsanlage, um bei nichtaktiver Solaranl. WW zu produzieren? Mit dem Rat 50 statt 60 zu berechnen, ist wohl Tem.einstellung gemeint. Ich hab weder für 50 noch für 60 eine Formel parat. ?? Erst wenn ich diese Berechnung weiß, kann ich die Heizkosten berechnen! Damit habe ich dann kein Problem mehr. Die Solaranlage selbst verbrauch nur Strom, da no Problema. Zu Legionellen: seit Wohnbeginn fahre ich die Wassertemperatur präventiv 1mal wöch. auf 75°, das neue Gesetz betrifft mich nicht, da Wege wie Volumen unter dem Pflichtwert sind. Danke!! Warte wieder auf Antwort.
    ( Irgendwann bring auch ich einen Beweis, um zu zeigen, daß ich nicht auf jedem Gebiet blöde bin.) Liebe Grüße M.M. = Pompfe

  14. Frage zur Nebenkostenabrechnung #14
    Lies erstmal die Heizkostenverordnung 2-3 Mal durch, dann werden die meisten Deiner jetzigen Fragen beantwortet sein aber wahrscheinlich neue auftauchen.

    Dann wirst Du auch erkennen, dass Du mit den beiden Wasserzählern alleine nix anfangen kannst. Du benötigst mindestens noch welche für Deine Wohnung und 3 Wärmezähler oder 1 Wärmezähler und Heizkostenverteiler für alle Heizkörper.

    Willst Du das alles nicht, damm überlege nochmal ob Du nicht lieber doch m² als Einheit willst.

  15. Frage zur Nebenkostenabrechnung #15

    N'abend Heizer

    das erwähnte ich doch schon:
    NOCH DIESES JAHR WIRD DAS HAUS GESPICKT MIT ALLEN MÖGLICHEN ZÄHLER UND
    UHREN !!
    Deshalb meine Anfrage, ob WER eddie24 kennt. Industrie & Handelskammer - kein Negativwissen, Insolvenzantrag ist keiner gestellt, so daß ich von denen o.g. Geräte einbauen lasse, und dann selbst Nebenkosten erstelle, aber o h n e Unsicherheiten.
    Aber jetzt muß ich eine HKaufstellung machen. !!!
    Wie komme ich an Berechnungsbeispiele, die vor 2004 gemacht wurden. Da müssen doch auch Saubere dabeisein!?!

    Netten Abend, Heizer.
    Nochmals Grüße Pompfe

  16. Frage zur Nebenkostenabrechnung #16
    Da wir selbst gewerblich abrechnen, habe ich mit der Seite noch nix zu tun gehabt.

    So wie es ausschaut bauen die selbst auch nix ein sondern vermitteln nur Partner die dies tun.

    Die Abrechnungskosten liegen mit 17-19€/Nutzer recht günstig. Wir verlangen zwischen 20-25€ je nach Verhandlungsgeschick

    Dafür mußt Du bei eddie alle Stammdaten selbst eingeben, Werte plausibilisieren und hast keinerlei Haftung bei Fehlern.

  17. Frage zur Nebenkostenabrechnung #17
    Hallo Pompfe,

    "NOCH DIESES JAHR WIRD DAS HAUS GESPICKT MIT ALLEN MÖGLICHEN ZÄHLER UND UHREN !!"
    Nun "spicke" mal langsam und SCHREIE nicht... ;-)

    Wenn Du je einen Wärmemengenzähler in den Heizungskreislauf und den Warmwasserspeicherkreislauf einbaust, kannste anhand der Zählerstände promillegenau feststellen, wv. % der Heizenergie (d.h. auch der umzulegenden Gesamtkosten) jeweils verwandt wurden für Heizung und WW-Bereitung. Über dem Daumen werden es mglw. ca. 75% für Heizung und ca. 25% für WW-Bereitung sein. So einfach ist das.
    In meinem MFH hatte ich vergangenes Jahr das gemacht, ausserdem noch 14 Wasserzwischenzähler einbauen lassen. Solar gibbet hier nicht.
    Ich kann somit die Abrechnungen centgenau und jederzeit nachprüfbar erstellen.
    Das dazugehörige Programm habe ich mit Excel erstellt, es ist unverkäuflich.

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