Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten

Diskutiere Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, ich sitze gerade an der BNK-Abrechnung für ein Haus mit vier Mietwohnungen und einem Ladengeschäft. WW wie auch die Heizung laufen zentral über ...


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  1. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #1

    Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der BNK-Abrechnung für ein Haus mit vier Mietwohnungen und einem Ladengeschäft. WW wie auch die Heizung laufen zentral über einen Durchlauferhitzer (Gas). Da das Haus schon etwas betagt ist und weder Wärmemengenzähler an den Heizungen noch Wasseruhren an den Warmwassersträngen hat, hab ich die feine Aufgabe, das alles NICHT verbrauchsabhängig zu ermitteln.

    Nun habe ich gelesen, dass bei einer nicht verbrauchsabhängigen Umlage aufgezeigt werden muss, wie WW-Bezug (hängt ja von der Anzahl an Nutzern ab) und Heizung (wohn-/nutzflächenabhängig) voneinander getrennt werden. Gibt es hier Vorschriften, Faustformeln oder einen Schlüssel, mit dem ich hier rechnen muss/kann/darf???
    Mit fällt nur der etwas umständliche Rechenweg ein, über Norm-Durchschnittsverbrauch WW pro Tag und Person > Gesamtverbrauch WW pro Haushalt und Jahr > Energieaufwand, um 1 Liter Wasser auf 40°C aufzuheizen > Umrechnung Energieverbrauch auf Gasmengenlieferung.

    Bevor ich mir das nun alles mühsam zusammensuche und -rechne, hier eben meine Frage, ob es sowas nicht schon vorgefertigt oder normiert mit festen Kennzahlen gibt.

    Gruß und Dank im Voraus für jede Hilfestellung!

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  2. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #2
    Zitat Zitat von hugendubel Beitrag anzeigen
    Bevor ich mir das nun alles mühsam zusammensuche und -rechne, hier eben meine Frage, ob es sowas nicht schon vorgefertigt oder normiert mit festen Kennzahlen gibt.

    Gruß und Dank im Voraus für jede Hilfestellung!
    Ja gibt es. Das nennt sich Heizkostenverordnung und findest Du wenn Du das als Suchbegriff in der Suchmaschine Deiner Wahl eingibst.

  3. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #3
    Dank dir!

    Eine Frage dazu: die WW-Menge wird dort über die Wohnfläche umgelegt. Ist das nicht für die Mieter ungerecht, die alleine wohnen (z.B. gegenüber einer WG oder einer 4-köpfigen Familie)? Können die "Alleinewohner" das nicht anfechten, da sie ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen geringeren WW-VErbrauch haben, als WG oder Familie?

  4. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #4
    Aus §8 ergibt sich nach Erfasstem, sprich gemessenem, Verbrauch.

    Die Grundkosten gehen immer nach m² oder umbautem Raum, da diese unabhängig von der Personenzahl anfallen.

    Wird nicht gemessen muss auch der verbrauchsabhängige Anteiol nach m² oder umbautem Raum verteilt werden.

    Es ist nicht nachvollziehbar warum für die Grundkosten und die Verbrauchskosten zwei verschiedene Umlageschlüssel benutzt werden sollen.

  5. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #5
    Es ist nicht nachvollziehbar warum für die Grundkosten und die Verbrauchskosten zwei verschiedene Umlageschlüssel benutzt werden sollen.
    Aus formaljuristischer Sicht ist es sicherlich nicht nachvollziehbar, da die Verordnung die Umlage nach m² vorschreibt.

    Andererseits: Anlagenplaner setzen gemäß EnEV und DIN 18599 durchaus nachvollziehbare Werte für den WW-Verbrauch eines Otto-Normalbürgers an, die i.d.R. auch ziemlich gut der Realität entsprechen. Natürlich geht es hierbei in erster Linie um die Planung der TGA, aufdass der Nutzr am Ende nicht kalt duschen muss. Bei der HeizkostenV geht es wiederum um die Abrechnung eines tatsächlichen Verbrauchs, der am Ende auch bezahlt werden will.

    Aber eine Quadratmeterumlage hat hier bei weitem eine größere Unschärfe. Beispielsweise hätte ein Vertreter, der nur ein paar Tage die Woche zu Hause weilt, den selben Verbrauch und damit die selben Kosten wie z.B. eine 5-köpfige Familie, die im selben Haus und der gleichen Wohnung wohnt. Das ist offensichtlich nicht nachvollziehbar für den Vertreter, warum er in diesem Fall den Energieverbrauch der Familie mit bezahlen soll. Ein über Jahre und Jahrzehnte "ermittelter" Norm-Druchschnittsverbrauch einer Person, der in anderen Bereichn per Norm/Verordnung als Rechengrundlage vorgeschrieben ist, hat hier eine absolut geringere Tolerant. Zur Gerechtigkeit Aller und zur Last des Vermieters würde ein relativ gering angesetzter Normverbrauch etwaige Geringverbraucher berücksichtigen und gleichzeitig weit besser die Realität abbilden, als die Quadratmeterumlage.

    Ich weiß, dass dies eine absolut theoretische Fragestellung ist. Trotzdem finde ich es merkwürdig, denn es entpricht für mich als Planer nicht der per Verordnung/Norm gängigen Praxis, nicht den anerkannten Regeln der Technik und ganz gewiss nicht der Logik.

  6. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #6
    [QUOTE=hugendubel:

    "Beispielsweise hätte ein Vertreter, der nur ein paar Tage die Woche zu Hause weilt, den selben Verbrauch und damit die selben Kosten wie z.B. eine 5-köpfige Familie, die im selben Haus und der gleichen Wohnung wohnt.
    Das ist offensichtlich nicht nachvollziehbar für den Vertreter, warum er in diesem Fall den Energieverbrauch der Familie mit bezahlen soll."
    Richtig, und hier greift die Sozialkomponente des Gesetzgebers...

    "... finde ich es merkwürdig, denn es entpricht für mich als Planer nicht der per Verordnung/Norm gängigen Praxis, nicht den anerkannten Regeln der Technik und ganz gewiss nicht der Logik."
    Aber dem Gesetz, und das ist das, was nun mal zählt... *teufelchen*

  7. Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten #7
    Doch es entspricht der Logik, denn in größeren Wohnungen mit mehr Räumen wohnen meist auch mehr Personen.

    In einer Einraumwohnung wird man selten eine 10 Köpfige Großfamilie antreffen, während eine 200m² Wohnung selten jemand alleine bewohnt.


    Mir ist nicht ganz klar wofür ein Planer den Wasserverbrauch benötigt. Außer für die Auslegung des WW-Speichers. Aber der wird eh immer viel zu groß gebaut. Und die Rohrdimensionen, naja reden wir nicht drüber.

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