Betriebskosten Hausstrom

Diskutiere Betriebskosten Hausstrom im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo Freunde, z.B. Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien. Die Mieter zahlen Ihren privaten Strom selbst. Das Hauslicht, Klingel, etc. laufen über den Hausstrom. ...


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  1. Betriebskosten Hausstrom #1

    Betriebskosten Hausstrom

    Hallo Freunde,

    z.B.

    Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien. Die Mieter zahlen Ihren privaten Strom selbst.

    Das Hauslicht, Klingel, etc. laufen über den Hausstrom.

    Wie rechne ich den jetzt korrekt ab?

    Es gab eine Endabrechnung des alten Versorgers mitten im Jahr.
    Der neue Versorger hat bis jetzt nur die monatlichen Abschläge abgebucht. Bis dort die Endabrechnung kommt dauert es mindestens noch bis Juni.

    Also wie rechne ich das jetzt korrekt ab?

    Danke schon mal

    •   



       

  2. Betriebskosten Hausstrom #2
    Ist das korrekt, wenn ich das so rechne?

    Endabrechnung des alten Versorgers war im Juni z.B. 100,00 €
    Die Abschläge des neuen Anbieters sind monatlich 5,00 € * 6 Monate = 30,00 €

    Gesamtkosten nach 12 Monaten 130,00 € und das teile ich dann durch die Nutzer?

  3. Betriebskosten Hausstrom #3
    Nach dem Juni 2012 wirst Du genau ermitteln können, wieviel an den alten und an den neuen Versorger jeweils anteilig für 2011 gezahlt wurde. Die Höhe Deiner Abschlagszahlungen interessiert nicht.
    Die Gesamtsumme teilste dann mietflächenanteilmässig auf.

  4. Betriebskosten Hausstrom #4
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Die Gesamtsumme teilste dann mietflächenanteilmässig auf.

    Nicht unbedingt! Du musst umlegen wie es im Mietvertrag festhegalten wird. Es kann ja auch nach Personen sein!

  5. Betriebskosten Hausstrom #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Nach dem Juni 2012 wirst Du genau ermitteln können, wieviel an den alten und an den neuen Versorger jeweils anteilig für 2011 gezahlt wurde. Die Höhe Deiner Abschlagszahlungen interessiert nicht.
    Die Gesamtsumme teilste dann mietflächenanteilmässig auf.
    Aber ich möchte doch die Betriebskostenabrechnung für 2011 nicht erst im Sommer 2012 abschicken...

  6. Betriebskosten Hausstrom #6
    .. dann wirst du wohl oder übel würfeln müssen, oder dir irgendwelche Zahlen ausdenken müssen.

    Sinn der Betriebskostenabrechnung ist es, über die im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen.

    Voraussetzung dazu ist, daß du das, was du abrechnen willst, kennst.
    Solange du nicht alle (in Worten: alle) tasächlich angefallenen Kosten kennst, kannst du keine Betriebskostenabrechnung erstellen.

    Warum widerstrebt es dir, die Betriebskostenabrechnung für 2011 erst im Sommer 2012 abzuschicken?

    Gruß,
    Christian

  7. Betriebskosten Hausstrom #7
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    .. dann wirst du wohl oder übel würfeln müssen, oder dir irgendwelche Zahlen ausdenken müssen.

    Sinn der Betriebskostenabrechnung ist es, über die im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen.

    Voraussetzung dazu ist, daß du das, was du abrechnen willst, kennst.
    Solange du nicht alle (in Worten: alle) tasächlich angefallenen Kosten kennst, kannst du keine Betriebskostenabrechnung erstellen.

    Warum widerstrebt es dir, die Betriebskostenabrechnung für 2011 erst im Sommer 2012 abzuschicken?

    Gruß,
    Christian
    Falsch mein lieber Christian,

    siehe hierzu auch Urteil des BGH von 2007 Drück Mich

    @ grafralf

    Du kannst durchaus die Stromkosten wie in Deiner Beispielrechnung umlegen.

  8. Betriebskosten Hausstrom #8
    Kann man denn nicht einfach den Stromzähler ablesen und mit dem doch sicher bekannten Strompreis abrechnen ? Den Strompreis kann man ja sowieso belegen, oder nicht ? Wo ist das Problem ? Das hatte ich demnächst auch so vor.
    Gruss,
    P.

  9. Betriebskosten Hausstrom #9
    Zitat Zitat von grafralf Beitrag anzeigen
    Endabrechnung des alten Versorgers war im Juni z.B. 100,00 €
    Die Abschläge des neuen Anbieters sind monatlich 5,00 € * 6 Monate = 30,00 €
    Aha...: Alter Provider nimmt 17€/Monat, neuer Provider 5€/Monat. Hat sich ja echt gelohnt...
    Da stimmt doch was nicht.
    Neulich hatten wir doch auch einen Thread, wo wegen geringen Beträgen auch der Stromanbieter gewechselt wurde, was sich eh kaum gelohnt hatte - mal abgesehen davon, dass die Kosten sowieso auf die Mieter umgelegt werden.
    Das Risiko ("Teldafax"......) trägt übrigens ganz allein der VM. Wofür???

  10. Betriebskosten Hausstrom #10

    Abflußprinzip > Leistungsprinzip

    Hallo, Soontir.
    Das Abflußprinzip hab ich nach 3maligem lesen des Urteil's jetzt kapiert, wenn ich nun §§ zum Leistungsprinzip lese - fürchte dann nich mehr.
    (Kein anderer Berufszweig ist so überheblich wie die Juristen, nach derenTexte man Hirnhautirritationen bekommt. Wenn im Forum sich jemand unklar ausdrückt, isser sicher ein Juri.)
    Ernsthaft! Mich betrifft ein ähnliches Problem. Mein Mieter ist im April 2011 eingezogen, wir bekommen nächsten Monat überall neue Zähler, muß also nach "alter" Methode 10 Monate
    abrechnen, dann 2 Monate nach Zähler, wobei ich dann natürlich noch keine Werte habe.
    Aber damit nerve ich zu einem späteren Zeitpunkt, hab im Moment noch ein Rohrproblem.
    Hoffe, Du beteiligst Dich dann mit rechtlichen Hilfestellungen.
    Grüße Pompfe

  11. Betriebskosten Hausstrom #11
    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    ...
    Das Abflußprinzip hab ich nach 3maligem lesen des Urteil's jetzt kapiert...

    ... hab im Moment noch ein Rohrproblem.
    Pompfe
    bei Rohrproblemen hilft das Abflußprinzip

  12. Betriebskosten Hausstrom #12
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Kann man denn nicht einfach den Stromzähler ablesen und mit dem doch sicher bekannten Strompreis abrechnen ? Den Strompreis kann man ja sowieso belegen, oder nicht ? Wo ist das Problem ? Das hatte ich demnächst auch so vor.
    Gruss,
    P.
    Hallo,

    dachte ich bisher auch, wobei ich allerdings immer ein Problem hatte waren die Grundgebühren, die sich mir aufgrund der Rechnung nie erschlossen haben.

    Daher rechne ich immer nach dem Abflussprinzip ab.

  13. Betriebskosten Hausstrom #13
    Hab ich zum Thema "Abflussprinzip" grade ergoogelt, falls es wen interessiert:
    >grundsätzlich zulässig

    -------------------------
    Abrechnungsmethoden bei Nebenkostenabrechnungen Abflussprinzip kontra Leistungsprinzip oder Zeitabgrenzungsprinzip

    BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07

    -------------------

    unzulässige Hausmeisterkosten

    BGH, VU vom 20.02.2008, Az: VIII ZR 27/07

    -----------------------

  14. Betriebskosten Hausstrom #14
    [QUOTE=Pfeifdireins;77116]Hab ich zum Thema "Abflussprinzip" grade ergoogelt, falls es wen interessiert:
    >grundsätzlich zulässig

    Danke für den Hinweis!
    -------------------------
    Abrechnungsmethoden bei Nebenkostenabrechnungen Abflussprinzip kontra Leistungsprinzip oder Zeitabgrenzungsprinzip


    Ansonsten : - _ kontra -

  15. Betriebskosten Hausstrom #15
    @ soontir: Vielen Dank ^^

    @ Berni: Das war nur ein Beispiel!

    •   



       


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