Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ?

Diskutiere Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Habe im vergangenen Jahr 2 neue Wärmemengenzähler für die Heizkostenerfassung installieren lassen, da die alten nach fünf Jahren ausgetauscht werden mußten. Der Stückpreis der ...


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  1. Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? #1
    Unregistriert

    Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ?

    Hallo,

    Habe im vergangenen Jahr 2 neue Wärmemengenzähler für die Heizkostenerfassung installieren lassen,
    da die alten nach fünf Jahren ausgetauscht werden mußten.

    Der Stückpreis der neuen WMZ betrug incl. Mwst. 204,44 €.

    Frage: Kann ich diese Kosten innerhalb der nächsten 5 Jahre voll auf die Mietparteien umlegen ?
    Gibt es da eine rechtliche Grundlage oder muß ich das mit den Mietparteien frei vereinbaren ?

    Kann mir dazu jemand etwas verbindliches sagen ?

    •   



       

  2. Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? #2

    Umlage Wärmemengenzähler

    Soweit ich weiß ist der Kauf von WMZ nicht umlagefähig; eine Miete dagegen schon.
    Die Ableseunternehmen bieten so etwas entweder als Miete oder sogenannte Wartung an.
    Der Kauf war wahrscheinlich ein Fehler, mieten ist für den Vermieter besser.

    Viele Grüße

  3. Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? #3
    Zitat Zitat von DieVierWände Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß ist der Kauf von WMZ nicht umlagefähig; eine Miete dagegen schon.
    Die Ableseunternehmen bieten so etwas entweder als Miete oder sogenannte Wartung an.
    Der Kauf war wahrscheinlich ein Fehler, mieten ist für den Vermieter besser.

    Viele Grüße
    Quatsch!

    Natürlich können die Zähler umgelegt werden. Schließlich handelt es sich um Eichkosten. Es ist gängige Praxis, dass neue Zähler eingebaut werden und die alten verschrottet. Eine Nacheichung wäre teurer. Außerdem wäre dies bei vielen Kompaktzählern garnicht möglich, da ein Batteriewechsel vom Hersteller nicht vorgesehen und somit nicht möglich ist.

    Die Kosten können entweder in dem Jahr umgelegt werden in dem sie entstanden sind oder auf 5 Jahre verteilt werden.

  4. Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? #4

    Umlage WMZ

    Sorry ... hab das mit der Erstinstallation verwechselt. Die muss der Eigentümer bezahlen, wenn er nicht mietet.

    Ein Austausch ist umlagefähig, egal ob Kauf oder Miete. Danke Heizer

    Viele Grüße

  5. Umlage Wärmemengenzähler in Heizkostenabrechnung ? #5
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Schließlich handelt es sich um Eichkosten. Es ist gängige Praxis, dass ...
    Genauer: Eichtausch(kosten). ;-)
    Ich würde sie auf fünf Jahre verteilen.

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