Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach

Diskutiere Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Bruttoflächen oder um bspw. bei Dachschrägen reduzierte Wohnflächen?...


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  1. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #1

    Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach

    Bruttoflächen oder um bspw. bei Dachschrägen reduzierte Wohnflächen?

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  2. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #2
    Wenn du die Heizkosten nach Wohnflächen abrechnen möchtest, wirst du meinem Bauchgefühl nach nicht drum rum kommen, auch tatsächlich die Wohnflächen (und nicht irgendwelche die Bruttoflächen oder Grundflächen) heranzuziehen.

    Hast du mal versucht, herauszufinden, wie der Begriff "Wohnfläche" definiert ist?

    Das andere (das mit den Schrägen) wäre m.E. dann sowas wie Grundfläche, aber keine Wohnfläche.

    Gruß,
    Christian

  3. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #3
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Wenn du die Heizkosten nach Wohnflächen abrechnen möchtest, wirst du meinem Bauchgefühl nach nicht drum rum kommen, auch tatsächlich die Wohnflächen (und nicht irgendwelche die Bruttoflächen oder Grundflächen) heranzuziehen.
    Hast du mal versucht, herauszufinden, wie der Begriff "Wohnfläche" definiert ist?
    Das andere (das mit den Schrägen) wäre m.E. dann sowas wie Grundfläche, aber keine Wohnfläche.
    Gruß,
    Christian
    Nein, Christian, bitte nicht so kompliziert. Ich meine ganz einfach nur bspw. eine DG-Wohnung mit 50m² Fläche, jedoch nach der Neuberechnung gem. WFlVO nur noch 45m² wegen der nur noch hälftig anzurechnenden Flächen unter den Schrägen.

  4. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #4
    Guten Morgen Berny,

    willst/musst du die Kosten nach Wohnfläche (das wären die 45m²) oder Grundfläche (das wären die 50 m²) abrechnen?

    Gruß,
    Christian

  5. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #5
    moin moin,
    ich tendiere mal stark zur Nutzfläche.
    Beheizt wird letztlich die thermische Hülle. Auch kommen immer mehr Fussbodenheizungen zum Einsatz.
    Also die Fläche unter den Schrägen mitgerechnet.
    Gruss,
    P:

  6. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #6
    ich tendiere mal stark zur Nutzfläche.
    ... und ich tendiere zu dem, was im Mietvertrag vereinbart ist.


    Beheizt wird ... die thermische Hülle
    Was ist eine 'thermische Hülle'?

    Gruß,
    Christian

  7. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #7
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Berny,
    willst/musst du die Kosten nach Wohnfläche (das wären die 45m²) oder Grundfläche (das wären die 50 m²) abrechnen?
    Gruß,
    Christian
    Moin Christian,
    meine Frage ist doch so einfach zu verstehen: Soll ich nun nach 45 oder 50 abrechnen?

    PS-Zitat: "Was ist eine 'thermische Hülle'?"
    Das, was um die Kubikmeter herumgeklebt ist...

  8. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #8
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Also die Fläche unter den Schrägen mitgerechnet.
    zu 100 pro?

  9. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #9
    Soll ich nun nach 45 oder 50 abrechnen?
    Steht im Mietvertrag, daß nach Wohnfläche abgerechnet wird? Dann 45.
    Steht im Mietvertrag, daß nach Grundfläche abgerechnet wird? Dann 50.

    Oder, ganz simpel formuliert: Was steht im Mietvertrag?

    Gruß,
    Christian

  10. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #10
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    moin moin,
    ich tendiere mal stark zur Nutzfläche.
    Beheizt wird letztlich die thermische Hülle. Auch kommen immer mehr Fussbodenheizungen zum Einsatz.
    Also die Fläche unter den Schrägen mitgerechnet.
    Die Tendenz geht in die falsche Richtung...

    Ein Blick in die Heizkostenverordnung (§ 7 Abs. 1) zeigt, dass für die Verteilung der Grundkosten nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu erfolgen hat.
    Da auch bei einer Fußbodenheizung der Raum geheizt wird und nicht die Fläche, wäre es wenig sinnvoll hier das geringere Volumen unter den Schrägen unberücksichtigt zu lassen.
    Wohnfläche ist, sofern es nicht abweichende Vereinbarungen darüber gibt, nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen. Unter Nutzfläche i.S.d. HeizkV ist die Fläche von Räumen zu verstehen, die keine Wohnräume sind. Die Berechnung der Nutzfläche wird - auch hier sofern es keine abweichenden Vereinbarungen gibt - nach den gleichen Regeln erfolgen, die für die Berechnung der Wohnfläche gelten.

  11. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #11
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    ...
    Unter Nutzfläche i.S.d. HeizkV ist die Fläche von Räumen zu verstehen, die keine Wohnräume sind
    ...
    Hallo RMHV (heisst RMHV Reihen-Mittel-Haus-Vermieter ?),

    Du hast natürlich Recht, die Nutzflächenberechnung (DIN 277) schneidet auf Höhe von 1,50 ab, und zwar zu 100%. Damit kommt insofern das gleiche raus.
    Jetzt komm ich aber mal ganz spitzfindig daher und stelle folgende Frage:
    Ist es denn nicht so, dass die Nutzfläche W (Nutzung Wohnzweck) aus den Grundflächen nach DIN 277 hergeleitet wird und somit doch was andres herauskommt ?
    Ob die HKVO eine andere Definition von Nutzfläche als die DIN 277 zulässt ?

    Gruss,
    P

  12. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #12
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    Hallo RMHV (heisst RMHV Reihen-Mittel-Haus-Vermieter ?),

    Du hast natürlich Recht, die Nutzflächenberechnung (DIN 277) schneidet auf Höhe von 1,50 ab, und zwar zu 100%. Damit kommt insofern das gleiche raus.
    Jetzt komm ich aber mal ganz spitzfindig daher und stelle folgende Frage:
    Ist es denn nicht so, dass die Nutzfläche W (Nutzung Wohnzweck) aus den Grundflächen nach DIN 277 hergeleitet wird und somit doch was andres herauskommt ?
    Ob die HKVO eine andere Definition von Nutzfläche als die DIN 277 zulässt ?

    Gruss,
    P
    Ja läßt sie. Nämlich umbauter Raum. Gerade bei vielen Dachschrägen oder unterschiedlichen Raumhöhen wird dies der genauere Umlagemassstab sein.

    Allerdings ist auch das an keine bstimmten Bedingungen geknüpft und die Entscheidung darüber obliegt einzig und allein dem Eigentümer welcher Massstab Anwendung findet.

    Bei der Fläche unterscheidet man zwischen Bruttogeschossfläche, beheizbare Fläche oder Nutz- bzw. Wohnfläche nach DIN.

    Ich wär für die beheizbare Fläche. Denn Balkone oder unbeheizte Abstellräume im Keller wird man recht schwer als beheizbare Fläche vor Gericht durchbringen.

  13. Heizkostenabrechnung - Wohnflächenanteil nach #13
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Balkone oder unbeheizte Abstellräume im Keller wird man recht schwer als beheizbare Fläche vor Gericht durchbringen.
    Darfste ja auch nicht, jedoch Wohnungsflure und Abstellkammern in der Wohnung schon.

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