Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen?

Diskutiere Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen? im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Liebe Kollegen, folgende Frage: Bestimmte Kosten fallen regelmäßig an und sind auch im MV als abrechenbar aufgeführt; z.B. Wartungskosten Heizung, Tankprüfung usw. Nun folgende Frage: ...


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  1. Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen? #1

    Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen?

    Liebe Kollegen,
    folgende Frage: Bestimmte Kosten fallen regelmäßig an und sind auch im MV als abrechenbar aufgeführt; z.B. Wartungskosten Heizung, Tankprüfung usw.

    Nun folgende Frage: Muß man solche Wartungsrechnungen auf die Zeit aufsplitten? So ist die Tankprüfung nur alle 5 Jahre vorgeschrieben - muß ich den Wartungskostenbetrag daher aufteilen? Schließlich kann es ja sonst sein, daß ein Mieter seinen Anteil für 5 Jahre zahlt, dann aber auszieht und der nächste hat davon nichts zu tragen.

    Andere Kosten fallen nicht so regelmäßig an, z.B. Heizungswartung - auch wenn die jährlich passieren sollte, wird diese mal ein paar Monate früher oder später durchgeführt. Ist auch diese auf die Monate seit der letzten Wartung aufzuteilen?

    Oder hat der Mieter quasi "Pech" wenn er nun damit voll belastet wird?

    Wer weiß mehr?

    Grüße
    MH

    ************************************************
    2.4.2011 und keiner hat bisher eine Idee dazu? Hat denn keiner Regenrinnenreinigungen o.ä. was eben nicht jährlich erfolgt, sondern nur alle xx Jahre? Ist doch das gleiche Problem....naja, ich habe es jetzt aufgeteilt, zumnidest die Tankreinigung.

    MH

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  2. Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen? #2
    Unregistriert

    Kosten nicht umlageähig!!

    Solche Fragen gibt es natürlich viele. Jährlicher Baumschnitt ist umlagefähig. Alle 7 Jahre anfallende Kronenschnitte nicht. Der gesetzgebe definiert BK als regelmäßig wiederkehrende Kosten, und meint damit höchstens jährlich anfallend. Alle 5 Jahre ist zwar regelmäßig, aber der zeitliche Abstand ist zu groß. Tut mir Leid. Auch wenn es Wartungskosten heißt, sind diese Kosten nicht umlagefähig. Die eignliche Frage ergibt sich dadurch.

    Viele Grüße

  3. Tankreinigung anteilig auf Monate umlegen? #3
    Unregistriert

    Tankreinigung ist umlagefähig

    Die Quelle: BGH, Urteil vom 11. November 2009 – VIII ZR 221/08

    „Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung werden durch Reparatur und Wiederbeschaffung verursacht oder müssen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstehenden baulichen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen; sie betreffen deshalb Mängel an der Substanz der Immobilie oder ihrer Teile. Die von Zeit zu Zeit erforderlich werdende Reinigung des Öltanks dient dagegen nicht der Vorbeugung oder der Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und stellt damit keine Instandhaltungsmaßnahme dar.“

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