Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen?

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  1. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #1
    Gast16312

    Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen?

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  2. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #2
    Die Anzahl der Wohneinheiten hat mit der Anzahl der Aufzugswärter nicht wirklich viel zu tun. Der Betreiber (also die WEG) hat dafür Sorge zu tragen, daß eine Personenbefreiung innerhalb von XX Minuten gewährleistet ist.

    Je mehr Personen darin eingewiesen sind, umso besser. Auch ist es durchaus sinnvoll, den Hausmeister zu diesem Lehrgang zu schicken - zumindest, wenn dieser sich tagsüber hauptsächlich im Objekt aufhält.

    Die Aufwandsentschädigung erhalten die Aufzugswärter sicherlich nicht für das kontrollierte Auslösen des Alarmknopfes (das macht der Wartungsmonteur ohnehin), sondern für die Rufbereitschaft (wahrscheinlich abends, nachts und wenn der Hausmeister Urlaub hat).

    Ob die Höhe dieser Aufwandsentschädigung angemessen ist, steht nochmal auf einem anderen Blatt - ich persönlich würde das von den Kosten der Beauftragung einer Fachfirma abhängig machen.

  3. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #3
    also die Ausbildung zum Aufzugswärter an dem entsprechenden Objekt kostet beim TÜV Süd bei einer Anlage in München Netto 76 Euro für die erste und jede weitere Person kostet 33,60 Euro.
    Eine Aufwandentschädigung in der von Piano genannten Höhe finde ich deutlich überzogen, es sei denn die Aufzugswärter stellen sicher, dass immer einer in der Anlage ist.
    Jobo

  4. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #4
    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    ... Was soll ich machen?
    Erst mal einatmen - ausatmen - einatmen ... usw.

    Wenn die Zahlen von Jobo45 stimmen, dann reden wir hier von 141,- € - von denen der Verwalter (als Mehrheitseigentümer) das meiste auch noch selber zahlt.

    Im Vergleich zu dem, was eine Personenbefreiung durch einen herbeigeeilten Fachmann kostet sind das Peanuts.

    Und wenn der Hausmeister diese Qualifikation noch woanders einsetzen kann, dann hat das doch nichts mit Eurer WEG zu tun ... der Hausmeister ist doch kein Inventar - nur ´ne Leihgabe.

    Viel interessanter sind da doch die sog. Aufwandsentschädigungen. In #1 hast Du etwas von 240,- €/Jahr geschrieben, in #3 waren es nur noch 180,- € einmalig - und jetzt sind´s wieder 240,- €. Kannst Du den Knoten mal bitte entwirren?

  5. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #5
    Gast16312
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  6. Aufzugswärter: Haushaltsnahe Dienstleistungen? #6
    So, jetzt nochmal in Kurzform (wejens der fortjeschrittenen Stunde):

    Den ganzen Kladderadatsch, warum wer an welcher Qualifikation zu welchem Preis teilgenommen hat kannste Dir schenken. Es ist unbestritten eine unschöne Geschichte - aber Du wirst hierbei nichts weiter ernten außer einiger Lacher. Kannste globen, oder einfach ausprobieren - wie Du willst.

    Falls diese Kosten Mietern über die Betriebskostenabrechnung aufgedrückt werden, ist das etwas anderes ... aber nicht Dein Bier.

    Zitat Zitat von Piano Beitrag anzeigen
    ... Der Beirat kassierte Aufwandsentschädigung, noch ehe die Voraussetzungen hierfür geschaffen waren. War eindeutig anders beschhlossen.
    Das hier ist m.E. Der größere Kostenfaktor - insbesondere falls jährlich wiederkehrend, was für mich aber noch Teil des Knotens ist. Es ist grundsätzlich i.O., wenn der Beirat - oder andere Eigentümer - eine Aufwandsentschädigung erhalten ... dann muss dem aber auch ein entsprechender Aufwand gegenüberstehen ... und hier scheint mir die Pauschale einfach unverhältnismäßig hoch angesetzt.

    Bei der Geschichte mit der Aufwandsentschädigung solltest Du ansetzen ... meine Meinung.

    Was ist mit dem sich beklagenden Nachbar ... ist der Eigentümer oder Mieter?

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