Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
Diskutiere Gängige Aufteilung von Aufzugkosten im Aufzug Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, Haus mit EG + 4 Stockwerken, 10 Wohneinheiten, 2 je Etage. Nun wird der Einbau eines Aufzuges diskutiert ... Frage: gibt es gängige Aufteilungen ...
- 10.10.2007 22:17 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #1
Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
Hallo,
Haus mit EG + 4 Stockwerken, 10 Wohneinheiten, 2 je Etage. Nun wird der Einbau eines Aufzuges diskutiert ...
Frage: gibt es gängige Aufteilungen von Aufzugskosten auf die Wohneinheiten? Sowohl Anschaffung (Einbau), als auch Betrieb?
Viele Grüße
Michael
-
Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
- 11.10.2007 19:42 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #2
RE: Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
Was genau meinst du denn mit Aufteilung der Kosten? Anschaffung ist nicht bei der NK-Abrechnung umlegbar, der Betrieb hingegen teilweise.
Wir machen das dann anteilig nach der Wohnfläche.
- 11.10.2007 19:54 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #3
Es gibt Objekte, da wird auch das Stockwerk beachtet.
EG: einfach
1.OG: 2-fach
2.OG: 3-Fach (hier dann Gesamtbetrag durch 6...)
etc
Weil davon ausgegangen wird, dass die EG-Bewohner durch den Aufzug keinen erhöhten Wohnkomfort haben (eher im Gegenteil) und die Bewohner in den oberen Stockwerken den häufiger gebrauchen (je nach höhe).
Das finde ich zwar genauso Banane, wie die aussage, dass Umlegung von Müll nach qm mehr Sinn macht, als nach Personen, weil Bewohner einer größeren Wohnung ein gesteigertes Konsumverhalten haben und mehr Müll produzieren.
- 13.10.2007 13:44 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #4so'n ähnlicher Vorschlag liegt bei mir auch auf'm Tisch. Nur will das EG bei Null starten. Ein Gegenargument fällt schwer, da oben nur Sondereigentum ist. Fällt jemandem ein Argument ein, warum EG trotzdem zahlen sollte?Original von Capo
Es gibt Objekte, da wird auch das Stockwerk beachtet.
EG: einfach
1.OG: 2-fach
2.OG: 3-Fach (hier dann Gesamtbetrag durch 6...)
etc
Weil davon ausgegangen wird, dass die EG-Bewohner durch den Aufzug keinen erhöhten Wohnkomfort haben (eher im Gegenteil) und die Bewohner in den oberen Stockwerken den häufiger gebrauchen (je nach höhe).
... und hab' ich das richtig verstanden, daß diese Aufteilung auch für die laufenden Kosten gilt?
Da ich im 1.OG bin, find' ich das Argument mit der Höhe total super
... und die Umlegbarkeit ist klar :zwinker
Vielen Dank und viele Grüße
Michael
- 13.10.2007 13:55 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #5
Dann müßte man dem EG verbieten, jemals in den oberen Bereich zu fahren.
(Vielleicht muss da ja mal jemand auf das Dach oder an die Antenne..)
Die Wartungskosten kommen ihnen ebenfalls zugute. Einsparung von Renigungskosten (kleiner Fläche) und solche Dinge.
- 13.10.2007 16:12 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #6
Und geringere Trappenhausbeleuchtungskosten und man kann ja auch mal aus dem EG in den Keller fahren und und und...
- 13.10.2007 19:06 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #7
also ich hab vor kurzen mal gelesen das der bgh entschiden hat das auch mieter im erdgeschoß die nebenkosten für den aufzug zahlen müssen
- 13.10.2007 19:26 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #8
ja, das mit der Kostenumlage auf EG Mieter geht, wenn ... naja, da gibt's so'n paar Hinterhalte.
Aber bei uns geht's ja erstmal um die Eigentümer. Das Haus ist eh zu 90% selbstbewohnt.
Aber das nach Stock abhängige Punkte System scheint gängig - schließlich kam noch kein anderer Vorschlag.
Gut ... dann muß ich jetzt mal Excel anwerfen und schauen was bei mir hängen bleibt.
Vielen Dank!
Michael
- 18.10.2007 13:27 Gängige Aufteilung von Aufzugkosten #9
RE: Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
Hallo michael_911,
fragst du als
- WEG-Miteigentümer? -> Meist nach Miteigentumsanteil (Anschaffung + lfd. Kosten)
- Vermieter / Mieter? -> anteilige Anschaffungskosten als Modernisierung mit 11% auf die Jahres-Grundmiete umlagbar.
Betriebskostenumlage (Strom, Wartung, TÜV, usw.) ist nach Wohnfläche üblich.
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Aber das nach Stock abhängige Punkte System scheint gängig
=> Nein - üblich ist nach Eigentumsanteil bzw. nach Wohnfläche
Dies ist auch mietrechtlich das Unproblematischte!
Gängige Aufteilung von Aufzugkosten
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