Hänge mich einmal mit meinem ähnlichen Problem hier rein und hoffe,dass der Threadersteller mir nichts übel nimmt.
Wir haben im Haus ein ähnliches Problem,da die Kosten des Fahrstuhles ausufern.
Mein BK-Anteil Aufzugsanlage im Jahr 2005 beträgt: 169,35 €, das entspricht 0,254 €/m²/Monat
Laut DMB Betriebskostenspiegel für Thüringen betragen die Kosten für den Aufzug im Jahr 2005: 0,090 €/m²/Monat
Eine Vergleichsrechnung zu meinen Koste ergibt demnach: 0,09 €/m²/Monat x 55,49 m² x 12 Monate = 59,93 € gegenüber 169,35 €
Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland insgesamt im Jahr 2005:
0,18 €/m²/Monat.Also auch noch viel weniger.
Insgesamt wurden hierfür Daten für mehr als 10 Millionen Quadratmeter Mietwohnungsfläche ausgewertet, also eine gesicherte Aussage.
Das Hauptproblem wird sein, dass die Gesamtkosten auf 9 Mietet nach Wonungsfläche aufgeteilt wird.
Das Erdgeschoß (2 Mieter) zahlt keine Miete.Nutzung für Keller und Boden entfällt.
Im 1.OG zahlt auch nur ein Mieter, da die andere Seite zugemauert ist.Diese Wohnfläche wird über eine Parterrewohnung mit einer Wendeltreppe erreicht.
In der Kaltmiete wird auch noch das Stockwerk berücksichtigt,so dass ich im 6. OG das meiste zahle,dafür aber die kälteste Wohnung habe,da nur Flachdach.
Wir suchen eine gesetzeslage,wo eine Kostenumlage auf die EG Mieter möglich wird.Die Wohnungsgesellschaft will einfach nicht ran.Klar,sie hat es ja verbockt,indem die EG Mieter ausgeklammert wurden.
Den Ausfall im 1 OG müßte die WBG tragen, schließlich hat sie die Wohnung so gebaut und kassiert mehr Miete dafür als üblich.
Freue mich auf alle Hinweise mit Quellenangabe
MfG
HiTroll

