Makler trotz Insolvenz ?!
Diskutiere Makler trotz Insolvenz ?! im Ausbildung zum Immobilienkaufmann Forum im Bereich Ausbildung in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft; Erstmal ein freundliches Hallo, ich bin schon seit längerer Zeit am Beruf der Immobilienkauffrau interessiert. Mittlerweile habe ich ein Praktikum gemacht und konnte mich in ...
- 30.03.2007 09:06 Makler trotz Insolvenz ?! #1
Makler trotz Insolvenz ?!
Erstmal ein freundliches Hallo,
ich bin schon seit längerer Zeit am Beruf der Immobilienkauffrau interessiert.
Mittlerweile habe ich ein Praktikum gemacht und konnte mich in recht kurzer Zeit sehr gut einarbeiten. Das Unternehmen ist sehr an meiner Mitarbeit interessiert und hat mir nun einen Ausbildungsplatz angeboten.
Nun zu meinem Problem: ich befinde mich in der Verbraucherinsolvenz. Diese würde nach Beendigung der Ausbildung noch ca. 3 Jahre laufen. Bisher habe ich es nicht angesprochen.
Gibt es die Möglichkeit als angestellter Makler trotz Insolvenz zu arbeiten?
Gäbe es eine alternative Möglichkeit? Oder ist es unmöglich mit der Inso in diesem Beruf zu arbeiten?
Das Geld, welches während dieser Zeit gepfändet wird, macht mir nichts aus, da ich mich intensiv weiterbilden möchte und den Aufwand für die Zeit NACH der Inso betreibe.
Falls jemand Erfahrungen mit der Konstellation Job/Inso hat, würde ich mich über Ratschläge sehr freuen.
Wie werden Makler in der Regel bezahlt?
(angestellt, selbstständig, freiberuflich)
Wäre für jede Antwort dankbar!
MfG
Michaela
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Makler trotz Insolvenz ?!
- 18.04.2007 10:37 Makler trotz Insolvenz ?! #2
RE: Makler trotz Insolvenz ?!
Als Angestellter spielt Insolvenzverfahren keine Rolle. Nur Dein Einnahmen wird von Insolvenzverwalter kontrolliert ggf. teilweise für Gläubiger einbehalten.
Nach Abschluss Deines Insolvenzverfahrens in 3 Jahren kannst Du neu anfangen z. B. als Selbständiger.
Im Falle Arbeitslosigkeit kannst Du Deinem Insolvenzverwalter oder Gewerbeamt fragen, ob Du trotzdem selbständig tätig sein darf.
In Härten Fällen z. B. aus Lebensunterhaltsgrunden könnte trotzdem genehmigt werden, -
Dies habe ich sogar bei einem insolventen Anwalt festgestellt, obwohl
Anwaltstätigkeit mit Insolvenz an sich unvereinbar ist.
Makler trotz Insolvenz ?!
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