Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche

Diskutiere Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Hab mal wieder ne Frage. Wer bezahlt eine Raparatur bzw den Neukauf - falls nötig- der mitgemieteten Einbauküche oder deren elektrischen Geräte? Kann ich ...


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  1. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #1

    Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche

    Hallo!
    Hab mal wieder ne Frage.
    Wer bezahlt eine Raparatur bzw den Neukauf - falls nötig- der mitgemieteten Einbauküche oder deren elektrischen Geräte? Kann ich das alles im Mietvertrag festlegen oder bin ich als Vermieter verpflichtet z.B. einen neuen Backofen einzubauen wenn dieser defekt ist?
    Vielen Dank schon mal im voraus.

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  2. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #2
    Unregistriert
    wenn du die EBK samt geräten mitvermietet hast, bist du auch für die instandhaltung bzw. instandsetzung zuständig, das bedeutet dass du ein defektes gerät reparieren bzw. ersetzen musst.

    loschdi

  3. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #3
    Danke für die schnelle Antwort.

    Also, vermiete ich sie nicht mit und schreibe in den Mietvertrag das der Mieter für etwaige Reparaturen selber aufkommen muß?

    Gruß Sanny

  4. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #4
    Unregistriert
    nein, das ist quatsch.
    wenn die küche dir gehört, dann vermietest du sie mit, dann gilt was ich geschrieben habe.
    entweder du lässt dich darauf ein und bezahlst reparaturen und ersatz, oder du vermietest ohne EBK.
    bei kleinen wohnungen würde ich empfehlen eine EBK einzubauen, auch wenn die meisten vermieter abraten. aber es ist halt so, dass es gerade in kleinen wohnungen eben 'ne hohe fluktuation gibt, und wenn dann jeder seine eigene küche einbaut sehen deine wände nach wenigen jahren aus wie schweizer käse.
    mal ganz abgesehen davon, dass meist mist gebaut wird, angefangen damit dass die arbeitsplatten nicht bis zur wand reichen und du dann dahinter den ultimativen siff kriegst, der dir sogar die wände zerfressen kann bis dahin, dass deine komplette elektro-installation in mitleidenschaft gezogen wird, denn da wird dann sehr gern dran rummanipuliert, egal wie oft du den mietern erklärst dass sie das nicht dürfen, weil sonst der versicherungsschutz flöten geht und sie dann zahlen müssen.
    von den schäden im treppenhaus will ich garnicht erst reden - ist halt auch nicht so einfach da 'ne elendslange arbeitsplatte "ungestreift" durchzupfriemeln, ich kann da ganze romane erzähen, wir haben sogar schon arbeitsplatten aussen am haus hochgezogen.

    vergiss auch nicht, dass gerade bei kleinen wohnungen die EBK für viele miet-bedingungung ist. wie gesagt: kleine wohnungen haben eine hohe fluktuation, entsprechend will da kaum jemand selbst in 'ne EBK investieren. schau einfach mal in die mietgesuche, du wirst schnell merken wie oft EBK ausdrücklich gewünscht ist.

    bei grösseren wohnungen ist es anders.
    je länger die mietzeit, desto eher sind die leute bereit sich ihre eigene küche reinzubauen bzw. WOLLEN das sogar auf jeden fall.

    schau mal in die wohnungsgesuche bei vergleichbaren wohnungen, was der "kunde mieter" sich denn so bei euch wünscht. ich hätte hier deutlich mehr probleme bei den kleinen wohnungen sie ohne EBK zu vermieten.

    loschdi

  5. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #5
    Gerade bei schon etwas älteren Küchen nehme ich auch in die Mietverträge auf, dass die Einbauküchen nicht Bestandteil des Mietvertrages sind und der Mieter für Ersatz oder Reparaturen selbst verantwortlich ist. Bislang habe ich mit diesen Vereinbarungen noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

    Wenn zu der Kücheneinrichtung im Vertrag nichts vereinbart wurde, so gilt diese als mit vermietet. In diesem Fall ist der Vermieter für Reparaturen und Ersatz verantwortlich.

  6. Reparatur/Neukauf der Geräte der Einbauküche #6
    Zitat Zitat von Gruwo-NDS Beitrag anzeigen
    Gerade bei schon etwas älteren Küchen nehme ich auch in die Mietverträge auf, dass die Einbauküchen nicht Bestandteil des Mietvertrages sind und der Mieter für Ersatz oder Reparaturen selbst verantwortlich ist. Bislang habe ich mit diesen Vereinbarungen noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

    Wenn zu der Kücheneinrichtung im Vertrag nichts vereinbart wurde, so gilt diese als mit vermietet. In diesem Fall ist der Vermieter für Reparaturen und Ersatz verantwortlich.
    Was heist "keine schlechten Erfahrungen gemacht"? Wurde das Thema einfach noch nie zum Problem oder wurde der Fall schon mal erfolgreich in einem Prozess ausgeklagt?

    Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass der Vermieter nur bei einer Übereignung der EBK an den Mieter um die Instandhaltung/Instandsetzung herum kommt. Alles andere wird zumindest als Formularklausel unwirksam sein.

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