Badewannenfaltwand

Diskutiere Badewannenfaltwand im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Bei meinen Mietern ist die Badewannenfaltwand defekt (diese ist 11 Jahre alt). Laut Aussage des Mieters Materialermüdung. Laut Aussage des Hausmeisters Fehlverhalten des Mieters. Es ...


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  1. Badewannenfaltwand #1
    Unregistriert

    Badewannenfaltwand

    Bei meinen Mietern ist die Badewannenfaltwand defekt (diese ist 11 Jahre alt). Laut Aussage des Mieters Materialermüdung. Laut Aussage des Hausmeisters Fehlverhalten des Mieters. Es sind 2 Bolzen abgebrochen, was laut Hausmeister nur passiert, wenn diese unsachgemäß benutzt wird.
    Mieter will nun Miete mindern wegen nicht funktionierender Dusche... Muss ich eine neue Duschwand einsetzen oder muss das der Mieter über seine Versicherung klären? Bin ich verpflichtet den unsachgemäßen Gebrauch nachzuweisen? In den anderen Wohnungen sind die Faltwände OK.

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  2. Badewannenfaltwand #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Mieter will nun Miete mindern wegen nicht funktionierender Dusche... Muss ich eine neue Duschwand einsetzen oder muss das der Mieter über seine Versicherung klären? Bin ich verpflichtet den unsachgemäßen Gebrauch nachzuweisen? In den anderen Wohnungen sind die Faltwände OK.
    Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandsetzung verpflichtet. Ob eine Materialermüdung vorlag oder ob der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder ob in Peking ein Sack Reis aufgeplatzt ist, ist für die Instandsetzungsverpflichtung völlig unerheblich. Unterlässt der Vermieter die Instandsetzung, ist die Mietsache mangelhaft und der Mieter kann im Grundsatz die Miete mindern.

    Beruht der Schaden tatsächlich auf unsachgemäßen Gebrauch, hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch muss der Vermieter im Streitfall nach Grund und Höhe nachweisen.

    Bis zum Beweis des Gegenteils dürfte der Mieter beim beschriebenen Sachverhalt also durchaus richtig liegen. Bei einem Alter von 11 Jahren dürfte "Materialermüdung" relativ unwahrscheinlich sein. Im Ergebnis spielt das aber keine Rolle. Der Vermieter muss nun mal unsachgemäßen Gebrauch nachweisen.

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