Gartennutzung
Diskutiere Gartennutzung im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus in der mittleren Etage. Das Dachgeschoss ist ohne Gartennutzung vermietet. Der Garten wurde bisher nur von den Paterremietern ...
- 14.06.2007 16:37 Gartennutzung #1
Gartennutzung
Hallo,
wir wohnen in einem 3 Familienhaus in der mittleren Etage. Das Dachgeschoss ist ohne Gartennutzung vermietet. Der Garten wurde bisher nur von den Paterremietern (Schwiegermutter) und uns genutzt und instand gehalten. Nun zieht meine Schwiegermutter aus und der Vermieter will wenn er die Wohnung neu vermietet den Garten zur alleinigen Nutzung an die neuen Mieter übergeben. Geht das so einfach? In unserem Mietvertrag ist von Gartennutzung nicht die Rede. Es war einfach immer selbstverständlich zumal wir auch finanziell keine Entschädigung vom Vermieter geschweige denn Gartengerät usw. bekommen haben. Gibt es soetwas wie ein Gewohnheitsrecht?
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Gartennutzung
- 14.06.2007 17:35 Gartennutzung #2
Tja, dann hat der Vermieter ein Prob.
Er kann nicht einfach einen neuen Vertrag schreiben (in dem sowohl die höhere miete, die höheren NK als auch der Garten stehen).
Er kann aber auch nicht weiter zusehen, wie ihr "unrechtmäßig" den Garten nutzt.
In eurem Fall war es kein Prob, dass die Gartenkosten auf einen Mieter umgelegt wurden, diesen jedoch 2 Parteien nutzten. Der Vermieter muss eine ordentliche Abrechnung machen.
Es bleibt die Frage, ob es ein Gewohnheitsrecht gibt. Wenn ich also seit jahren auf diesem Stück Gehweg parke und nie erwischt wurde, ist es dann rechtens?
Wenn der Vermieter das wissentlich akzeptiert hat, dann sieht das anders aus. Dann wird der Vertrag entsprechend erweitert, damit das auch schriftl festgehalten wird. Erfahrungsgemäß gibt es jedoch oft ärger, deswegen wird der Vermeiter da nicht mitspielen. Dann stehen die chancen schlecht, das über das Gewohnheitsrecht durchzusetzen.
- 14.06.2007 19:56 Gartennutzung #3
Hallo Capo,
es geht eigentlich nicht um die Kosten für die Gartennutzung. Wir zahlen für die reine Wohnfläche genau den gleichen Preis wie die Mieter im Obergeschoss, bei denen aber die Gartennutzung ausgeschlossen wurde. (Sie wohnen seit 2006 dort).
Meine Schwiegermutter und wir nutzen den Garten schon seit dem das Haus erbaut wurde, durch meine Schwiegereltern übrigens,1994. Unser Vermieter(Schwägerin) hat bis 2006, bis der andere Mieter hier einzog, selbst hier gewohnt und natürlich auch den Garten genutzt, war ja auch nie ein Problem. Es ist also sehr wohl von ihr akzeptiert worden und sie wird sich kaum darauf berufen können, nichts davon gewusst zu haben. Nur jetzt möchte sie halt die Wohnung neu vermieten und bietet den Leuten den Garten zur alleinigen Nutzung an und das finde ich halt nicht ok.
Die Sache mit dem Gehweg und dem Parken ist da schon eindeutiger, denn nicht erwischt werden heisst ja nicht im Recht zu sein. Wie gesagt, wir nutzen den Garten bis heute mit ihrem und bisher hatte sie auch nichts dagegen das er in Ordnung gehalten wurde und dafür haben wir nichts bekommen, bzw. auch nie etwas haben wollen.
- 14.06.2007 20:21 Gartennutzung #4...und auch nichts bezahlt. Doch genau darum geht es. Bei euch ist der Garten gar nicht in den Betriebskosten enthalten und genau das wäre notwendig, wenn mehrere Mietparteien daran anteil hätten. Dann wird der Rasenmäher gestellt, jedoch umgelegt. (Die Diskussion hatten wir auch schon, oder?)
Die 2006er Miete wird vom qm-Preis höher sein. Denn das DG mit Schrägen hat weniger qm wie ihr. Also kann man das mit den bescheidenen Angaben nicht wirklich vergleichen. Der Garten ist zu einem VIERTEL seiner qm in die Wohnfläche einzurechnen. Das ist wie mit dem Balkon...
Ihr habt also keinen Garten gemietet und kein Anrecht darauf. Bisher hat die Schwägerin die kosten übernommen bzw ihr habt freiwillig die Pflege übernommen. Ihr wart aber Gäste und nicht Mieter des Gartens.
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