Balkon von unten anbohren erlaubt ?
Diskutiere Balkon von unten anbohren erlaubt ? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, mein Parterre-Mieter hat den Balkon der ersten Etage von unten angebohrt um eine Blumenampel aufzuhängen. Die Unterseite des Balkons ist bereits durch einige Oberflächenabplatzungen ...
- 09.08.2010 19:51 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #1
Balkon von unten anbohren erlaubt ?
Hallo, mein Parterre-Mieter hat den Balkon der ersten Etage von unten angebohrt um eine Blumenampel aufzuhängen. Die Unterseite des Balkons ist bereits durch einige Oberflächenabplatzungen des Betons beschädigt u. an zwei Stellen sind die Bewehrungsstähle zu sehen. Eine ernste Gefahr für die Statik besteht aber nicht.
Ich möchte das nicht, da jede weitere Bohrung die Substanz schädigt. Der Balkon gehört nicht zu seiner Mietsache u. gefragt hat er mich auch nicht. Ferner wurde das Setzen des Dübels auch noch dilettantisch ausgeführt. Dübel schaut 1 cm raus. Kam wohl nicht tiefer mit dem Steinbohrer. In seiner Abwesenheit (Urlaub) habe ich die Blumenampel abgehangen um weitere Schäden zu vermeiden. Mieter wurde von mir schriftlich darauf hingewiesen, daß ich damit nicht einverstanden bin.
Drei mal darf man raten, Mieter hat demonstrativ wieder alles aufgehangen.
Ich bin der Meinung dieser Eingriff in die Bausubstanz seitens des Mieters ist ohne meine Zustimmung nicht zulässig.
Weiß da Jemand genaueres ?
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Balkon von unten anbohren erlaubt ?
- 09.08.2010 20:45 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #2
RE: Balkon von unten anbohren erlaubt ?
ich würde sagen die "bedachung" durch balkon gehört sehr wohl zu seiner mietsache.Original von technikus
Der Balkon gehört nicht zu seiner Mietsache...
bei wohnflächenberechnungen werden ja überdachte balkon- bzw. terrassenflächen regelmässig höher gewertet als nicht-überdachte.
ich würde davon ausgehen dass er hier genauso löcher bohren darf wie in seine zimmerdecke.
sicher nicht hübsch, aber angesachts dessen:Original von technikus
Ferner wurde das Setzen des Dübels auch noch dilletantisch ausgeführt. Dübel schaut 1 cm raus.
"Die Unterseite des Balkons ist bereits durch einige Oberflächenabplatzungen des Betons beschädigt u. an zwei Stellen sind die Bewehrungsstähle zu sehen."
wohl auch keine echte verschlimmerung des ohnehin schon schlechten zustands (den er übrigens bemängeln könnte, inkl. mietminderung).
warum stört dich ein überstehender dübel, aber oberflächenabplatzungen und vermutlich rostige bewehrungsstähle nicht?
zumal man den überstand ja problemlos einfach abzwicken könnte...
ich hoffe du bist dir im klaren darüber, dass du hier hausfriedensbruch begangen hast. eine blumenampel stellt, auch wenn sie dir nicht gefällt, mit sicherheit keine "gefahr im verzug" dar, die dich berechtigen würde den besitz des mieters ohne dessen erlaubnis zu betreten.Original von technikus
Kam wohl nicht tiefer mit dem Steinbohrer. In seiner Abwesenheit (Urlaub) habe ich die Blumenampel abgehangen um weitere Schäden zu vermeiden. Mieter wurde von mir schriftlich darauf hingewiesen, daß ich damit nicht einverstanden bin.
was stört dich eigentlich an der blumenampel?
der mieter darf doch seine wohnung gestalten wie er möchte, inkl. terrasse bzw. balkon.
löcher zur aufhängung von gegenständen wie z.b. blumenampeln in decken zu bohren wird im allgemeinen nicht als eingriff in die bausubstanz gewertet, der mieter ist durchaus berechtigt seinen lebensraum nach seinen wünschen und vorstellungen zu gestalten.Original von technikus
Ich bin der Meinung dieser Eingriff in die Bausubstanz seitens des Mieters ist ohne meine Zustimmung nicht zulässig.
was für schäden befürchtest du denn durch das loch im beton oder den überstehenden dübel? oder geht's dir um die blumenampel? (in meinen augen sind blumenampeln ja auch der inbegriff der spiessigkeit, aber wer's mag...)
- 09.08.2010 21:18 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #3
Gegen Blumenampeln habe ich nichts. Hausfriedensbruch ist stark übertrieben. Lassen wir mal weg sonst artet die Diskussion aus.
Aber wenn ein Dübel nicht richtig tief im Beton sitzt, man wie hier einen Haken reindreht, wirken die Spreitzkräfte unmittelbar am Anfang des Loches und der umliegende Oberflächenbeton kann abplatzen. Bei Belastung mit einer Zugkraft, hier die Blumenampel, geht das ganz schnell. Ferner, ein Balkon ist von der Statik her ein kritisches tragendes Teil. Ansonsten, in so einem schlimmen Zustand ist der Balkon nicht, wie es sich anhört. Ich möchte halt weitere Schäden vermeiden. Es gibt spezielle Spachtelmasse um Betonoberflächen zu sanieren. Wurde auch schon am Balkon gemacht. Nur nach vielen Jahren ist es wieder mal fällig und da bin ich von Löcher bohren und somit weiterer Schädigung der Substanz nicht begeistert. Der Mieter kann die Blumenampel auch ohne Löcher zu bohren aufhängen. Nämlich an den umlaufenden Dachrinnenhaken. Habe aber noch nicht mit dem Mieter gesprochen. Wollte hier erst mal einige Meinungen dazu hören.
Gruß technikus
- 10.08.2010 11:11 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #4Hallo technikus,bin ich von Löcher bohren [...] nicht begeistert. Der Mieter kann die Blumenampel auch [...] an den umlaufenden Dachrinnenhaken [aufhängen]. Habe aber noch nicht mit dem Mieter gesprochen.
lad' den Mieter doch mal auf eine Tasse Kaffee, eine Flasche Bier und/oder eine Grillwurst ein. Und spreche dabei das Thema freundlich an. Ich denke, wenn du dem Mieter als Anregung das mit den Dachrinnenhaken mitgibst, könnte sich das Problem vielleicht von alleine lösen.
Es kann aber auch sein, daß du das mit dem Abhängen der Blumenampel bereits verbockt hast.
- 10.08.2010 12:36 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #5so einfach solltest du dir das aber lieber nicht machen.Original von technikus
Gegen Blumenampeln habe ich nichts. Hausfriedensbruch ist stark übertrieben. Lassen wir mal weg sonst artet die Diskussion aus.
ohne ausdrückliche erlaubnis des besitzers darfst du dessen balkon/terrasse nun mal nicht betreten, tust du es trotzdem dann ist der straftatbestand (!!!) des hausfriedensbruchs gegeben und der mieter kann dich entsprechend anzeigen.
ansonsten schliess ich mich christian an - erklär dem mieter mal wo dein problem damit liegt, aber bitte nett und freundlich (sofern er sich darauf noch einlässt).
- 12.08.2010 14:24 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #6
Ich sehe da schon mögliche bautechische Probleme kommen wenn da Löcher gebohrt werden. Konkret durch Korrosion der Armierung und mögliche Frostschäden.
Ein Balkon ist - anders als eine Zimmerdecke - der Witterung ausgesetzt. Wenn in 15 Jahren ein teurer Folgeschaden entstanden ist, dann wird der Mieter der das verursacht hat das wohl kaum bezahlen wollen, sondern als Schaden an der Substanz auf den Vermieter abwälzen. Das Risiko würde ich nicht eingehen.
Und wenn ein schon von dem pfuschig angebrachter Dübel lese, der hervorsteht...
- 12.08.2010 14:32 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #7naja - hast ja irgendwie schon recht, aber das problem mit der korrosion hat er ja eh schon, sprich: da müsste eh längst was passieren.Original von nobrett
Ich sehe da schon mögliche bautechische Probleme kommen wenn da Löcher gebohrt werden. Konkret durch Korrosion der Armierung und mögliche Frostschäden.
von der idee mit den regenrinnen-haken würde ich aber dringend abraten, denn so 'ne blumenampel kommt nun mal gerne ins schwingen, und ruckzuck ist dann die regenrinne runter, das würd ich auch nicht riskieren wollen.
dann lieber dem mieter seinen haken selbst so aufhängen wie er's haben will, das sollte ja auch möglich sein.
ich für meinen teil hab auch mit mieters die vereinbarung dass wir kommen und ihnen z.b. löcher in fliesen bohren, einfach weils uns lieber ist wenn wir das selbst machen. quasi ein kleiner "hausmeisterservice".
- 12.08.2010 21:42 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #8Sehe ich auch soOriginal von nobrett
Ein Balkon ist - anders als eine Zimmerdecke ...........Und wenn ein schon von dem pfuschig angebrachter Dübel lese, der hervorsteht...
Gruß technikus
@lostcontrol,
Du übertreibst mir etwas zu sehr. Wenn die Dachrinne vernünftig montiert und nicht marode ist, passiert da gar nichts. Die Dachrinnenhaken sind beim Balkon auf den Beton verankert u. darauf sitzt der Estrich u. Plattenbelag. Die Dachrinne wird in die Haken eingehangen u. fixiert. Hier handelt es sich um eine relativ neue massive Kupferdachrinne nebst Haken. Hält so gut wie ewig.
Die Tatsache, daß an einigen Stellen unterm Balkon bereits Beton abgeplatzt ist, heißt ja nun nicht, daß der Mieter dann auch Löcher in den Beton bohren darf, nach dem Motto ist ja eh schon beschädigt. Es gilt vielmehr die Pflicht des Mieters weiteren Schaden zu vermeiden durch Unterlassung weiterer Eingriffe in die Bausubstanz.
Das Problem bei Mietern, sie fragen nicht, sondern machen einfach ! Sie scheinen sich in ihrem Stolz verletzt, fragen zu müssen.
Ein Gespräch mit dem Mieter steht noch an.
- 13.08.2010 14:21 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #9wenn alles neu ist ok. ansonsten kann ich dir nette bilder zeigen wie sowas endet. zugegebenermaßen wars aber nicht neu...Original von technikus
Wenn die Dachrinne vernünftig montiert und nicht marode ist, passiert da gar nichts. Die Dachrinnenhaken sind beim Balkon auf den Beton verankert u. darauf sitzt der Estrich u. Plattenbelag. Die Dachrinne wird in die Haken eingehangen u. fixiert. Hier handelt es sich um eine relativ neue massive Kupferdachrinne nebst Haken. Hält so gut wie ewig.
naja - die frage bleibt, ob der mieter sich dessen bewusst war, dass er dich hätte fragen sollen. und ob er das überhaupt tatsächlich müsste.Original von technikus
Das Problem bei Mietern, sie fragen nicht, sondern machen einfach ! Sie scheinen sich in ihrem Stolz verletzt, fragen zu müssen.
ich würd's ja auch bemängeln und würde es lieber sehen wenn ein mieter in solchen fällen erstmal mich fragt, wie ich dazu stehe. drum steht diesbezüglich auch jede menge krams in unseren mietverträgen.
eine anzeige wegen hausfriedensbruch würde ich aber wegen sowas auf keinen fall riskieren, da würde ich dann doch erstmal mit dem mieter reden.
- 13.08.2010 23:29 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #10
Genau aus dem Grund vermiete ich nur "Innenwände". Ja, das kann man im Vertrag festhalten. Aussen ist dann heilig, da kommt auch keine aufs Mauerwerk befestigte Begrünung oder sonstwas (Salatklimbim) and die Fassade.
- 12.07.2011 03:21 Balkon von unten anbohren erlaubt ? #11
Erbsenzähler....
oder auch Mierenneuker (nederländisch) heisst soviel wie Ameisenficker und genau daspasst schon... könnte auch Korinthenkacker sagen... Deutsche Kleingeister at its best
Balkon von unten anbohren erlaubt ?
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