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Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten??

Diskutiere Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo wie bereits geschrieben möchten wir unser Haus vermieten. Nun bereitet mir die Küche allerdings wirklich Kopfzerbrechen. Es handelt sich um ein Hosbyhaus Bj. 78. ...

  1. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #1

    Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten??

    Hallo wie bereits geschrieben möchten wir unser Haus vermieten.

    Nun bereitet mir die Küche allerdings wirklich Kopfzerbrechen.

    Es handelt sich um ein Hosbyhaus Bj. 78. Bei diesem ist eine Hosbyküche eingebaut, welche eine Art Thresen hat. Der Boden ist gefliest.

    So nun zu meinen Problemen:

    1. Die Küche ist wie das Haus auch aus 1978. Das heißt sie ist alles andere als neu. Die Schränke sind zwar von außen frisch lackiert. Von innen sieht man den Schränken ihr Alter aber deutlich an.

    2. Die Kühlschrankkombination, die natürlich von der Größe genau zur Hosbyküche paßt, ist auch nicht mehr die jüngste und könnte irgendwann (vielleicht morgen- oder doch erst nächstes Jahr?)den Geist aufgeben.

    Nun haben wir selber schon einige Male mit dem Gedanken gespielt eine neue Küche einzubauen. Aufgrund der Tatsache, dass wir schon länger überlegen woandershin zu ziehen und den Kostenaufwand ( der Boden müsste ebenfalls neu gefliest werden, es laufen Holzbalken senkrecht am Thresen zur Decke, von denen wir nicht wissen ob sie eine tragende Funktion haben, es gibt einen Schornstein am Thresen für die Dunstabzughaube = Kernsanierung) haben wir dies bis jetzt nicht umgesetzt und möchten es eigentlich auch nicht mehr.

    Tja, wie kann ich die Küche jetzt in den Mietvertrag aufnehmen?

    Ausbauen ist halt problematisch, weil dann der Boden fehlende Fliesen im Thresenbereich hätte. Und nachkaufen kann man sie nicht mehr. Drinnenlassen würde uns zur Instandsetzung verpflichten. Die Kühlkombination würde ich am liebsten rausnehmen oder für 1 € an den Mieter verkaufen.

    Habt ihr eine Idee, wie ich die Küche in den Mietvertrag nehmen kann?

  2.   

    Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten??


  3. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #2

    RE: Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten??

    Original von ArcheNoah
    Habt ihr eine Idee, wie ich die Küche in den Mietvertrag nehmen kann?
    Das ist ja nicht sonderlich schwer. Meistens haben Mietvertrag ein Kapitel "Sonstige Vereinbarungen". Da schreibst du rein, dass die Küche xyz Baujahr 1978 bestehend aus Herd, Dunstabzugshaube, Unterschränken bla bla (so ausführlich wie möglich beschreiben) im Eigentum des Vermieters steht und dem Mieter mitvermietet wird bzw. Bestandteil des Mietvertrages ist. Wenn der Kühlschrank nicht mit vermietet werden soll, schmeiß ihn auf den Sperrmüll oder mach mit dem Mieter einen kleinen separaten Kaufvertrag, damit hinterher nicht behauptet werden kann, der Kühlschrank sei mitvermietet worden.

    Oder gleich die ganze Küche verkaufen, dann bist du aus der Instandhaltung vollkommen raus. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter das olle Ding bei Auszug mitnimmt, ist wohl eher gering. Könnte der Mieter dann an den Nachmieter verkaufen oder du kaufst das Ding für einen Euro zurück.

  4. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #3
    Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter das olle Ding bei Auszug mitnimmt, ist wohl eher gering


    Seh ich genauso

    Manchmal ist schwieriges eigentlich ganz leicht. Küche für "5 €" verkaufen und viel Geld sparen
    darf ich sie auch verschenken ?

  5. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #4
    Verschenken kannst du die Küche auch. Hauptsache sie gehört nicht mehr dir, sofern du die Instandhaltung nicht übernehmen willst. Wichtig ist, dass festgehalten wird, dass die Küche DIR jedenfalls nicht mehr gehört.

  6. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #5


    So werden wirs versuchen. Dann grundsetzlich ist sie jetzt nicht total furchtbar und opisch durch die Lackierung auch gemütlich, aber wer es drauf anlegt und sie zum Beispiel zu arg belastet (Schränke) könnte sie schon innerhalb kurzer Zeit killen. Aber nach dem Verschenken heißt es nun

    Wir selber werden (wenn es mit der Vermietung klappt) auch ein Haus mit einer älteren Küche mieten und kämen nicht auf die Idee, anschließend eine Neue zu erschleichen, aber "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste". Bin mal gespannt wie unser zukünftiger Vermieter das Problem löst oder ob er diesem überhaupt Beachtung schenkt. Vielleicht bin ich ja auch übervorsichtig

    Es ist wirklich interessant gleichzeitig Vermieter und Mieter zu werden.

  7. Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten?? #6
    Ich meine potentielle Mieter SEHEN ja (oder sollte man meinen) was sie kaufen. Ob schön oder nicht. Du sagst Ihnen die Küche geht in Ihren Besitzt über und ob sie die jetzt rausreißen oder einen Indoor Swimmingpool draus machen ist deren Sache (okay, dass mit dem pool nicht ernst nehmen) Aber man sollte generell mal drüber nachdenken wenn man eine Wohnung mieten möchte. Da gibts nämlich viele Kniffe und Tips die es zu beachten gilt!


Mit Küche, ohne Küche, ohne Geräte vermieten??

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