Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch?

Diskutiere Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe eine Frage: Wir haben in unserer Mietwohnung eine Dusche mit allem möglichen Schnickschnack, von Massagedüsen über ne Regendusche an der Decke, verschiedenen ...


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  1. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #1

    Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch?

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Wir haben in unserer Mietwohnung eine Dusche mit allem möglichen Schnickschnack, von Massagedüsen über ne Regendusche an der Decke, verschiedenen Lichteinstellungen, Radio etc. (der Wert sollte gut über 1000 € liegen).

    Nun ist bei dieser Dusche die Elektronik kaputt gegangen und es git für diese keinen Ersatz zu kaufen. Auf was haben wir nun Anspruch, "nur" auf eine neue Dusche oder auf eine Dusche mit ähnlichen Funktionalitäten, wie die alte? (wir wohnen erst seit ~6 Monaten in dieser Wohnung, aber die Ausstattung war natürlich einer der Gründe, wieso wir diese genommen haben).

    Danke schonmal für eine Antwort.

    Gruß
    Lars

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  2. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #2

    RE: Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch?

    Original von nexttry
    Nun ist bei dieser Dusche die Elektronik kaputt gegangen und es git für diese keinen Ersatz zu kaufen.
    woher weisst du dass es die elektronik ist, die kaputt ist? hattet ihr einen entsprechenden handwerker vor ort?
    evtl. kann man sowas auch reparieren, es muss nicht immer gleich ersatz sein.

    Original von nexttry
    Auf was haben wir nun Anspruch, "nur" auf eine neue Dusche oder auf eine Dusche mit ähnlichen Funktionalitäten, wie die alte?
    sofern ihr nicht selbst den schaden verursacht habt, habt ihr anspruch darauf, dass auf kosten des vermieters/eigentümers die dusche repariert wird bzw. ein gleichwertiger ersatz eingebaut wird.
    solltet ihr selbst den schaden verursacht haben, hat der vermieter/eigentümer anspruch darauf, dass ihr die kosten hierfür übernehmt.

  3. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #3
    Hallo,

    danke für die Antwort.

    Der Vermieter war hier und hat die Elektronik selber ausgebaut (ich stand daneben). Es ist durch kleine Risse in den Bedienknöpfen Wasser reingelaufen, was die Elektronik zerstört hat. Das es keinen Ersatz gibt ist die Aussage des Herstellers, den mein Vermieter kontaktiert hat.
    Meine Schuld ist es nicht, es waren bereits winzige Risse auf der Platikoberfläche zu sehen als wir eingezogen sind. Die haben sich mit der Zeit halt geweitet (kaum sichtbar, aber es reicht, damit Wasser reinläuft und sich dort ansammelt).

    Ich komme gut mit meinem Vermieter klar, darum werden wir da sicherlich einen Kompromiss finden, ich wollte mich nur mal erkundigen, wie es aussieht, wenn er mir eine total häßlich 100€ Dusche dort reinstellen möchte.

  4. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #4
    Hihi, das ist dieser übliche Schnickschnack...total ätzend...alles Chinaware; völliger Blödsinn, qualitativ lausig.

    Naja, Anspruch habt ihr eigentlich genau auf das was ihr mitgemietet habt sofern nicht klargestellt wurde, daß es sich z.B. um einen Einbau handelt, den Du vom vorherigen Mieter übernommen hast.

    Da diese Dinger kaum modular reparabel sind, darf man die ganze Dusche tauschen...das ist echt krank, wer vermietet sowas mit??

    MH

  5. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #5
    Original von Max_Headroom
    Da diese Dinger kaum modular reparabel sind, darf man die ganze Dusche tauschen...das ist echt krank, wer vermietet sowas mit??
    meistens leute die sich das für sich selbst in ihre wohnung bzw. ihr haus gebaut haben und dann irgendwann ausziehen und es bleibt halt drin.
    ich würd sowas auch nie im leben in 'ne mietwohnung einbauen. da halten wir's immer eher robust, schlicht und gut zu reparieren - mit mittelklasse-ausstattung (hansgrohe etc.).

    aber die komplette "dusche" muss ja wohl nicht ausgetauscht werden sondern "nur" die armaturen - sollte sooooo schwierig dann auch nicht sein.

  6. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #6
    Nee, diese Baumarktduschen kannst Du nur als ganzes Austauschen wenn die Elektronik kaputt ist und neue Elektronik rein soll...und genau darauf hat der Mieter nämlich Abspruch wenn mit gemietet.

    MH

  7. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #7
    Exact, er hat selbst davor in dieser Wohnung gewohnt (sind sicherlich einige Sachen drin, die man normalerweise nicht vermieten sollte, wie hochwertiges Laminat etc.), aber dafür ist der Preis auch bissl über dem Mietniveau hier.

  8. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #8
    ich weiss jetzt nicht wie in der Dusche Elektronik sein kann, aber ich geh mal davon aus das es die Mischabtterie betrifft und diese sollte wechselbar sein. Im Notfall soll der Vermieter einfach nochmal so eine (bitte jetzt nicht über den Ausdruck böse sein) modernChina Dusche einbauen.

  9. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #9
    Hmm - wo steht denn geschrieben, dass der Vermieter eine gleichwertige Dusche wieder einbauen muss?

    Ich glaube kaum, dass die Luxusdusche explizit im Mietvertrag vermerkt wurde bzw. bei der Bemessung der Miete Berücksichtigung gefunden hat. Und den Nachweis zu führen, dass die Wohnung nur wegen der Luxusdusche gemietet wurde, halte ich für problematisch.

  10. Dusche defekt, auf was habe ich Anspruch? #10
    Wie schon geschrieben wurde muss "gleichwertiger Ersatz" her. Wobei das natürlich Auslegungssache ist. Ich würde dabei (als Eigentümer) ein günstiges Model einsetzen, den gleiwertig bedeutet für mich: "es kommt aus beiden oben Wasser raus" Wem es nicht passt der kann gern wd ausziehen. Ich bin da recht kompromislos. Ich zahl den Mietern doch keine Massage/Relaxe/Superdusche... (egal was vorher drin war) Meinetwegen würden die einen Eimer und nen Gartenschlauch bekommen....

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