Wartung

Diskutiere Wartung im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Wer muss für die Wartungskosten eines Herdes aufkommen? Der Mieter oder der Vermieter? Der Herd war bei der Übernahme der Wohnung bereits enthalten. Muss der ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 14 von 14




  1. Wartung #1

    Wartung

    Wer muss für die Wartungskosten eines Herdes aufkommen? Der Mieter oder der Vermieter? Der Herd war bei der Übernahme der Wohnung bereits enthalten.

    Muss der Mieter seine Unterschrift geben, dass der Herd gewartet worden ist? Oder ist die Wartungsdurchführung auch ohne zulässig?

    Danke für eure Antworten!

    •   



       

  2. Wartung #2
    Kann sein, daß ich im Moment auf dem Schlauch stehe, aber was will man an einem Herd warten?

  3. Wartung #3
    Versteh ich nicht? Ich hab meinen Küchenherd noch nie warten lassen??????

  4. Wartung #4
    Das einzige, was ich bei einem Herd an "Wartung" ansehen würde, wäre das schmieren der Scharniere, wobei ich das auch noch bei keinem Herd gemacht habe...

    Ansonsten seh ich das wie ne Glühlampe: die geht oder halt nicht mehr...

  5. Wartung #5
    Ich sehe das auch so, aber laut Vertrag muss ich den E-Herd warten lassen (2 Kochplatten, ohne Backofen, 130€/J.).

    Meine Frage ist, ob man eine Unterschrift geben muss, wenn der Herd gewartet wird.

    Es war nämlich niemand in meiner Wohnung zum Warten und demzufolge habe ich keine Unterschrift geleistet.
    An einem Wochenende, wo ich nicht da war, musste das Fenster erneuert werden und ich gab dem Vermieter mein Einverständnis die Wohnung betreten zu dürfen, das ohne meine Anwesenheit.

    Jetzt nach meinem Auszug erhalte ich die Rechnung mit der "angeblichen" Wartung. Da meinte der Vermieter, der Nebenbei Heizungsinstallateur ist, er habe das Fenster ausgewechselt und die Wartung selbst (ohne Absprache) nebenbei mitgemacht und verlangt jetzt die 130€ von mir! (für 2 Herdplatten, ca. 12 Jahre alt)

    Wo ich nach einem halben Jahr die Betriebstkostenabrechnung habe, war ich bei dem Preis von 130€ echt stutzig. Ich wollte ich die "angebliche" Quittung sehen. Die hat er mir erstmalig nach einem halben Jahr nachgeliefert. Mit Datum vor einem halben Jahr, die ich jetzt das erste mal sehe. Da er Heizungsinstallateur ist, hat er das Datum an seinem PC (denke ich) schnell geändert, das es passt und mir jetzt quasi die Hände gebunden sind. Das nehme ich wirklich stark mal an!

    Allerdings habe ich keine Unterschrift geleistet. Daher meine Frage. Ist die Wartung ohne die Unterschrift des Mieters gültig?

  6. Wartung #6
    scan diese dubiose Rechnung doch mal ein und stell sie hier ein.
    Würde mich ja mal interessieren, was da so steht...

  7. Wartung #7
    Wartung eines Herdes? Lachhaft.
    Putzen/Reinigen wäre allerdings selbstverständlich.
    Die Rechnung(spositionen) würde(n) mich auch interessieren.

  8. Wartung #8
    130,-€ für die Wartung eines 2-Platten-Herdes ohne Backofen? Und das auch noch jährlich?
    Mal ganz davon abgesehen, was es dort zu warten geben sollte, ist es mir schleierhaft wie so etwas über BK abgerechnet werden soll. Ist da denn im Mietvertrag überhaupt etwas aufgeführt?

    Es handelt sich dabei doch wohl nicht um einen historischen Kohleherd, der zusätzlich an einen Schornsteinzug angeschlossen wurde (Wofür natürlich Kosten abgerechnet werden könnten, wenn vereinbart)

  9. Wartung #9
    Original von wehrmich
    130,-€ für die Wartung eines 2-Platten-Herdes ohne Backofen?
    So'n Teil hatten wir neulich wegen Umzugs vorübergehend in Betrieb, neu gekauft für 40 €uronen.

  10. Wartung #10
    also von einer Wartung für einen Herd, höre ich jetzt auch zum ersten Mal und kann nicht glauben, dass so etwas überhaupt gemacht wird.

  11. Wartung #11
    Original von TMicha
    also von einer Wartung für einen Herd, höre ich jetzt auch zum ersten Mal und kann nicht glauben, dass so etwas überhaupt gemacht wird.
    Falls dort nachweislich garnichts gewartet wurde, wäre m.E. der Tatbestand des § 263 StGB (Betrug) erfüllt.
    Das sollte mal ernsthaft geprüft werden, um solch smarten Zeitgenossen ihre Grenzen aufzuzeigen.

    Edit: StGB, nicht BGB.

  12. Wartung #12
    also ich bin ja Mieter und mein Herd wurde seit dem Einzug vor 7 Jahren nicht gewartet, er hatte zwar einen Aufkleber drauf das mal eine Prüfuing stattfand, allerings war der Aufkleber schon vor 7 Jahren so vergilbt dass die Prüfung bestimmt auch schon von 7 Jahren einige Jahre alt war.

  13. Wartung #13
    Also ich habe auch noch nie von der Wartung eines Herdes gehört ^^ der Heizung ja... aber nicht des Herdes. Bei unseren möblierten Einheiten wird nur bei einem defekt der Techniker rausgeschickt... Und bei Defekt wird ersetzt. Aber warten... ungewöhnlich ^^

  14. Wartung #14
    Original von TMicha
    also ich bin ja Mieter und mein Herd wurde seit dem Einzug vor 7 Jahren nicht gewartet, er hatte zwar einen Aufkleber drauf das mal eine Prüfuing stattfand, allerings war der Aufkleber schon vor 7 Jahren so vergilbt dass die Prüfung bestimmt auch schon von 7 Jahren einige Jahre alt war.
    Das wird eine Isolationsprüfung, also eine auf elektrische Sicherheit, gewesen sein. Halte ich für i.O.

    •   



       


Wartung


Ähnliche Themen zu Wartung


  1. Wartung Durchlauferhitzer???: Hallo, bin Vermieter einer Wohnung, nun hat mich der Anwalt der Mieter angeschrieben das ich die Wartung des Durchlauferhitzers druch ein Unternehmen machen lassen soll. ...



  2. Wartung Rückstauklappe: Mein Vermieter will von mir anteilig die Wartung der Rückstauklappe bezahlt haben. Habe einen Standartmietvertrag, der ausdrücklich nichts zur Wartung dieser Rückstauklappe...



  3. Wartung der Hauswasserstation: Guten Morgen liebes Forum. Ich bräuchte mal Erfahrene bei der Umlage der Wartung einer Hauswasserstation in einem neuen Mehrfamilienhaus. Fällt diese Anlage unter die...



  4. Wartung Feuerlöscher: Hallo, wir haben einen Altbau und haben uns jetzt endlich mal Feuerlöscher zur Sicherheit zugelegt. Diese sind im Treppenhaus montiert. Jetzt ist es ja so, das die...



  5. Wartung Warmwasserboiler: Hallo, wir sind am 1.10.2007 ausgezogen und es wurde dieses Jahr noch keine Wartung des Warmwasserboilers (Heizung und Warmwasser unserer Wohnung) durchgeführt. Unser...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

hauswasserstation wartung

elektronische rückstauklappe pflicht

Herd wartung

rückstauklappe pflicht

rückstauklappe mietrecht

hauswasserstation wofür

mietwohnung wartung herd

elektrische rückschlagklappe pflicht

rückstauventil kosten

feuerlöscher mehrfamilienhaus wartung

Preisliste zur wartung bzw Reparatur von rückstauklappen

wofür hauswasserstation

mietrecht 2011 für mieter: wartungsarbeiten am warmwasserboiler

mieter fenster schmieren

wartung warmwasserboiler im mietrecht
sehe wartung von
backrohr scharniere schmieren
feuerlöscher wartung vom mieter
wartung und instandhaltung mietvertrag herd
prüfungen backofen servicetechniker
mietrecht wer muss kohleofen warten
wartung backofen
kontrolle feuerlöscher vermieter
boiler montage rückstauklappe
vermieter will durchlauferhitzer gewartet haben