Küchenboden

Diskutiere Küchenboden im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe foldende Frage. Mein Mieter hat vor 8 Jahren die Wohnung bezogen. Wir wollten damals eine 30 Jahre alte Küche (aber nocht funktionstüchig) ...


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  1. Küchenboden #1

    Küchenboden

    Hallo,
    ich habe foldende Frage.
    Mein Mieter hat vor 8 Jahren die Wohnung bezogen. Wir wollten damals eine 30 Jahre alte Küche (aber nocht funktionstüchig) rausreisen und die Wohung ohne Küche vermieten, Mieter wollte aber unbedingt die Küche behalten auf seine Verantwortung und wurde auch so in den Mietvertrag aufgenommen. Nun ist aber der Küchenboden defekt, dh. PVC Platten lösen sich teilweise ab und ich als Vermieter bin bereit einen neuen Boden verlegen zu lassen.
    So nun meine Frage wer ist für den Küchenabbau verantwortlich bzw. muss ihn machen, ich oder der Mieter?

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  2. Küchenboden #2

    RE: Küchenboden

    Original von Melli42
    ... wer ist für den Küchenabbau verantwortlich bzw. muss ihn machen, ich oder der Mieter?
    Der Mieter hat nach § 554 Abs. 1 BGB Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache zu dulden, mehr aber auch nicht. Küchenab- und aufbau ist damit Sache des Vermieters.

  3. Küchenboden #3

    RE: Küchenboden

    vielen dank für die schnelle antwort.
    könnt ich auch den boden so verlegen lassen das die küche ausgspart wird und kann der mieter verlangen den alten boden entfernen zu lassen? ich wollt eigentlich den neuen auf den alten belag verlegen lassen.

  4. Küchenboden #4

    RE: Küchenboden

    Original von Melli42
    vielen dank für die schnelle antwort.
    könnt ich auch den boden so verlegen lassen das die küche ausgspart wird und kann der mieter verlangen den alten boden entfernen zu lassen? ich wollt eigentlich den neuen auf den alten belag verlegen lassen.
    Der Mieter kann erst mal gar nichts verlangen. Über eine Instandsetzung entscheidet ausschließlich der Vermieter. Der Mieter hat aber selbstverständlich Anspruch auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache. Bei Mängeln, die mehr als unerheblich sind, kann der Mieter die Miete mindern.

    Dass ein Fußbodenbelag nicht unter die Kücheneinrichtung verlegt ist, wird man kaum als Mangel ansehen können.

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Küchenboden


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