Handlauf im Einfamilienhaus

Diskutiere Handlauf im Einfamilienhaus im Ausstattung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Mich würde einmal interessieren, ob in Einfamilienhäusern ein Handlauf an Treppen Pflicht ist?...


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  1. Handlauf im Einfamilienhaus #1

    Handlauf im Einfamilienhaus

    Mich würde einmal interessieren, ob in Einfamilienhäusern ein Handlauf an Treppen Pflicht ist?

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  2. Handlauf im Einfamilienhaus #2

    RE: Handlauf im Einfamilienhaus

    solange du das EFH selbst bewohnst: nein.
    ich hab das bezüglich treppengeländern und balkongeländern schon durchgespielt, mir wurde ausdrücklich gesagt, dass ich noch nicht mal ein balkongeländer anbringen muss (ich hatte nach der pflichthöhe gefragt).
    natürlich hab ich trotzdem eins - ist mir viel zu gefährlich.

    aber was meinst du genau mit "handlauf"?
    und um was für treppen geht es? freischwebende? solche die von mauern umgeben sind?

    ich würde an deiner stelle darauf achten, dass niemand gefährdet ist, auch wenn du selbst vielleicht auf geländer bzw. handlauf verzichten könntest.
    da hat man ja auch mal besuch, und der könnte abstürzen, und dann wärst du natürlich in der pflicht...

  3. Handlauf im Einfamilienhaus #3
    Danke, für deine Antwort. losti.

    Es geht um eine nicht freischwebende Treppe, die beidseitig Mauerwerk hat.
    Das ging mir nur so durch den Kopf, bzw. es war vorhin auch Thema einer Diskussion mit meinem Sohn. Er meinte auch, es gibt keine Vorschrift dazu und keine Verpflichtung.
    Ich konnte es kaum glauben, dass in Deutschland mal was nicht vorgeschrieben ist.

    Und wenn ein Handlauf vorhanden ist, ist jemand, der stürzt selber schuld, er hätte sich ja festhalten können, oder?

  4. Handlauf im Einfamilienhaus #4
    Die LBauO RLP schreibt "... mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf ..." vor. Bitte mal in die jeweilige LBauO reinschauen, dort steht mehr dazu. Sollte unter "Vierter Abschnitt Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen" unter § Treppen (in RLP ist es der §33) zu finden sein.

  5. Handlauf im Einfamilienhaus #5
    Original von clline
    Die LBauO RLP schreibt "... mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf ..." vor. Bitte mal in die jeweilige LBauO reinschauen, dort steht mehr dazu. Sollte unter "Vierter Abschnitt Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen" unter § Treppen (in RLP ist es der §33) zu finden sein.
    Merci...

    also doch!
    In der BauO NRW ist vorgeschrieben, dass mindestens ein Handlauf in 1,10cm Höhe vorhanden sein muß..
    Treppen bis 5 Stufen benötigen keinen Handlauf..

    Ich konnte es mir auch ehrlich gesagt, nicht anders vorstellen..

  6. Handlauf im Einfamilienhaus #6
    laut aussage des hiesigen bauamts gelten diese vorschriften aber eben nicht für selbstgenutzte räumlichkeiten - das ist ja der knackpunkt.
    leute, ich hab doch extra gefragt.
    aber am besten ihr fragt selbst bei eurem örtlichen bauamt, wenn ihr auf der sicheren seite sein wollt.

  7. Handlauf im Einfamilienhaus #7
    Es mag sein, dass örtliche Bauverwaltungen abweichende Aussagen machen, liegt ja auch immer am jeweiligen Sachbearbeiter. Stelle ich hier bei uns jedoch einen Bauantrag, muss eine Absturzsicherung eingezeichnet sein (egal ob der Bauherr selbst einzieht oder vermietet wird).

    Ob das vor Ort auch ausgeführt wird, steht auf einem anderen Blatt und bleibt letztlich jedem selbst überlassen ... sofern für das Bauvorhaben keine Bauabnahme notwendig ist.

  8. Handlauf im Einfamilienhaus #8
    Also ich hab auch mal gehört, daß, wenn eine Treppe mehr als fünf Stufen hat, ein Handlauf vorgeschrieben ist. Aber, wie gesagt, das hab ich nur mal so gehört und mir auch gemerkt, also, Stufen zählen, ob das Gesetz ist, weiß ich nicht.

  9. Handlauf im Einfamilienhaus #9
    Original von 77Carina
    Also ich hab auch mal gehört, daß, wenn eine Treppe mehr als fünf Stufen hat, ein Handlauf vorgeschrieben ist. Aber, wie gesagt, das hab ich nur mal so gehört und mir auch gemerkt, also, Stufen zählen, ob das Gesetz ist, weiß ich nicht.
    also der anlass für meine anfrage beim bauamt war eine freischwebende treppe (vom balkon in den garten). mir wurde seitens des bauamts gesagt ich brüchte überhaupt kein geländer, da das ganze weder öffentlich noch vermietet ist.
    und ich hab sehr genau nachgefragt, weil ich das beinahe nicht glauben konnte.
    aber wie gesagt: nicht mal an der dachterrasse im 2. stock müsste ich ein geländer anbringen.
    übrigens hab ich das SCHRIFTLICH.

  10. Handlauf im Einfamilienhaus #10
    Ich hab gestern die Landesbauordnungen mal durchgestöbert.
    In der LBauO NRW steht ganz eindeutig, dass ein Handlauf angebracht werden muß wenn die Treppe mehr als 5 Stufen hat. Das ist unabhängig von ausschließlich eigener privater Nutzung oder von öffentlichen Gebäuden.
    In der LBauO Baden Würtemberg steht nichts dergleichen über Treppen und dementsprechende Handläufe.

  11. Handlauf im Einfamilienhaus #11
    Original von armeFrau... In der LBauO Baden Würtemberg steht nichts dergleichen ...
    Der Vollständigkeit halber, sollte man dann in Baden Würtemberg aber auch einen Blick in die zugehörige LBOAVO (§3) werfen. Demnach müssen bei einer Absturzhöhe über 1 Meter ein Handlauf, Geländer oder was auch immer, angebracht werden. Wenn die Behörde Ausnahmen zulässt, dann sollte man sich das (wie @lostcontrol) unbedingt schriftlich geben lassen.

  12. Handlauf im Einfamilienhaus #12
    Danke clline, habs gelesen.

    losti, wenn du das detailliert schriftlich hast, ist ja alles paletti!

  13. Handlauf im Einfamilienhaus #13
    Original von clline
    Der Vollständigkeit halber, sollte man dann in Baden Würtemberg aber auch einen Blick in die zugehörige LBOAVO (§3) werfen. Demnach müssen bei einer Absturzhöhe über 1 Meter ein Handlauf, Geländer oder was auch immer, angebracht werden. Wenn die Behörde Ausnahmen zulässt, dann sollte man sich das (wie @lostcontrol) unbedingt schriftlich geben lassen.
    clline - das war keine ausnahmegenehmigung.
    ich bin auf's amt um zu fragen wie hoch das geländer sein muss und die sagten mir (und gaben mir das schriftlich), dass ich überhaupt kein geländer anbringen muss.
    es handelt sich bei mir wie gesagt um ein geländer an einer dachterrasse und um eine freischwebende stahltreppe in den garten (über ca. ein stockwerk, etwas weniger vielleicht, ist hanglage). dafür brauchst du auch keine baugenehmigung, d.h. ich hätte auch garnicht fragen müssen wie hoch das geländer sein muss, ich musste mir ja nicht mal die treppe genehmigen lassen.
    an der dachterrasse gab's zuvor ein geländer in einer höhe von ca. 80cm, was mir persönlich viel zu niedrig war (liegt unter meinem körperschwerpunkt). es war allein meine entscheidung das neue geländer deutlich höher zu machen, laut behörde hätte ich garkeines gebraucht wie gesagt, aber ICH wollte eins - wie auch an der treppe.

    da es weder für dachterrassengeländer noch für die NEUE (!) treppe überhaupt einer genehmigung bedurfte, bedurfte es auch keiner bestimmten höhe.
    ganz einfach.

  14. Handlauf im Einfamilienhaus #14
    Egal ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, generell muss sich ja jede bauliche Veränderung an der/den jeweiligen Bauordnung/en orientieren - dazu sind sie da. Wer in einem Bebauungsplangebiet gemäß B-Plan baut, braucht ja auch keine Baugenehmigung, sondern legt, in der Regel nur die erforderlichen Unterlagen vor. Wie ich bereits geschrieben habe, sind gerade im Baurecht viele Dinge vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Der eine hält sich 1:1 an alle Verordnungen, der andere ist eher praktisch orientiert ... ich habe meine Kommentare auch nur der Vollständigkeit halber losgelassen. Sonst liest irgendwann mal irgendeiner den 2. Post und ist der Meinung, er kann sein Treppengeländer abmontieren, weil es cooler aussieht. Das ist aber nicht in jedem Fall so.

  15. Handlauf im Einfamilienhaus #15
    Original von clline
    Wer in einem Bebauungsplangebiet gemäß B-Plan baut, braucht ja auch keine Baugenehmigung, sondern legt, in der Regel nur die erforderlichen Unterlagen vor.
    clline - ich musste auch keine unterlagen vorlegen.

    Original von clline
    Wie ich bereits geschrieben habe, sind gerade im Baurecht viele Dinge vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Der eine hält sich 1:1 an alle Verordnungen, der andere ist eher praktisch orientiert ...
    und es geht nicht um irgendeinen "sachbearbeiter", sondern ich habe mit dem chef des bauamts geredet. und der wiederum läuft quasi täglich hier vorbei, so dass er, wären da irgendwelche unterlagen vorzulegen gewesen oder ähnliches, mir das ganz sicher schon im vorfeld gesagt hätte.

    Original von clline
    ich habe meine Kommentare auch nur der Vollständigkeit halber losgelassen. Sonst liest irgendwann mal irgendeiner den 2. Post und ist der Meinung, er kann sein Treppengeländer abmontieren, weil es cooler aussieht. Das ist aber nicht in jedem Fall so.
    ich habe ganz bewusst geschrieben man soll selbst beim zuständigen bauamt nachfragen! immerhin gibt's ja auch regional unterschiedliche verordnungen.

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