Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen

Diskutiere Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen im Baufinanzierung Forum im Bereich Finanzen; Hallo, nun wurden bei unsrerer vermietetn Eigentumswohnungen im letzten Jahr Reparaturen durchgeführt und aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Ich mach gerade mneine Lohnsteuerjahreserklärung mit WISO 2010. ...


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  1. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #1

    Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen

    Hallo,
    nun wurden bei unsrerer vermietetn Eigentumswohnungen im letzten Jahr Reparaturen durchgeführt und aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt.
    Ich mach gerade mneine Lohnsteuerjahreserklärung mit WISO 2010.
    Unter welchen Ausgaben zählen wohl Reparaturen die aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden?
    Kann jemand helfen?

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  2. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #2
    Zitat Zitat von Dirkcomp Beitrag anzeigen
    Hallo,
    nun wurden bei unsrerer vermietetn Eigentumswohnungen im letzten Jahr Reparaturen durchgeführt und aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt.
    Ich mach gerade mneine Lohnsteuerjahreserklärung mit WISO 2010.
    Unter welchen Ausgaben zählen wohl Reparaturen die aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt werden?
    Kann jemand helfen?
    Wo, ausser bei Werbungskosten, sollten sie denn sonst angesetzt werden?

  3. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #3
    Hi,

    ich bin zwar kein Steuerfachmann, ... aber wessen Aufwand sind denn Kosten, die aus der Inst.-RL getragen werden? Ist das nicht eher eine Ausgabe der WEG?

    In Deiner Erklärung dürfte das doch höchstens in den durchlaufenden Posten enthalten sein (falls es so eine Position überhaupt gibt) ... oder irre ich mich?

  4. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #4
    Hallo,

    "Die Beträge zur Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, die der Eigentümer einer Eigentumswohnung an den Verwalter zu leisten hat, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

    Erst wenn aus der Rücklage Reparaturaufwendungen bezahlt werden, können sie als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.

    Der genaue Betrag ist aus der jährlichen Wohngeldabrechnung des Verwalters zu entnehmen bzw. zu errechnen."



    Quelle: Einkommen-Steuererklärung 2010/2011; Christoffel/Geiß; Haufe-Verlag

  5. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #5
    Ich bekomme von der Hausverwerwaltung eine Bescheinigung "Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage".
    Diesen Betrag trage ich auf der Rückseite der Anlage V+V unter dem Punkt "Erhaltungsaufwand" ein.

  6. Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen #6
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    In Deiner Erklärung dürfte das doch höchstens in den durchlaufenden Posten enthalten sein (falls es so eine Position überhaupt gibt) ... oder irre ich mich?
    Du sagst es, Papa: In der Erklärung gibt es garkeine durchlaufenden Posten. Anderes (banaleres) Beispiel: Der neue Mieter zahlt an den stpfl. VM die Kaution, der leitet sie weiter auf das (spezielle) Kautionskonto.

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