Was versteht man unter Bausanierung?

Diskutiere Was versteht man unter Bausanierung? im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Ich würde gerne wissen was man unter Bausanierung einer Altbauwohnung versteht? Nachtrag: ich habe bereits gegoogelt aber keine ausreichende Antwort gefunden...


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  1. Was versteht man unter Bausanierung? #1

    Was versteht man unter Bausanierung?

    Ich würde gerne wissen was man unter Bausanierung einer Altbauwohnung versteht?


    Nachtrag: ich habe bereits gegoogelt aber keine ausreichende Antwort gefunden

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  2. Was versteht man unter Bausanierung? #2
    Hallo,

    Sanierung

    ... wobei Wikipedia ja nicht unbedingt immer das Maß aller Dinge ist.

    Gruß,
    Christian

  3. Was versteht man unter Bausanierung? #3
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    Ich würde gerne wissen was man unter Bausanierung einer Altbauwohnung versteht?
    Nachtrag: ich habe bereits gegoogelt aber keine ausreichende Antwort gefunden
    Bausanierung einer Altbauwohnung kenne ich nicht.
    Sanierung einer Altbauwohnung kenne ich.
    (Bau)sanierung eines Altbaus kenne ich auch.

  4. Was versteht man unter Bausanierung? #4
    Christian:

    Vielen Dank für den Link, das hat mir geholfen


    Berny:

    heisst das, wenn der Verwalter auf die Fragen nach dem Baujahr des Hauses wie folgt antwortet: Bausanierung 1996, Erstbezug 1996, komplett neue Elektroinstallation 1996

    das sich die Bausanierung auf das Gebäude bezieht, aber ich zurecht davon ausgehen kann, dass z.B. der alte Putz abgeschlagen und neu aufgezogen (oder wie das heisst) hätte werden sollen?

    und heisst Erstbezug, das Menschen die schon vor der Bausanierung in der Wohnung gewohnt haben danach als Erstbezug gelten? auch wenn die Bausanierung nicht wirklich stattgefunden hat (außer nachträglich eingebaute Duschen)

  5. Was versteht man unter Bausanierung? #5
    Nürnberg:

    "heisst das, wenn der Verwalter auf die Fragen nach dem Baujahr des Hauses wie folgt antwortet: Bausanierung 1996, Erstbezug 1996, komplett neue Elektroinstallation 1996"
    Das heisst, dass Deine Frage nicht beantwortet wurde. Hat wohl Gründe...?

    "das sich die Bausanierung auf das Gebäude bezieht, aber ich zurecht davon ausgehen kann, dass z.B. der alte Putz abgeschlagen und neu aufgezogen (oder wie das heisst) hätte werden sollen?"
    Ich sehe es so, als ob das Haus auf 1996er Standard gebracht wurde, natürlich die gesamte Substanz, aber wohl ausser Sanitär und Heizung.

    "heisst Erstbezug, das Menschen die schon vor der Bausanierung in der Wohnung gewohnt haben danach als Erstbezug gelten?"
    Nein, nach dem ersten Anscheinsbeweis m.M., dass 1996 zum ersten Mal das Haus bezogen wurde.

    "auch wenn die Bausanierung nicht wirklich stattgefunden hat (außer nachträglich eingebaute Duschen)"
    Für mich ist das alles bewusst irreführend, um nicht zu sagen betrügerisch.

  6. Was versteht man unter Bausanierung? #6
    Halo Nürnberg,

    mein ernstgemeinter Tipp: Guck dir das Haus selbst an. M.E. ist es total egal, ob irgendeine Sanierung (unter der man landläufig sowohl alles als auch nichts verstehen kann) vor 10 oder 100 Jahren stattgefunden hat.

    Auch das Baujahr ist m.E. quasi egal: Ein 100 Jahre altes Haus mit perfekter Substanz wäre mir lieber, als ein 50 Jahre altes, billig zusammengeschustertes Haus mit schlechter Substanz.

    Entscheidend ist m.E. der aktuelle Zustand. Was vor 10, 20 oder 30 Jahren saniert, renoviert oder repariert wurde, spielt jetzt keine Rolle mehr.

    Ob der Putz von Anfang an an der Wand ist oder vor X Jahren abgeschlagen und erneuert wurde, ist m.E. völlig unerheblich. Warum sollte man einen guten Putz abschlagen und durch laienhaft angebrachten neuen Putz ersetzen? Dann doch lieber den alten, aber perfekten Putz dranlassen. Solange der Putz zum jetzigen Zeitpunkt "gut" ist, ist egal, ob der von Anfang an dran ist oder vor 10, 50 oder 100 Jahren mal erneuert wurde. Eine Aussage wie "Putz wurde vor X Jahren abgeschlagen und erneuert" ist m.E. überhaupt nichts wert, da diese Aussage rein gar nichts zur Qualität und dem Zustand des Putzes zum jetzigen Zeitpunkt aussagt.

    Wenn du den aktuellen Zustand nicht einschätzen kannst (ich hätte z.B. im Bereich Elektrik und Sanitär keine ausreichende Erfahrung), dann nimm jemanden mit, dem du vertraust.

    Gruß,
    Christian

  7. Was versteht man unter Bausanierung? #7
    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    ... aber ich zurecht davon ausgehen kann, dass z.B. der alte Putz abgeschlagen und neu aufgezogen (oder wie das heisst) hätte werden sollen?
    Kann man wahnsinnig genug sein um aus dem Begriff "Reparatur" einen Schadens- und damit Arbeitsumfang erkennen zu wollen? Nein? Warum also dann bei "Sanierung"?

    Zitat Zitat von Nürnberg Beitrag anzeigen
    und heisst Erstbezug, das Menschen die schon vor der Bausanierung in der Wohnung gewohnt haben danach als Erstbezug gelten?
    Erstbezug heißt, dass die Wohnung nach der erfolgten Sanierung zum ersten mal bezogen wird. Nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn man sich nicht mit aller Macht Probleme sucht um sich selbst irgendetwas einzureden wird man leicht erkennen können, dass der vorherige Bewohner nach einer Sanierung die Frage nach Erstbezug nicht stellt oder dass es einen neuen Bewohner gibt, der eine - in welchem Umfang auch immer - sanierte Wohnung kauft oder mietet und sich für den Erstbezug interessiert.
    Warum um alles in der Welt interessiert sich aber jemand dafür, ob eine andere Wohnung als Erstbezug nach Sanierung anzusehen sein soll? Ist das einfach der Drang, seine Nase in fremde Angelegenheiten zu stecken?

  8. Was versteht man unter Bausanierung? #8
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Warum um alles in der Welt interessiert sich aber jemand dafür, ob eine andere Wohnung als Erstbezug nach Sanierung anzusehen sein soll? Ist das einfach der Drang, seine Nase in fremde Angelegenheiten zu stecken?
    Ich habe am Mittwoch eine Verhandlung, da ich eine Räumungsklage habe und da geht es genau um diese Dinge. Mir wurde die Wohnung mit den genannten Angaben vermietet, nun brechen die Dielen ein, die Balkone waren einsturzgefährdet, ich musste das Bauamt einschalten (Verwalter lies uns dann noch über zwei Monate die Balkone nutzen obwohl er von der Gefahr wusste), ich habe eine mit Folie abgeklebte Stelle in der Küche gefunden darunter offene unter Strom stehende Leitungen. Feuchte Wände durch falsch angebrachte Balkone, Schimmel in Küche und Bad, wegen undichter Dusche in der Wohnung über mir und beim abtapzieren ist der Putz großflächig runtergekommen da die Wände laut Handwerker seit 30 Jahren sicher nicht saniert oder sonst was wurden. Also ich kümmere mich ausschließlich um meine Angelegenheiten und ich bin nervös wegen Mittwoch und möchte mich gut vorbereiten und bin auch durchaus dankbar über kritische Frage da diese Frage dann evtl auch vom Richter kommen.

    Christian: Danke für deine Tipps, ich bin nur Mieter hoffe aber evtl Käufer des Hauses prüfen es genau bevor sie es kaufen

    Berny: Auch dir vielen Dank, ich hoffe das der Richter auch sieht das ich getäuscht wurde nicht nur bei diesen Angaben.


    Nachtrag: Durch ehemalige Mieter, die jetzt noch im Nachbaraus wohnen weis ich das in meiner Wohnung leute vor der und (vermutlich) während der Sanierungsarbeiten 1996 gewohnt haben. Das habe ich erst nach meinem Einzug erfahren, daher ist meine Wohnung auch nicht komplett saniert worden.

  9. Was versteht man unter Bausanierung? #9
    spannend.

    Kalle

  10. Was versteht man unter Bausanierung? #10
    Zitat Zitat von Kalle19 Beitrag anzeigen
    spannend.
    Kalle
    Geändert von Kalle19 (Heute um 22:44 Uhr)
    Aaha... wohl den Namen falsch geschreipt...?

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