Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009

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  1. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #1

    Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009

    moin zusammen!

    In einem von uns verwalteten Objekt muß ein großer Teil des Steildaches erneuert werden, weil es marode ist und es immer wieder zu Durchlaufschäden kommt.

    Die Einhaltung der EnEV 2009 ist zwingend, da mehr als 10% der Fläche angepackt werden.

    Es handelt sich um ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoß, das vor ca. 25 Jahren mit ca. 12cm einer mineralischen Dämmung zwischen den Sparren versehen wurde.

    Die vorhandene Dämmung entspricht vom Wärmedurchgang her nicht den aktuellen Anforderungen.

    Variante 1:
    Um die aktuellen Werte zu erreichen, könnte man die Dämmung komplett erneuern (anderes Material mit leicht besseren Eigenschaften), müßte aber die Dachhaut ca. 4cm nach außen versetzen (Konterlattung auf die Sparren), weil die vorhandenen 12cm Sparrenhöhe nicht ausreichen, um die geforderten Werte zu erreichen.

    Variante 2:
    Alternativ könnte man die vorhandene Dämmung beibehalten und zusätzlich ca. 6cm Dämmung aufbringen. Auch hierbei ist die Dachhaut nach außen zu versetzen, siehe oben.

    Da diverse Dachflächenfenster verbaut sind, müßten diese Fenster ebenfalls nach außen versetzt und die Faschen innen überarbeitet werden.

    Es findet sich nun bei "BBSR - Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung" eine Auslegung zur EnEV, in der es u.a. heißt:

    Werden dagegen alle Schichten der Dachhaut erneuert, so muss das Dach die Anforderungen nach Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4a EnEV einhalten. Ist die Dämmschichtdicke bei Zwischensparrendämmung wegen der Sparrenhöhe oder wegen der innenseitigen Bekleidung begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits eingebaut ist. Die EnEV begrenzt die Wärmeleitfähigkeit des dafür verwendeten Dämmmaterials nicht.
    Zitat im Zusammenhang hier nachzulesen

    Im vorliegenden Falle ist der komplette Raum zwischen den Sparren mit der vorhandenen Dämmung ausgefüllt. Wenn ich diese Auslegung richtig verstehe, ist somit die Anforderung der EnEV erfüllt und eine neue oder auch nur zusätzliche Dämmung und die dafür notwendige Erhöhung des Daches wäre nicht notwendig.

    Die Kosten der Maßnahme ohne Erneuerung oder zumindest Ergänzung der Dämmung betragen ca. 45.000 Euro, die Variante 1 ca. 67.000 Euro, Variante 2 noch ca. 63.500 Euro
    Aus wirtschaftlichen Überlegungen ist es einzig sinnvoll, die vorhandene Dämmung beizubehalten.

    Meine Frage nun: verstehe ich die Auslegung der EnEV richtig, daß ich keine zusätzliche Dämmung aufbringen muß?

    vielen Dank,
    Christian Martens

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  2. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #2
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    ...
    Meine Frage nun: verstehe ich die Auslegung der EnEV richtig, daß ich keine zusätzliche Dämmung aufbringen muß?
    ...
    Hallo Martens,
    meine Antwort ist ein wenig spät, aber vielleicht interessierts noch jemand.

    Ich denke nicht, daß das hier so angewandt werden kann, denn:

    >wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits eingebaut ist

    ...und das dürfte hier kaum der Fall sein.

    Gruss,
    P.

  3. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #3
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    meine Antwort ist ein wenig spät, aber vielleicht interessierts noch jemand.
    aber sicher doch!

    Ich denke nicht, daß das hier so angewandt werden kann, denn:

    >wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits eingebaut ist

    ...und das dürfte hier kaum der Fall sein.
    hm, der Raum zwischen Innenbeplankung und Unterspannbahn ist aber komplett mit Dämmung gefüllt. Man darf Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen...

    Ach ja: es wird grade die Eindeckung erneuert, die Dämmung wird bei Bedarf auf Sparrenhöhe ergänzt, mehr nicht. Unser Rechtsanwalt sagt, das erfüllt die genannte Bedingung.

    Christian Martens

  4. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #4
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    die Dämmung wird bei Bedarf auf Sparrenhöhe ergänzt, mehr nicht. Unser Rechtsanwalt sagt, das erfüllt die genannte Bedingung.

    Christian Martens
    Das ist genau das, was ich aus dem EN Text auch rauslese: wenn der vorhandene Platz voll ausgenutzt wird mit Dämmaterial des jeweilig aktuell gültigen Stand der Technik, dann ist es ersatzweise grade ausreichend. Bin aber kein Jurist !
    Gruss noch !

  5. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #5
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    ... mit Dämmaterial des jeweilig aktuell gültigen Stand der Technik ...
    Es steht dort nicht, daß das Dämmaterial dem Stand der Technik entsprechen muß, es ist nur gefordert, die höchstmögliche Dicke zwischen den Sparren einzubauen.

    Christian Martens
    auch kein Jurist

  6. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #6
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Es steht dort nicht, daß das Dämmaterial dem Stand der Technik entsprechen muß, es ist nur gefordert, die höchstmögliche Dicke zwischen den Sparren einzubauen.
    Tja, wie ist dieser Begriff dann zu werten ?

    >>>die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke<<<

    Ich hatte es vielleicht falsch verstanden, dachte, das bezieht sich auf das Dämmmaterial.

  7. Dacheindeckung erneuern / EnEV 2009 #7
    ...noch was gefunden:

    Befreiungen
    Weiterhin gilt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die nach EnEV notwendigen Maßnahmen müssen auch wirtschaftlich vertretbar sein. Das bedeutet, dass bei einer geplanten Sanierung die Kosten für die Maßnahmen zur Einhaltung der EnEV sich über die Einsparung der Energiekosten amortisieren. Die übliche Nutzungsdauer bei Steildächern wird mit 30 Jahren angesetzt.

    Ist eine Ertüchtigung der Bauteile auf den Standard der EnEV aus bautechnischen Gründen nicht möglich, ist die höchstmögliche Dämmstoffstärke einzubauen.

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