moin zusammen!
In einem von uns verwalteten Objekt muß ein großer Teil des Steildaches erneuert werden, weil es marode ist und es immer wieder zu Durchlaufschäden kommt.
Die Einhaltung der EnEV 2009 ist zwingend, da mehr als 10% der Fläche angepackt werden.
Es handelt sich um ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoß, das vor ca. 25 Jahren mit ca. 12cm einer mineralischen Dämmung zwischen den Sparren versehen wurde.
Die vorhandene Dämmung entspricht vom Wärmedurchgang her nicht den aktuellen Anforderungen.
Variante 1:
Um die aktuellen Werte zu erreichen, könnte man die Dämmung komplett erneuern (anderes Material mit leicht besseren Eigenschaften), müßte aber die Dachhaut ca. 4cm nach außen versetzen (Konterlattung auf die Sparren), weil die vorhandenen 12cm Sparrenhöhe nicht ausreichen, um die geforderten Werte zu erreichen.
Variante 2:
Alternativ könnte man die vorhandene Dämmung beibehalten und zusätzlich ca. 6cm Dämmung aufbringen. Auch hierbei ist die Dachhaut nach außen zu versetzen, siehe oben.
Da diverse Dachflächenfenster verbaut sind, müßten diese Fenster ebenfalls nach außen versetzt und die Faschen innen überarbeitet werden.
Es findet sich nun bei "BBSR - Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung" eine Auslegung zur EnEV, in der es u.a. heißt:
Zitat im Zusammenhang hier nachzulesenWerden dagegen alle Schichten der Dachhaut erneuert, so muss das Dach die Anforderungen nach Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4a EnEV einhalten. Ist die Dämmschichtdicke bei Zwischensparrendämmung wegen der Sparrenhöhe oder wegen der innenseitigen Bekleidung begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits eingebaut ist. Die EnEV begrenzt die Wärmeleitfähigkeit des dafür verwendeten Dämmmaterials nicht.
Im vorliegenden Falle ist der komplette Raum zwischen den Sparren mit der vorhandenen Dämmung ausgefüllt. Wenn ich diese Auslegung richtig verstehe, ist somit die Anforderung der EnEV erfüllt und eine neue oder auch nur zusätzliche Dämmung und die dafür notwendige Erhöhung des Daches wäre nicht notwendig.
Die Kosten der Maßnahme ohne Erneuerung oder zumindest Ergänzung der Dämmung betragen ca. 45.000 Euro, die Variante 1 ca. 67.000 Euro, Variante 2 noch ca. 63.500 Euro
Aus wirtschaftlichen Überlegungen ist es einzig sinnvoll, die vorhandene Dämmung beizubehalten.
Meine Frage nun: verstehe ich die Auslegung der EnEV richtig, daß ich keine zusätzliche Dämmung aufbringen muß?
vielen Dank,
Christian Martens


