Darf der Mieter Heizkörper abbauen?

Diskutiere Darf der Mieter Heizkörper abbauen? im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo zusammen, ich habe bei einem Mieter mitbekommen, dass er einfach einen Heizkörper abgebaut hat. Es handelt sich um einen Abstellraum in einem MFH. In ...


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  1. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #1

    Darf der Mieter Heizkörper abbauen?

    Hallo zusammen,
    ich habe bei einem Mieter mitbekommen, dass er einfach einen Heizkörper abgebaut hat. Es handelt sich um einen Abstellraum in einem MFH. In dem Raum befinden sich Waschmaschine und Kondenstrockner. Der Mieter meinte, dass der Raum durch den Trockner ja "geheizt" werden würde?!
    Darf der Mieter einfach Heizkörper abbauen ohne Zustimmung des Vermieters?
    Kann es durch den Abbau zu technischen Problemen der Heizung selbst kommen?

    Wäre toll, wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte.

    Gruß sleeper

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  2. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #2
    sleeper:

    "Der Mieter meinte, dass der Raum durch den Trockner ja "geheizt" werden würde?!"
    Mir sollte er ein Gutachten darüber vorlegen.

    "Kann es durch den Abbau zu technischen Problemen der Heizung selbst kommen?"
    Mglw. ja. Wie gut sind die 2 Rohrenden verschlossen? Thermostat zudrehen reicht nicht. Der abgebaute HK könnte drinnen rosten.

  3. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #3
    Vielen Dank für die schnelle Antwort zur technischen Frage.
    Aber wie sieht es denn rechtlich aus?

    sleeper

  4. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #4
    Was gibt denn der Mietvertrag zum Thema bauliche Veränderungen her?

    Bei den unsrigen steht extra drin, daß bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig sind - und im BGB habe ich nichts gefunden, das einer solchen Klausel entgegensteht.

  5. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #5
    Der Heizkörper rostet ja jetzt. Insofern Sachbeschädigung durch unsachgemässe Lagerung fällt mir da spontan ein.

  6. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #6
    Zitat Zitat von sleeper Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe bei einem Mieter mitbekommen, dass er einfach einen Heizkörper abgebaut hat. Es handelt sich um einen Abstellraum in einem MFH. In dem Raum befinden sich Waschmaschine und Kondenstrockner. Der Mieter meinte, dass der Raum durch den Trockner ja "geheizt" werden würde?!
    Darf der Mieter einfach Heizkörper abbauen ohne Zustimmung des Vermieters?
    Kann es durch den Abbau zu technischen Problemen der Heizung selbst kommen?

    Wäre toll, wenn mir jemand dazu Auskunft geben könnte.

    Gruß sleeper
    nein, darf er nicht. nach schilderung scheint es sich außerdem um einen gemeinschafsraum zu handeln. da hat der mieter schon mal ganz die finger von zu lassen.

  7. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #7
    Zitat Zitat von pragmatiker Beitrag anzeigen
    nein, darf er nicht. nach schilderung scheint es sich außerdem um einen gemeinschafsraum zu handeln. da hat der mieter schon mal ganz die finger von zu lassen.
    Es ist ein Abstellraum innerhalb der Wohnung.
    Aber Papabär hat recht. Im §11 Bauliche Änderungen durch den Mieter (Wohnungs-Einheitsmietvertrag) steht tatsächlich, dass für bauliche Veränderungen grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist.

    Der Heizkörper rostet ja jetzt. Insofern Sachbeschädigung durch unsachgemässe Lagerung fällt mir da spontan ein
    Berufsbedingt kenn ich mich da aus :-) und muss widersprechen: Eine Sachbeschädigung kann strafrechtlich gesehen nur vorsätzlich, also mit Absicht, begangen werden.
    Die unsachgemäße Lagerung des Heizkörpers, der dadurch Schaden nimmt, gehört nicht dazu.

    Vielen Dank an alle
    Gruß sleeper

  8. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #8
    Naja, innerhalb von 2 oder 3 Tagen sollte so ein Heizkörper wohl nicht mehr als Flugrost ansetzen. Sofern der Heizkörper aber Schaden nimmt, kann der Vermieter aber selbstverständlich der Verursacher dafür belangen.

    Ob das gleich ins Strafrecht fällt ... nunja, das möchte ich mal vorsichtig anzweifeln.

  9. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #9

    Nicht zu fassen...

    ...also mir ist das auch schon passiert. Ein Mieter bzw. sein Kumpel hat zum Streichen der Wohnung den Heizkörper demontiert (Neubau und Erstbezug). Als ich das mitbekommen habe, bin fasst ausgeflippt :-) Der Typ meinte sein Kumpel wäre ja Landmaschinenmechaniker und ich solle mir mal keine Gedanken machen....ohne Worte. Aber nun mal meine Antwort: Stellen Sie sich mal vor, der Mieter würde den Heizkörper vor Auszug wieder montieren. Dabei würde er die Dichtung falsch einsetzen und Sie hätten einen Tag später einen schönen Wasserschaden in der Wohnung. Keine Versicherung würde für den Schaden aufkommen, wenn sie die Hintergründe wüsste. Ich würde dem Mieter dies erklären und die Sachlage auf seine Kosten durch einen Fachunternehmer prüfen lassen. Die Montage natürlich auch durch den Unternehmer. Wenn Sie selbst an der Anlage "rumfummeln" lassen, verlieren Sie ggf. Gewährleistung (Neubau) oder sogar den Versicherungsschutz. Dafür müsste auch der schrägste Mieter Verständnis haben...denke ich. Viele Grüße, CS

  10. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #10
    Carsten Stemmer:

    "Ein Mieter bzw. sein Kumpel hat zum Streichen der Wohnung den Heizkörper demontiert (Neubau und Erstbezug)."
    Ja und? Hatte ich vergangenes Jahr bei der Renovierung meiner vorherigen Wohnung zwecks Rückgabe an den VM auch gemacht.

    "Ich würde dem Mieter dies erklären und die Sachlage auf seine Kosten durch einen Fachunternehmer prüfen lassen."
    Nein, wirst Du nicht, denn den von Dir beauftragten Fachmann wirst (vorerst) Du bezahlen müssen.

    "Die Montage natürlich auch durch den Unternehmer."
    Nein, vorerst hat der Schadenverursacher das Vor"recht", 14 Tage lang.

  11. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #11
    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

    Ich gehe mal davon aus, dass der Mieter nicht nächste Woche auszieht und es sich um einen kleinen Heizkörper handelt. Kostet so um die 40-60€.

    Wenn der in einigen Jahren dann doch durchgerostet ist, kann man dann immer noch die Kosten von der Kaution einbehalten, wenn er auszieht.

    Die Heizanlage dürfte das nicht beeinflussen. Zumindest nicht wenn die hydraulisch i.o. ist.

    Ich glaube nicht, dass wegen der Summe irgend ein RA behelligt werden sollte. Da gibt es schlimmeres.

  12. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #12

    Berni

    Hallo Berni, nur weil Du das machst, muß das noch lange nicht richtig sein. Versuch Dich mal in die Situation eines Vermieters hinein zu versetzen, der mit ordentlichen Handwerkern ein Immobilie nach bestem Wissen und Gewissen "in Schuss" hält. Dann kommt sein Vertragspartner (Mieter), der an haustechnischen Anlagen rumfummelt, die Du bezahlt hast und für die das Unternehmen eine Gewährleistung gegeben hat. Übrigens: Wenn Du mich schon kommentierst, dann zieh' das bitte auch durch. Ansonsten fehlen wesentliche Teile. Ich habe nämlich geschrieben "auf Kosten des Mieters" (d.h. auch im Auftrag des Mieters)...und wieso Schadenverursacher und Vorrecht? Wenn darunter die Wohnung absäuft? Aber jetzt ist auch gut - FRIEDEN :-) CS

  13. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #13
    Zitat Zitat von Carsten Stemmer Beitrag anzeigen
    Versuch Dich mal in die Situation eines Vermieters hinein zu versetzen, der mit ordentlichen Handwerkern ein Immobilie nach bestem Wissen und Gewissen "in Schuss" hält.
    Berny ist Mieter und Vermieter (MFH). In meinem Haus ist nie ein Handwerker allein; ich bin immer (im blauen Kittel) dabei.

  14. Darf der Mieter Heizkörper abbauen? #14
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Berny ist Mieter und Vermieter (MFH). In meinem Haus ist nie ein Handwerker allein; ich bin immer (im blauen Kittel) dabei.
    Ach Du bist das

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