Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau)

Diskutiere Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo, mich würde generell interessieren, wie es rechtlich mit Heizpflicht aussieht: 1. Gibt es sie, für wen gilt sie, für wen gilt sie nicht ? ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 12 von 12




  1. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #1

    Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau)

    Hallo,
    mich würde generell interessieren, wie es rechtlich mit Heizpflicht aussieht:

    1. Gibt es sie, für wen gilt sie, für wen gilt sie nicht ?

    Beispiel:
    Leerstehende Etagenwohnung: Muss der Vermieter heizen, wenn ja welche Temperatur ?

    Beispiel:
    Vermietete Wohnung, muss der Mieter heizen, wenn ja, welche Temperatur ?

    2. Umsetzung

    Welche Möglichkeiten gibt es technisch, um eine Heizpflicht, wenn es eine gibt, umzusetzen, z.B. welche Thermostatventile eignen sich hierfür ?

    Viele Grüsse,
    P.

    •   



       

  2. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #2
    Leerstehende Etagenwohnung: Muss der Vermieter heizen, wenn ja welche Temperatur ?
    6. Kommt drauf an, was mit dem Eigentümer vereinbart wurde.

    Vermietete Wohnung, muss der Mieter heizen, wenn ja, welche Temperatur ?
    4. Kommt drauf an, was mit dem Vermieter vereinbart wurde.

    Welche Möglichkeiten gibt es technisch, um eine Heizpflicht [...] umzusetzen, z.B. welche Thermostatventile eignen sich hierfür ?
    2. Thermostatventile? Ich habe mal gehört, daß die weißen ganz gut sein sollen.
    Zur Not, wenn kein Thermostatventil vorhanden ist, dürften aber auch Kerzen oder Elektro-Heizlüfter zulässig sein.

    0. PS: Wenn du deine Frage noch allgemeiner formulierst, wird man vielleicht noch allgemeiner antworten können ;-)

  3. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #3
    Pfeifdireins:

    "Mietrecht Wohnbau"
    Was ist das?

    "wie es rechtlich mit Heizpflicht aussieht: 1. Gibt es sie, für wen gilt sie, für wen gilt sie nicht ?"
    Nur wenn sowas (vertraglich) vereinbart wurde.

    "Beiispiel: Leerstehende Etagenwohnung: Muss der Vermieter heizen, wenn ja welche Temperatur ?"
    Nur wenn sowas (vertraglich) vereinbart wurde.

    "Beispiel: Vermietete Wohnung, muss der Mieter heizen, wenn ja, welche Temperatur ?"
    Nur wenn sowas (vertraglich) vereinbart wurde.

    "Welche Möglichkeiten gibt es technisch, um eine Heizpflicht, wenn es eine gibt, umzusetzen,"
    Indem geheizt wird.

    "z.B. welche Thermostatventile eignen sich hierfür ?"
    Die haben keinen besonderen Heizwert. Ich würde eher Gas, Öl, Kohle oder Holz nehmen.

  4. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #4
    Das sind ja durchaus interessante Fragen, die Pfeifdireins da stellt!

    Zu Beispiel 1:
    Es gibt ja einen Temperaturunterschied zwischen "gerade so eben noch frostsicher" und "behaglicher Wohnkomfort". Frost zerstört Bausubstanz und auch eine leerstehende Wohnung sollte frostfrei sein, um Schaden zu vermeiden.
    Ein Supersparfuchs unter den Vermietern könnte nun einfach die Heizventile auf 0 stellen und von den geheizten Nachbarwohnungen profitieren. Die leere Wohnung bleibt so gerade eben frostfrei und die Nachbarn haben erhöhte Heizkosten.
    Unfair gegenüber den Nachbarn - gibt es da Urteile und Meinungen dazu?


    Zu Beispiel 2:
    Ein Supersparfuchs als Mieter lebt lieber mit 3 Pullovern und Strickjacke, anstatt ordentlich zu heizen. Durch seine Atemluft, seine Körperpflege und sein Kochverhalten entsteht auch noch zusätzlich Feuchtigkeit. Das schädigt die Bausubstanz und die Nachbarn.
    Unfair gegenüber dem Eigentümer und den Nachbarn - gibt es da Urteile und Meinungen dazu?

  5. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #5

    aktuell: Kältewelle

    Hallo,
    in einer der von uns vermieteten Wohnungen wurde aktuell in der starken Kältewelle vom der Bewohner gemeldet, dass das "Wasser durch die Decke kommt" (!!!) (unser E.V. Kandidat...).
    Natürlich gleich hingefahren zum gucken (Rohrbruch ???), da war im oberen Aussenwand-Eck im Schlafzimmer erhöhte Feuchtigkeit optisch festzustellen, Tapete leicht angefeuchtet, ungefähr CD-Grösse.
    Als ich dann was von Heizen und Lüften erzählen wollte, wurde er sofort aggressiv.
    Er wüsste, dass er nicht heizen müsste.

    Was will ich damit sagen ?

    Fette Wohnung, aber kein Geld zum Heizen. Von der günstigeren DG-Wohnung ins EG gezogen (kann das Hündchen in den Garten kacken)

    Es gibt genügend Beispiele auch hinsichtlich Wasserrohrbruch.

    Urteil > 10 S 163/07 | Landgericht Hagen | Vermieter darf wegen nicht geheizter Wohnung Mietvertrag kündigen < kostenlose-urteile.de

    Ich werde demnächst mit meinem Heizer (hallo Heizer, du bist nicht gemeint )
    mal ein Heimeier K umstellen auf 13° C unterer Sollwert und bei mir in der Wohnung testen, Bericht folgt dann.

    "ausreichend heizen", was ist das ? Muss man es durch Schaden ausprobieren, wo die Grenze ist ?
    Mit welchen rechtlichen Konsequenzen kann man rechnen, wenn man vorsorglich in einen bekannt anfälligen Raum eine "Zwangsheizung" (o.g. Thermostatventil) zur Einhaltung von 13 C° installiert, die vom Bewohner nicht abgestellt werden kann ?

    Gruss,
    P.


    Gruss,
    P.

  6. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #6
    Hallo,

    es gibt keine Möglichkeit, irgendeine Mindestbeheizung vorzusehen. Wenn der Mieter nicht heizen will, wird er auch eine "Zwangsheizung" manipulieren oder abschalten können.

    Mit einer Einrichtung, die gegen den Willen des Mieters arbeitet, wirds weder du noch der Mieter glücklich.

    Gruß,
    Christian

  7. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #7
    Hi,

    also jedem Mieter sollte bewusst sein, das wenn er zu wenig heizt und dadurch dann ein Schaden entsteht, das der Mieter dann voll haftbar ist für den verursachten Schaden. Das kann von Wasserleitung einfrieren bis zu Schimmelbildung sein, ect.

    Wie ein Mieter das regelt das ist völlig ihm überlassen. Meines Wissens gibt es da keine Vorgaben welche Temperatur man mindesten halten muss. Sollte ein Leerstand im Haus sein oder ein super sparsamer Nachbar, dann haben die anderen eben Pech, wenn sie deswegen ggf mehr heizen dürfen/müssen. Bei einem Leerstand kann ich mir aber nicht vorstellen, das ein Vermieter hier die Heizung komplett abdeht. Das er keine Sauna-Temeraturen sich hält, aber auch.

    Sowas wie eine "Zwangsheizung" dem Mieter auf`s Auge zu drücken, kann ich mir nicht vorstellen das dies Erlaubt wäre, auch wenn`s evtl Sinnvoll wäre zum Schutz des Hauses.


    Es gibt halt einige Wörter die rechtlich gesehen nicht eindeutig bestimmt sind, wie zB angemessen, ausreichend, ect.

    Auch halte ich es für sehr fraglich, ob eine Vereinbarung im Mietvertrag Gültigkeit besitzt, wenn man dem Mieter hier vorschreibt, "du musst mindestens xC in deiner Wohnung haben". Nur weil man im Mietvertrag was reinschreibt, muss es noch lange nicht gültig sein. Urteile dazu kenn ich leider keine.

  8. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #8
    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    ...
    wird er auch eine "Zwangsheizung" manipulieren oder abschalten können.
    ...und in der S-Bahn schwarzfahren

    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ...
    also jedem Mieter sollte bewusst sein, das wenn er zu wenig heizt und dadurch dann ein Schaden entsteht, das der Mieter dann voll haftbar ist für den verursachten Schaden
    Haft"bar" ja, aber nicht haftfähig.
    Welcher e.V.-ler hat eine Haftpflichtversicherung und wieviele einfache Familienväter oder allein erziehende Mütter können einen mittleren Bauschaden zahlen ?
    Keiner.

    Die eigentliche Frage ist aber, welche rechtlichen Konsequenzen könnten da entstehen ? Welcher Schaden entsteht denn hier ?

    Gruss,
    P.

  9. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #9
    Zitat Zitat von Pfeifdireins
    Welcher e.V.-ler hat eine Haftpflichtversicherung und wieviele einfache Familienväter oder allein erziehende Mütter können einen mittleren Bauschaden zahlen ?

    Keiner.
    Öhm ? Also eine Haftpflich kostet nun wirklich nicht die Welt und diese hat wohl jeder. Ob die Haftpflicht hier zahlen würde, weis ich nicht.

    Und solange der Familienvater auch in Zukunft Arbeiten geht ==> irgendwann sind die Kinder auch aus dem Haus und die Ansprüche können ggf solange warten ......

    Anders sieht es nur bei einer alten Dame mitte 95 Jahre aus, die eine kleine unpfändbare Rente bezieht und wahrscheinlich nicht mehr im Lotto gewinnen wird.

  10. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #10
    also in unseren mietverträgen steht drin dass die mieter dafür zu sorgen haben, dass die wohnungen auch in ihrer abwesenheit zumindest soweit beheizt werden, dass keine schäden entstehen können.

  11. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #11
    is vielleicht OT, mir aber in dem Fall egal:
    SERVUS !

    Gruss,
    P.

  12. Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau) #12
    Zitat Zitat von Pfeifdireins Beitrag anzeigen
    is vielleicht OT, mir aber in dem Fall egal:
    SERVUS !
    Gruss,
    P.
    Ciao...

    •   



       


Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau)


Ähnliche Themen zu Heizpflicht im Altbau (Mietrecht Wohnbau)


  1. spanisches mietrecht: schauen sie sich den rtl explosiv beitrag an ( geht nach der anmod direkt los) http://www.youtube.com/watch?v=-dXu89MP2jo oder http://www.myvideo.ch/watch/6110691#



  2. Mietrecht: Hallo Ihr Alle, Folgende Frage hätte ich gerne beantwortet: Wenn ein Besitzer einer grossen Anzahl von Wohnugen diese verkauft, sind dann automatisch die alten...



  3. Senioren-DIN für Wohnbau?: Hallo, da ich für meine Arbeit immer auf der Suche nach interessanten Sonderthemen bin, hier mal was mir durch den Kopf spukt: Irgendwo hab ich in der letzten Woche...



  4. Abmahnung im Mietrecht: Hat der Vermieter einen Mieter unberechtigterweise abgemahnt, muß die Abmahnung nicht zurückgenommen werden. (AG Luckenwalde, Az. 2 C 290/99, aus: WM 2000, S. 673) Allerdings...



  5. Heizpflicht: Hallo zusammen, besteht für den Mieter Heizpflicht generell? Habe folgendes Problem. Eine Mieterin ist ca. 3-4 Wochen am Stück unterwegs und kann somit ihre Wohnung...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

leerstehende wohnungen heizen

mietrecht heizpflicht

mindesttemperatur altbau

mindesttemperatur leerstehende Wohnung

Mieter heizt zu wenig

Muss ein Vermieter bei Frost leerstehende Wohnungen heizen

mietrecht heizung altbau

heizpflicht heizlüfter

welche temperatur in leer stehenden wohnungen

leerstehende wohnung heizen

heizen mietrecht frostgefahr
frostschaden leerstehende wohnung vermieter
altbau mindesttemperatur
thermostatventil altbau
hat der mieter eine heizpflicht bei frost
heizpflicht eigentumswohnung mindesttemperatur
elektro heizlüfter in mietwohnung zulässig
mietrecht muß ein vermieter eine leerstehende wohnung im winter beheizen
unbewohnte wohnung im winter
Mietrecht Temperatur Frost
mindesttemperatur in leer
mindesttemperatur leere Wohnung
gibt es eine heizpflicht
winter verpflichtung zu heizen vermieter leerstehende wohnung
welche raumtemperatur ist pflicht mietrecht