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Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich

Diskutiere Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich im Bautechnik Forum im Bereich Technische Abteilung; Hallo an alle, ich verwalte 7 Einheiten in einem Haus. Die Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser befinden sich in Einheit 7 und damit nicht zugänglich ...

  1. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #1

    Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich

    Hallo an alle,

    ich verwalte 7 Einheiten in einem Haus. Die Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser befinden sich in Einheit 7 und damit nicht zugänglich für die anderen 6 Parteien. In den einzelnen Wohnungen gibt es keine Absperrhähne um eine Wohnung abzutrennen. Daß das in einem Altbau mit fragwürdigem Rohrnetz nicht wirklich gut ist ist klar.

    Was mich interessiert: Ist das überhaupt zulässig?

    (Eine Verlegung der Anschlüsse wäre nur mit enormen finanziellen und technischen Aufwand zu leisten. Damit wäre Einheit 7 dann eigentlich nicht mehr vermietbar)

    Gruß
    VillaKunterbunt

  2.   

    Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich


  3. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #2
    VillaKunterbunt,

    wenn ich das richtig verstehe, dann befindet sich also in einem Keller die ganzen Absperrhaupthähne oder ? Also normal sind die ja im Keller .....

    Dann wäre eine billigere Lösung, statt hier groß irgendwelche Leitungen zu verlegen, das man sich so ein "rotes Kästchen mit Glasscheibe" holt, wo der Mieter einen Schlüssel von seinem Keller hinein hängt. Somit könnten im Notfall alle Mieter an die Hauptabsperrleitungen.

    Weitere Probleme sehe ich eher nur noch, wenn es nur einen Wasserzähler genau in dem Keller gibt, da Erfahrungsgemäss der Ableser und der Mieter nie zu gleichen Zeit sich im Haus befinden. Da hilf ggf. nur ein Umbau des Kellersraumes. Ein Kellerabteil ist ja schnell in Eigenleistung gebaut ......

  4. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #3
    @ Pharao

    genau, es ist eine "Souterrain"-Wohnung = Keller
    Danke! Auf die Idee mit dem roten Kästchen bin ich noch nicht gekommen, das ist eine vertretbare Lösung.

    Zählerstände sind nicht das Problem. Es geht wirklich nur um Schadensbegrenzung im Falle eines Falles.
    Die Wohnung war früher natürlich nicht Wohnung als man die Leitungen gebaut hat.

    Gruß
    VKb

  5. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #4
    Zitat Zitat von VillaKunterbunt Beitrag anzeigen
    genau, es ist eine "Souterrain"-Wohnung = Keller
    Hi,

    wenn es eine Wohnung ist die sich im Keller befindet, dann darfst du das mit dem "roten Kästchen" m.E. leider nicht machen Das geht nur, wenn es sich um einen Kellerraum handelt.

  6. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #5
    In den technischen Anschlussbedingungen ist die freie Zugänglichkeit der Hauptabsperrorgane festgeschrieben.

    Im Notfall könnte es daher teuer werden. Den Schaden würde dann höchstwahrscheinlich keine Versicherung tragen.

    In Kellerboxen ist schon nicht zulässig, wird aber meist geduldet. In vermieteten Wohnräumen sicher nicht.

  7. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #6
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    In Kellerboxen ist schon nicht zulässig, wird aber meist geduldet. In vermieteten Wohnräumen sicher nicht.
    Hi,

    naja, ich sehe hier auch leichte Probleme, wenn es sich um einen Kellerraum von einem Mieter handelt. Ich meine, einen potenziellen Dieb macht man es hier dann wirklich sehr leicht, wenn der Schlüssel in so einem "roten Kästchen" vor dem Keller hängt. Andererseits, bei einem Mehrparteienhaus mit 7 Wohneinheiten, hätte ich jetzt weniger bedenken, als bei einem Hochhaus mit zB 100 Wohnungseinheiten.

    Das wenn es sich hier aber um eine Wohnung handelt, das dann dieses "rote Kästchen" keine akzeptable Lösung darstellt, das erklärt sich eigentlich doch von selber oder ? Ich meine, dann könnte man gleich die Wohnungstüre offen stehen lassen .......

    So doof das für den Fragesteller auch ist, aber in dem Fall hilft nur ein verlegen der Leitungen bzw der Absperrhähne

  8. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #7
    Hallo,
    ich habe vor 15 Jahren das besagte rote Kästchen angebracht, weil sich in einem Mieterkeller der Gashaupthahn befindet,
    Bis jetzt hat noch Niemand die Scheibe eingeschlagen und den Keller unbefugt geöffnet.
    Grüße
    Peter

  9. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #8
    Zitat Zitat von immodream Beitrag anzeigen
    ich habe vor 15 Jahren das besagte rote Kästchen angebracht, weil sich in einem Mieterkeller der Gashaupthahn befindet,
    Bis jetzt hat noch Niemand die Scheibe eingeschlagen und den Keller unbefugt geöffnet.
    ,

    naja, aber ein Kellerraum ist ja nochmal was anderes als eine Wohnung oder ? Und die Probleme tauchen ja meist erst auf, wenn mal was passiert .....

  10. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #9
    Zitat Zitat von VillaKunterbunt Beitrag anzeigen
    ...
    Eine Verlegung der Anschlüsse wäre nur mit enormen finanziellen und technischen Aufwand zu leisten. Damit wäre Einheit 7 dann eigentlich nicht mehr vermietbar
    ...
    Hmm, bist du sicher ? Ist es denn nicht so, dass man die Leitungen vor die Eingangstür der betreffenden Wohnung (vor und wieder zurück unter Abhangdecke) verzieht ?
    Lass mich lügen 4000,- ? Lass dir mal 2 Angebote machen.
    Gruss,
    P.

  11. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #10
    Zitat Zitat von VillaKunterbunt
    Die Hauptabsperrhähne für Gas und Wasser befinden
    Hi,

    ich weis zwar nicht ob das Zulässig ist, aber normal führt ja so ein Gasrohr zur Heizung hin. Man könnte also für die Gasleitung den Hauptabsperrhahn evtl auch im Heizungsraum anbringen und dann gäb`s auch weniger Probleme mit dem "roten Kästchen" für den Heizungsraum. Allerdings weis ich nicht, ob so eine Verlegung zulässig wäre. Normal sind die Haupthähne ja nicht direkt im Heizungsraum.

    Eigentlich hätte man sich da aber gedanken machen müsssen, bevor man den Kellerraum zur Wohnung umgebaut hat bzw vernünftige Handwerker (gerade die die Heizung eingebaut haben in der neuen Wohnung) hätten hier mal drauf Hinweisen müssen.

  12. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #11
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    vernünftige Handwerker
    Ach gibt es die noch?

  13. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #12
    Zitat Zitat von Pharao Beitrag anzeigen
    ...
    Man könnte also für die Gasleitung den Hauptabsperrhahn evtl auch im Heizungsraum anbringen
    ...
    Allerdings weis ich nicht, ob so eine Verlegung zulässig wäre
    ...
    Nein, das wird der Gasversorger nicht machen. Dieser Leitungsteil durch die Wohnung wäre nicht absperrbar ...
    Die Haupt-Absperr-Einrichtung wird direkt nach der Einführung durch die Aussenwand montiert.
    Gruss,
    P.

  14. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #13
    Keine Ahnung ob das hierzulande zulässig ist, aber in England habe ich vielerorts gesehen, daß die Absperrhähne direkt außerhalb des Hauses in einem separaten Schacht untergebracht waren.

    In einigen Fällen führte sogar ein Gasrohr außen an der Fassade entlang und verschwand dort wo die Gasherde standen ... und in einem Fall war wohl das Erdungskabel für den Blitzableiter zu kurz, da hatte der Elektriker es direkt mit diesem Rohr verbunden.

  15. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #14
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Ach gibt es die noch?
    Kommt darauf an in welchen Bundesland wir uns befinden .....

    Nein ganz ehrlich, in manchen Bundesländern ist es wirklich sehr schwer bis unmöglich einen vernünftigen und auch mitdenkenden Handwerker zu bekommen. In anderen Bundesländern ist das dagegen sehr leicht und eher selbstverständlich.

    Aktuelle Beispiel: Maler hat einen Monat zeit, um eine kleine Wohnung anzustreichen. Wann er anfängt ist mir ehrlich gesagt total wurscht, hauptsache nach dem Monat ist das erledigt. Zustand nach einem Monat: nichts gemacht ! Anruf beim Maler was los ist: "Habe keinen Schlüssel für die Wohnung ......" Ganz toller Handwerker der es nicht mal schafft von 4 Telefonnummern die er hat, einen Schlüssel sich zu besorgen oder wenigsten mich mal zu informieren Und das ist in dem Bundesland kein Einzelfall !

    Anderes aktuelles Beispiel: Handwerker denken mit und entscheiden ggf kleinere Sachen einfach selber und zudem sprechen sich die Handwerker untereinander ab. Fazit: eine große Wohnung die komplett neu renoviert worden ist (und damit meine ich eigentlich alles erneuert und auch Wände versetzen inklusiv), war in Rekordzeit von nur 1 1/2 Monaten fertig. Ok, dazu kommt noch ein 1/2 Monat für vorige Besichtigung der Wohnung und für die Kostenvoranschläge.

  16. Hauptabsperrhahn für Gas und Wasser nicht für Mieter zugänglich #15
    Hallo Pharao,
    ich muß mich mal positiv über meine Handwerker, mit den denen ich schon zig Jahre zusammenarbeite , äußern.
    So kennen sich die Mitarbeiter der Sanitärfirma und der Elektrofirma und sprechen sich auch untereinander ab.
    Sonst geht es ja immer woanders nach dem Grundsatz, wer zuerst kommt, macht sich das Leben einfach und den Nächsten beißen die Hunde ( hat Pech gehabt und muß zusehen , wie er fertig wird )
    Allerdings muß ich auch regelmäßig die Bauaufsicht führen und vor Ort sein.
    Grüße
    Peter


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