Aufzug-Notrufsystem

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  1. Aufzug-Notrufsystem #1

    Aufzug-Notrufsystem

    Eine bessere Rubrik habe ich nicht gefunden - ich hoffe es erreicht trotzdem die Experten unter euch:

    Folgende Situation:
    Es handelt sich um einen bestehenden Personenaufzug in einem Wohngebäude. Dieser ist mit einer Notrufklingel ausgestattet, welche im Hausflur zu hören ist.

    Gemäß Aufzugsverordnung dürfen Aufzüge nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie über ein in beiden Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen.

    Folgende Fragen:
    Erfüllt die Notrufklingel bereits diese Anforderungen oder ist ein Notrufsystem mit Anschluss an eine Zentrale notwendig?

    Wenn ein System notwendig ist, gibt es Übergangsfristen bis wann Bestandsanlagen umgerüstet bzw. ergänzt werden müssen?

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  2. Aufzug-Notrufsystem #2
    Da ich davon ausgehe, dass dieser normale Personenaufzug vor 2003 inbetrieb genommen wurde, gibt es hier keine Probs. Wenn dann auch noch davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die Klingel zu hören ist, sondern auch gehört wird (von einem Hausmeister, anwohner etc), dürfte auch die Prüfung erfolgreich verlaufen.
    Sobald jedoch die Klingel defekt ist oder der TÜv weitere Mängel feststellt, muss ein Zentrales Notrufsystem installiert werden. (regelmäßige Kosten sind umlegbar wie zB Telefongrundgebühr)
    Wie so oft bei der Technik, solange es läuft, ist es ok. Aber wehe, wenn es defekt ist, muss der aktuelle Stand der Technik eingebaut werden.

    Anmerkung: die Verordnungen entwerfen Techniker und keine Politiker/RA wie zB die EnEV...

  3. Aufzug-Notrufsystem #3
    Original von Capo
    Wie so oft bei der Technik, solange es läuft, ist es ok. Aber wehe, wenn es defekt ist, muss der aktuelle Stand der Technik eingebaut werden.
    exakt das hab ich grad auch feststellen müssen: ich hatte den elektriker bestellt um die leitungen in 'ner wohnung, die 18 jahre lang vermietet war, einmal durchzuchecken usw. - und er sagte mir, wenn er da rangeht, würde es nicht reichen dass er feststellt dass alles ok ist, sondern dann müsse er die sache auf den aktuellen stand der verordnungen bringen - ob ich mir sicher sei dass ich das wolle?
    ich war mir sicher.
    und es war ziemlich teuer.
    aber es gibt mir dann doch die befriedigung, dass ich die wohnung der neuen mieterin mit einem richtig guten gewissen übergeben kann und mir keinen kopf machen muss...

  4. Aufzug-Notrufsystem #4
    Original von Capo
    Da ich davon ausgehe, dass dieser normale Personenaufzug vor 2003 inbetrieb genommen wurde, gibt es hier keine Probs. Wenn dann auch noch davon ausgegangen werden kann, dass nicht nur die Klingel zu hören ist, sondern auch gehört wird (von einem Hausmeister, anwohner etc), dürfte auch die Prüfung erfolgreich verlaufen.
    Der Aufzug wurde 1997 gebaut und dürfte 2002/2003 erneuert worden sein. Das mit dem hören wird so eine Sache sein. Der Hausmeister hört es definitiv nicht. Und ob ein Anwohner reagiert

    Original von Capo
    Sobald jedoch die Klingel defekt ist oder der TÜv weitere Mängel feststellt, muss ein Zentrales Notrufsystem installiert werden. (regelmäßige Kosten sind umlegbar wie zB Telefongrundgebühr)
    Wie so oft bei der Technik, solange es läuft, ist es ok. Aber wehe, wenn es defekt ist, muss der aktuelle Stand der Technik eingebaut werden.
    Wie jetzt? Muss das System installiert werden sobald die nächste Reparatur ansteht - unabhängig davon ob es die Klingel betriftt oder nicht? Im letzten Prüfungsprotokoll steht drin: "Es wird dringend empfohlen ein Notrufsystem zu installieren"

    Leider kann ich keine gesicherten Informationen darüber finden, wann dieses Notrufsystem an Bestandsanlagen vorgeschrieben ist. Auch kann ich keine Angaben darüber ausfindig machen ob auch innerhalb des Aufzugs die Angabe der Notruftelefonnummer vorgeschrieben ist.

  5. Aufzug-Notrufsystem #5

    RE: Aufzug-Notrufsystem

    Wende dich mit deinen Fragen vertrauensvoll an den TÜV.......Dort wird dir geholfen....

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Aufzug-Notrufsystem


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