Hallo.
Ich habe eine "grundsätzliche" Frage.
Zunächst aber einige "Fakten".
Ein MFH mit 6 Wohnungen + 1x Gastronomie.
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Aktuell ist das Haus mit 2 Mietparpateien "Besetzt" + Gastro.
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Das "Problem":
Wir im Haus, also meine Nachbarn als auch wir, wir schauen das wenn wir vom Keller
wieder kommen, das wir das Licht abschalten.
Des Öfteren wird ständig das Licht vom Gasto-Betreiber "angelassen" das geschieht teilweise
Tagelang..
Unser Vermieter hat dem Betreiber schon mehrmals (Schriftlich als auch Mündlich) gebeten
es zu unterlassen, das er das licht gefälligst abzuschalten hat, wenn er od. einer seiner MA den
Keller verlassen. Noch bevor unsere Neuen Nachbarn einzogen sind, haben wir dem
Gastro-Betreiber ebenfalls mitgeteilt, das er das Licht abschalten soll.
Das Anbringen eines Info-Briefes seitens des VM'S als auch unsererseits erzielte keine Wirkung.
Der Zettel wurde abgenommen, und behauptet es hinge niemals ein Zettel an der Tür.
Es wurde erneut ein Zettel aufgehängt, aber diesmal wurde es "Foto" mässig festgehalten, mit Uhrzeit und Datum
zu wann der Zettel aufgehängt wurde. (Was der Betreiber allerdings nicht wusste)
Wie der "zufall" es nun will, ist der Zettel wieder "verschwunden", das mit dem Licht geht nachwievor
so weiter.
Als die Neuen Mieter eingezogen sind, und die Problematik "gesehen" haben, haben sie zu uns
als auch dem VM gesagt das diese bei der nk abrechnung die kosten anteilmässig für den
Hausstrom versagen, und einbehalten werden, wenn sich dieser zustand nicht bald ändere.
Der Betreiber behaubtet nun wieder, es wäre kein zettel an der tür gehangen.
Da das problem in zwischen "verfahren" scheint, hat sich unser VM nun zu folgenden "masnahmen"
entschieden:
Der Betreiber der Gastro muss jetzt 70% des Hausstroms zahlen.
Die restlichen 30% fallen den Mietern nun zu lasten.
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Wenn mich nicht alles täuscht, müsste die "aufteilung" aber nun so ablaufen.
30 % / 6 (wohnungen) ergibt 5% der Wohneinheit.
Folich fallen anteilig also für jede Whg. 5% der Kosten zu.
Richtig ?
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Oder aber, da im Haus 4 / 6 Wohnungen "leer" stehen, sind die 30 % auf 2 aufzuteilen
sprich das es nun 2x 15% sind ?
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Ist das, was der VM nun seiner meinung nach durchziehen möchte, ist das so okay
oder könnte ggf. der Gastro-Betreiber dagen einspruch erheben und dies
zurückweisen ?
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Inzwischen bin ich auch der meinung, das der Gastro-betreiber durch sein handeln das licht nicht
abzuschalten beim verlassen des kellers diese kosten selbst mitverschuldet hat.
So das es gerecht ist, das dieser mehr an den kosten zu tragen hat.
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Wiegefragt, kann der VM dies so "durchsetzen" ?


