Deckenstrahler defekt wer zahlt

Diskutiere Deckenstrahler defekt wer zahlt im Beleuchtung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; eingebaute Deckenstrahler funktionieren zu 80% nicht mehr, Trafo defekt bzw. Strahler sind ca. 15 Jahre alt (Lämpchen sind ok). Habe die Wohnung so angemietet. Wer ...


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  1. Deckenstrahler defekt wer zahlt #1

    Deckenstrahler defekt wer zahlt

    eingebaute Deckenstrahler funktionieren zu 80% nicht mehr, Trafo defekt bzw. Strahler sind ca. 15 Jahre alt (Lämpchen sind ok). Habe die Wohnung so angemietet.
    Wer muß die Reperatur ausführen bzw bezahlen?
    MfG


    habe 25 Deckenstrahler welche zu je 5Stück einzeln schaltbar sind, 1 Trafo ist defekt und von den restlichen Strahlern funktionieren nur noch 4 (Kontakte sind verschmort). Bei meinem Einzug in eine Souterrainwohnung vor ca. 10 Jahren war noch alles ok. Strahler sind nicht mein Eigentum. Jetzt sitze ich fast im dunkeln! Also wer muß reparieren bzw. bezahlen? Meiner Meihnung nach ist das ein normaler Verschleiß der Strahler und somit muß der Vermieter für abhilfe sorgen, schließlich habe ich 10 Jahre lang meine Miete bezahlt.
    MfG

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  2. Deckenstrahler defekt wer zahlt #2
    Hast Du eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag? Wenn ja dann wirst Du Dich wohl selber darum kümmern müssen.

    Aber auch wenn nicht, bin ich mir da nicht so sicher, dass Du von den Kosten verschont bleibst.

    Mir wäre neu, dass der Vermieter für defekte Leuchtmittel innerhalb der Mietsache aufkommt.

  3. Deckenstrahler defekt wer zahlt #3
    Warum eröffnest Du 3!! Threads?

    Edit sagt: Da hat wohl der Mod korrigierend eingegriffen

  4. Deckenstrahler defekt wer zahlt #4
    Wenn die Strahler Bestandteil der Mietsache sind und es nicht an den normal zu wechselnden Verschleißteilen liegt (Leuchtmittel), sehe ich den Vermieter in der Pflicht - ähnlich wie bei einem defekten Herd in einer EBK.

    Die Kleinreparaturenklausel (sofern wirksam vereinbart) wird vermutlich nicht greifen, da hier Arbeiten anstehen, die den entsprechenden Betrag übersteigen dürften.

  5. Deckenstrahler defekt wer zahlt #5
    Hier wäre allerdings die Frage, ob jede Lampe etc. einzeln zu betrachten sind und ob man den Zeitraum näher eingrenzen muss.
    Wenn man wartet, bis alle Lampen defekt sind, wird der Betrag auf einmal sicher zu groß um als Kleinreparatur zu gelten.
    Jedoch würde ich vermuten, dass nicht alle Lampen im gleichen Jahr kaputt gegangen sind und deshalb jährlich betrachtet einiges durch den Mieter zu tragen wäre (natürlich nur bei gültiger Klausel).

    Sonst könnte ja jeder Mieter mit den Kleinreparaturen so lange warten, bis die Summe aller Reparaturen höher liegt als in der Klausel festgeschrieben...
    Das wäre wohl nicht zielführend!

  6. Deckenstrahler defekt wer zahlt #6
    nur 'ne kleine randbemerkung:
    wenn bei halogensystemen ein lämpchen ausfällt, sollte man dieses schnellstmöglich ersetzen, da sonst die anderen über normal beansprucht werden und ebenfalls schnell kaputt gehen. mit weniger als den vorgegebenen lämpchen sollte man das system jedenfalls nicht weiter betreiben!
    das steht so auch in jeder bedienungsanleitung solcher systeme.
    wenn also der mieter nur zugeguckt hat wie ein lämpchen nach dem anderen kaputt gegangen ist ohne die anderen auszutauschen, dann könnte es tatsächlich seine schuld sein, dass die anderen sind bzw. der trafo kaputtgegangen ist.
    ich wäre da also vorsichtig mit schuldzuweisungen.

  7. Deckenstrahler defekt wer zahlt #7
    Leuchtmittel sind nunmal Verschleißteile.

    Beim Auto bekomme ich während der Garantiezeit auch keine Glühbirnen kostenlos ersetzt.


    Was Losti gesagt hat trifft voll und ganz zu. Bei Halogensystemen ist der Trafo auf die Lampenleistung abgestimmt. Geht eine kaputt steigt die Spannung und die restlichen bekommen mehr Leistung ab, die dadurch noch schneller verschleißen.

    Sind mehrere im Ar..h muss der Trafo selber die überschüssige Leistung verheizen. Und irgendwann ist der dann weichgekocht.


    Daher mein Rat: Nimm Dir einen 100€ Schein und besorge Dir die Teile im Baumarkt und wechse die defekten Sachen aus. Das kommt billiger als jeder Ärger mit der HV oder dem Eigentümer.

    @Annika1975: Eine Glühlampe ist nicht mit einem Herd vergleichbar. Vor allem nicht aus Kostensicht. Außerdem wäre mir neu, dass ein Herd ein Verschleißteil ist.

  8. Deckenstrahler defekt wer zahlt #8
    Original von Heizer
    @Annika1975: Eine Glühlampe ist nicht mit einem Herd vergleichbar. Vor allem nicht aus Kostensicht. Außerdem wäre mir neu, dass ein Herd ein Verschleißteil ist.
    Bitte richtig lesen.
    Original von Annika1975
    Wenn die Strahler Bestandteil der Mietsache sind und es nicht an den normal zu wechselnden Verschleißteilen liegt (Leuchtmittel), sehe ich den Vermieter in der Pflicht - ähnlich wie bei einem defekten Herd in einer EBK.
    Wie gesagt, wenn es umfangreiche Arbeiten an nicht Verschleißteilen sind, u.U. Vermietersache (Kleinrep.-Klausel) - sofern nicht Verschulden von Mieter.

  9. Deckenstrahler defekt wer zahlt #9
    Achso Du hast das auf den einen Trafo bezogen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass sowas 5€ und nicht 500€ kostet.

    Meiner Meihnung nach ist das ein normaler Verschleiß der Strahler
    Machmal sieht man erst beim zigsten Mal Lesen das Offensichtliche.

    Also wenn Du sogar selber der Meinung bist, dass es sich um normalen Verschleiß handelt, dann wie schon gesagt ab in den Baumarkt und schnell so ein paar Lämpchen geholt.

    Außerdem wenn das 20 Stück sind, fällt das immer noch in die Kleinreparaturklausel.

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Deckenstrahler defekt wer zahlt


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