Nebenkosten -> Heizölverbrauch

Diskutiere Nebenkosten -> Heizölverbrauch im Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe ein Zweifamilienhaus, zweigeschossig mit Kellerausbau mit zentraler Ölheizung, die im Keller steht. Heizkostenabrechnung über Meßröhrchen. Die Wohnung im ersten Stock steht schon ...


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  1. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #1

    Nebenkosten -> Heizölverbrauch

    Hallo,

    ich habe ein Zweifamilienhaus, zweigeschossig mit Kellerausbau mit zentraler Ölheizung, die im Keller steht.
    Heizkostenabrechnung über Meßröhrchen.
    Die Wohnung im ersten Stock steht schon länger leer, da ich sie komplett umbaue und dabei ein wenig träge bin.

    Die untere Wohnung mit Keller ist vermietet.

    Die Nebenkostenabrechnung der Wohnung umfaßt 3 Posten:

    Allgemeine Kosten wie Steuer, Versicherung, Kabel, usw über Belege von Stadt, Versicherung..........
    Wasserkosten wie Regenwasser, Abwasser über Beleg von den Wasserwerken
    Heizkosten über Meßröhrchen und Wärmedienstleister

    Die Mieter im Erdgeschoss haben einen Wärmeverbrauch, das sprengt alles.
    Sie zahlen pauschal im Monat 70 Euro, haben aber einen Verbrauch von 150 Euro.

    Nun habe ich ein Jahr die Nebenkostenabrechnung zu spät verschickt, in diesem Jahr belief sich der
    Ölverbrauch lt. Wärmedienstleister auf 1870 Euro. Nur für die untere Wohnung.
    Die Mieter zahlen im Jahr einen Abschlag von 840 Euro.

    D.h., ich darf also 1000 Euro aus eigener Tasche zahlen, den Mietern schenken.

    O.K., selber schuld, weil zu spät verschickt.

    Nun die Frage:

    Habe ich noch eine Möglichkeit, das Geld zu bekommen? Über belegbare Verbrauchskosten oder ähnlich?

    Die Mieter sind auch in die obere Wohnung gegangen (war nicht verschlossen) und haben dort die Heizung
    aufgedreht, weil es angeblich zu kalt war. Hat mir Kosten von 770 Euro verursacht, die ich aber einfordern konnte.

    Gruss

    Ernst

    P.S. Ich habe noch ein PDF nachgeschoben, wie die Abrechnung aussieht
    Angehängte Dateien

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  2. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #2
    oben schriebst du "Heizkostenabrechnung über Meßröhrchen."
    weiter unten heißt es dann: "Sie zahlen pauschal im Monat 70 Euro".

    Was denn jetzt? Zahlen die Mieter einen Abschlag und erfolgt eine jährliche Abbrechnung oder zahlen sie einen Pauschalbetrag? Das wäre nämlich erstmal eindeutig zu klären (Mietvertrag!)

  3. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #3
    Die Mieter zahlen eine monatliche Pauschale, die dann mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet wird.

    Geht, glaub ich, aus dem angehängtem PDF auch hervor.

    Gruss
    Ernst

  4. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #4

    Habe ich noch eine Möglichkeit, das Geld zu bekommen? Über belegbare Verbrauchskosten oder ähnlich?
    Ganz klar: NEIN

  5. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #5
    Zitat Zitat von ErnstBumann Beitrag anzeigen
    Die Mieter zahlen eine monatliche Pauschale, die dann mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet wird.

    Geht, glaub ich, aus dem angehängtem PDF auch hervor.

    Gruss
    Ernst
    Entweder Pauschale oder Abrechnung der Kosten. Beides gleichzeitig geht nun mal nicht. Die zutreffende Bezeichnung für die monatlichen Zahlungen des Mieters ist Vorauszahlung oder von mir aus auch Abschlagszahlung.

  6. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #6
    Zitat Zitat von RMHV Beitrag anzeigen
    Die zutreffende Bezeichnung für die monatlichen Zahlungen des Mieters ist Vorauszahlung oder von mir aus auch Abschlagszahlung.
    Kann man das so pauschal annehmen?


    Christian Martens

  7. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #7
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Kann man das so pauschal annehmen?


    Christian Martens
    Naja, die Abschläge werden ja auch monatlich vorausgezahlt.

  8. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #8
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Naja, die Abschläge werden ja auch monatlich vorausgezahlt.

    Falsch. Abschläge können auch rückwirkend erhoben werden. Beispielsweise ist dies bei vielen Energieversorgern so. Man zahlt meist den ersten Abschlag erst 1-2 Monate nach Versorgungsbeginn. Also für einen bereits vergangenen Bezugszeitraum.

    Bei einer Nebenkostenvorrauszahlung wird selbige in der Regel mit der ersten Mietzahlung fällig. Also auch meist einen Monat rückwirkend. Der Begriff "Vorrauszahlung" wirkt hier etwas irreführend.

  9. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #9
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    ...Bei einer Nebenkostenvorrauszahlung wird selbige in der Regel mit der ersten Mietzahlung fällig. Also auch meist einen Monat rückwirkend. Der Begriff "Vorrauszahlung" wirkt hier etwas irreführend.
    Ähem, ... bist Du sicher, daß Du nur Heizkörper verdrehst?

  10. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #10
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Ähem, ... bist Du sicher, daß Du nur Heizkörper verdrehst?
    DER war guut!

  11. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #11
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Bei einer Nebenkostenvorrauszahlung wird selbige in der Regel mit der ersten Mietzahlung fällig. Also auch meist einen Monat rückwirkend. Der Begriff "Vorrauszahlung" wirkt hier etwas irreführend.
    Hmm, das mag bei Dir so sein.
    Wetten, dass bei 99% der hier gemeldeten Usern die Miete im Voraus gezahlt wird?

  12. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #12
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Hmm, das mag bei Dir so sein.
    Wetten, dass bei 99% der hier gemeldeten Usern die Miete im Voraus gezahlt wird?
    Kommt auf den Standpunkt an, von wo aus man das Betrachtet.

    Normalerweise werden Nebenkosten fällig ab Übergabe. Dies ist nicht selten vor Vertragsbeginn. Wird tatsächlich bei Vertragsbeginn bereits die erste Miete Fällig? Meist doch erst zu einem vereinbartem Zeitpunkt im Monat, oder?

    Ich bin da etwas raus aus der Materie, da ich weder Mieter noch Vermieter bin.

    Ich beschäftige mich nur mit Nebenkosten, insbesondere Heizkosten.

  13. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #13
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Kommt auf den Standpunkt an, von wo aus man das Betrachtet.

    Normalerweise werden Nebenkosten fällig ab Übergabe. Dies ist nicht selten vor Vertragsbeginn. Wird tatsächlich bei Vertragsbeginn bereits die erste Miete Fällig? Meist doch erst zu einem vereinbartem Zeitpunkt im Monat, oder?

    Ich bin da etwas raus aus der Materie, da ich weder Mieter noch Vermieter bin.

    Ich beschäftige mich nur mit Nebenkosten, insbesondere Heizkosten.
    Hmm, Dir dürfte doch wohl nicht neu sein, dass die Mieten (und die Nebenkosten sind Teil der Miete) i.d.R. bis zum 3. Bankenarbeitstag auf dem Konto des VM zu sein haben.

  14. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #14
    Unregistriert

    Pauschale

    Wenn im Mietvertrag monatliche Pauschale angegeben ist, dann ist mit dieser monatlichen Pauschale die Heizung bezahlt.
    Will man den Verbrauch abrechnen, dann muss Vorauszahlung im Mietvertrag stehen.
    Ich habe zum Beispiel bei Wasser-Abwasser eine Pauschale vereinbart, so erspare ich mir damit den Ärger mit den Abrechnungen.

  15. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #15
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Wenn im Mietvertrag monatliche Pauschale angegeben ist, dann ist mit dieser monatlichen Pauschale die Heizung bezahlt.
    Abgesehen davon wenn §2 der HKVO erfült ist, kann im Mietvertrag stehen was will. Dann ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung Pflicht. Andernfalls kann der Mieter 15% der Heizkosten kürzen. Selbiges trifft für Warmwasser zu.

    Die Heizkostenverordnung steht über rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen.

    Daher sind pauschale Heizkostenabrechnungen unzulässig.

    @Berny: Da hast Du wohl Recht.

  16. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #16
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon wenn §2 der HKVO erfült ist, kann im Mietvertrag stehen was will. ...
    Auch wenn da steht "Altersruhesitz XY"? (man was bin ich heute wieder fies --> vgl. §11 HeizKV)

  17. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #17

    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Auch wenn da steht "Altersruhesitz XY"? (man was bin ich heute wieder fies --> vgl. §11 HeizKV)
    Falls Du ein Altenheim meinst, so hast Du natürlich Recht. Nur werden dort recht selten normale Wohnungsmietverträge abgeschlossen.

    Betreutes Wohnen fält zum Bleistift nicht darunter. Denn das sind normale Wohngebäude mit normalen Mietverträgen nur eben etwas altersgerecht gestaltet und ein roter Knopf in der Dusche

  18. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #18
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Bei einer Nebenkostenvorrauszahlung wird selbige in der Regel mit der ersten Mietzahlung fällig. Also auch meist einen Monat rückwirkend. Der Begriff "Vorrauszahlung" wirkt hier etwas irreführend.
    Egal, ob Vorauszahlung mit einem oder zwei "r", wir sprechen hier von der monatlichen Abschlagszahlung/Vorauszahlung auf die zu erwartende jährliche Betriebskostenabrechnung.
    Soo schwierig kann es doch nicht sein! :-((

  19. Nebenkosten -> Heizölverbrauch #19
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    @Berny: Da hast Du wohl Recht.
    Ähem, ... wir waren da schon weiter. Guckst Du #15

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