Heizölkauf

Diskutiere Heizölkauf im Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, wollte gerne frage, unter welchen Umständen es möglich ist, dem Mieter den Heizölkauf zu übertragen? Oder anders herum gefragt: Ist es auf alle ...


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  1. Heizölkauf #1

    Heizölkauf

    Hallo zusammen,

    wollte gerne frage, unter welchen Umständen es möglich ist, dem Mieter den Heizölkauf zu übertragen? Oder anders herum gefragt: Ist es auf alle Fälle die Pflicht des Vermieters Heizöl einzukaufen? Danke für Eure Antworten!

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  2. Heizölkauf #2
    Zitat Zitat von siegfried Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    wollte gerne frage, unter welchen Umständen es möglich ist, dem Mieter den Heizölkauf zu übertragen? Oder anders herum gefragt: Ist es auf alle Fälle die Pflicht des Vermieters Heizöl einzukaufen? Danke für Eure Antworten!
    Moin.
    Folgere,"dem Mieter", handelt es sich um EINE Mietpartei im Einfamilienhaus.
    Folgere weiter, es liegt im Interesse des Mieters, günstig Heizöl zu kaufen, also selbst auszuwählen, bei wem er kauft, da er's selbst bezahlen muß.
    Steht eine Vereinbahrung im Vertrag, daß der Vermieter das Öl kauft, vielleicht weil er mit dem Lieferanten kegeln geht, (was sicher nicht im MV steht), ist es auch klar.
    (Ich hätte diesen Passus nicht akzeptiert.)

    Die Fragestellung ist m.E. zu undeutlich, wo ist das Problem?

    Grüße Pompfe

  3. Heizölkauf #3
    Danke erst mal für die schnelle Antwort. Mir geht es um folgendes: Beim Heizölkauf fällt ein hoher Betrag von 2-3000 Euro an. Das muss ich als Vermieter erstmal vorstrecken.
    Dadurch ergibt sich ein "unternehmerisches" Risiko, weiss ich denn, ob mein Mieter zukünftig auch zahlen wird. 2. Bei der Heizkostenabrechnung gibt es naturgemäss Probleme. Diese könnte man umgehen, wenn der Mieter das Öl auf eigene Rechnung kauft. Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, wer den Ölkauf zu tätigen hat? Oder ist das Vereinbarungssache, von Fall zu Fall sozusagen?

  4. Heizölkauf #4
    Hallo Siegfried,

    was steht denn dazu im Mietvertrag?

    Gruß,
    Christian

  5. Heizölkauf #5
    Hallo Christian,
    muss ich nachschauen, ich befürchte aber eher nichts, ist so ein Formvertrag,
    Gruss
    Siegfried

  6. Heizölkauf #6
    Erklär doch bitte erstmal die Frage von Pompfe.

    Handelt es sich hierbei um ein Einfamilienhaus? Wenn ja ist m.E. der Heizölkauf auf den MIeter zu übertragen.

    Hndelt es sich aber um ein Mehrfamilienhaus, kommt man als Vermieter nicht aus der Sache raus.

  7. Heizölkauf #7
    hallo Soontir,

    es handelt sich um ein Reihenhaus, d.h. das Haus wird von einer Mietpartei alleine bewohnt. Daher gäbe es keine Unklarheiten, wer das Öl verbraucht hat.
    Gruss
    Siegfried

  8. Heizölkauf #8
    hallo Soontir,

    noch eine Frage: Ist das Vereinbarungssache oder ist das irgendwo klar geregelt, wer wann den Heizölkauf übernimmt?
    Gruss
    Siegfried

  9. Heizölkauf #9
    Hallo,

    das ist m.E. Vereinbarungssache.

  10. Heizölkauf #10
    Hallo soontir,

    also gibt es keine verbindlichen Vorgaben? Ist doch seltsam, wo in unserem schönen Land normalerweise alles geregelt ist!

  11. Heizölkauf #11
    Normalerweise bist du für den Betrieb der Immobilie veranwortlich, also hast auch erstmal alle Kosten zu tragen.

    So ist das in Deutschland geregelt.

    Wenn es sich aber nun um ein 1-Familienhaus handelt, kann man verrtaglich die Kosten auf den Mieter übertragen.

  12. Heizölkauf #12
    Naja werden denn vom Mieter Vorauszahlungen für Heiz- und nebenkosten geleistet?
    Wenn ja, warum sollte dann der Mieter auch noch das Heizöl selber kaufen, Du als Vermieter erhälst doch dann monatlich VZ für die Heizung.

  13. Heizölkauf #13
    Wenn es sich aber nun um ein 1-Familienhaus handelt, kann man verrtaglich die Kosten auf den Mieter übertragen.[/QUOTE]

    = selbat in 0/8/15 Verträgen muß doch eine Angabe über Nebenkosten aufgelistet sein


    [QUOTE=GSR600;77568]Naja werden denn vom Mieter Vorauszahlungen für Heiz- und nebenkosten geleistet?

    = Wenn Heiznebenkosten geleistet werden, muß der Vermieter das Heizöl kaufen und dann nach Verbrauch berechnen.


    Pers. Meinung
    Mal vorausgesetzt, im Vertrag ist nicht's über Heizkosten angegeben, dann liegt die Entscheidung beim Mieter, ob er in Zukunft selbst Öl einkauft und die Kaufsumme sofort hinblättert.


    Grüße Pompfe

  14. Heizölkauf #14
    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    ... muß der Vermieter das Heizöl kaufen und dann nach Verbrauch berechnen.
    Also in einem Einfamilienhaus dürfte das mit der Verbrauchsabrechnung albern sein.

  15. Heizölkauf #15

    Was hast Du geraucht?

    Hallo Pompfe,

    irgendwie kann ich Deinem Gedankengang bzw. Deinem letzten Post gerade nicht so folgen.

    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    ... und der Verrmieter hätte die Möglichkeit, bei passenden Voraussetzungen, mtl. Abgaben zuzahlen.
    ( Im Gegensatz zu dem, was ich oben schrieb, ist das sicher attraktiver.)
    Mag ja sein, daß man mich für blond hält, aber die Attraktivität monatlicher Abgaben erschließt sich mir jetzt gerade nicht so ...

    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    Was ich nicht wußte: Siegried schrieb, daß der Vermieter Vorkasse leisten muß.
    Da Heizöl wohl eher selten auf Kommissionsbasis verkauft wird, ergibt sich das mit der Vorkasse schon aus der Natur der Sache.

    Was auch immer Du genommen hast - heb´ mir was auf.

  16. Heizölkauf #16
    Zitat Zitat von Papabär Beitrag anzeigen
    Hallo Pompfe,

    ..




    Was auch immer Du genommen hast - heb´ mir was auf.
    = Nein, sonst bekommst Du auch so ein Drehkarussell in 'nen Kopf.

    ( hatte heute den Besuch der "Muskelmänner" ((gelöschter T.)), mir schlottern jetzt noch die Knie.)
    Ein Krimi im Fernsehen ist ja ganz nett, aber ...
    Ich klnk mich mal aus für eine Weile.

    Sei gegrüßt Pompfe


  17. Heizölkauf #17
    Zitat Zitat von Pompfe Beitrag anzeigen
    Ich klnk mich mal aus für eine Weile.
    Kein Fehler, denn, was Du manchmal von Dir gibst, kommt mir hin und wieder spanisch vor...

  18. Heizölkauf #18
    Bei Ein- und Zweifamilienhäusen entfällt soviel ich weiss die Pflicht der Verbrauchabhängigen Abrechnung.
    Deshalb kann man den Öleinkauf im Mietvertrag einzelvertraglich regeln , am besten handschriftlich.
    siind Vorauszahlungen vereinbart musst du das Heizöl kaufen.
    Ändern kann man Verträge nur wenn beide einverstanden sind. Zwingen kannst du den Mieter deshalb nicht. Aber du musst das Heizöl nicht in einem rutsch kaufen.
    Zwar wird das Öl dadurch unter Umständen etwas teurer , aber letzlich hängt der Heizölpreis doch vom Zufall ab., und kann weil der ÖlPreis beim 2. Einkauf unter Umständen billiger ist, insgesamt sogar billiger werden als wenn man alees auf einmal einkauft. Im übrigen trägst du als Vermieter immer das Risiko das der Mieter nicht bezahlt.
    Das Öl muss auch dann von dir beschafft werden wenn der Mieter nicht zahlt

  19. Heizölkauf #19
    Zitat Zitat von siegfried Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    wollte gerne frage, unter welchen Umständen es möglich ist, dem Mieter den Heizölkauf zu übertragen? Oder anders herum gefragt: Ist es auf alle Fälle die Pflicht des Vermieters Heizöl einzukaufen? Danke für Eure Antworten!
    Ganz klare Antwort: Solange ihr vertraglich nichts anderes vereinbart habt bist Du für den Ölkauf zuständig und hast mit dem Mieter jährlich (genau wie bei einer Mietwohnung) abzurechnen. Denn das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Whg. oder Reihenhaus oder xyz.

    Zudem, alleine ein wenig Nachdenken hilft hier schon.
    Stell dir einfach vor DU hast eine Reihenhaus gemietet.
    Du (also als Mieter) kaufst Öl, und weil es vielleicht gerade billig ist, machst Du so richtig den Tank voll.
    4 Wochen später sagt Dir Dein Arbeitgeber das du nach xy versetzt wirst - also umziehen musst.
    Willst Du das Öl das noch im Tank ist mitnehmen, bzw. was machst Du damit wenn dein Vermieter es nicht haben will (weil der vielleicht auf Gas umstellen will, oder ihr euch nicht auf einen Preis einigt, oder ........)


    Einfach mal nachdenken - schon wird alles ganz klar.

  20. Heizölkauf #20

    Hallo rktel und Tobias F, vielen Dank für Eure Antworten! Habe mir schon so was gedacht, wollte aber einfach mal nachfragen, ob jemand im Forum was anderes weiss.
    Mit dem Nachdenken ist das so eine Sache! Deine Argumentation, Tobis F, ist schlüssig, allerdings gibt es m.M. nach auch genügend Gegenargumente, die sich dem Nachdenken auch nicht so einfach verschliessen. 1. Das "unternehmerische" Risiko wird voll auf den Vermieter umgelegt. Er schaut in die Röhre, wenn die Mieter nicht bezahlen. Und weiter: Wenn es der Mieter drauf anlegt, kann er etliche Monate "lustig" im Hause wohnen, ohne Miete zu zahlen und hat auf meine Kosten noch einen warmen Hintern!2. Im Grunde genommen stellt der Heizölkauf eine Mietminderung auf Zeit dar: Ich muss einen grösseren Betrag vorschiessen, den ich erst mit etlichen Monaten Verspätung zurückbekomme. In dieser Zeit könnte ich das Geld anlegen, damit spekulieren oder eine schöne Reise machen. Dadurch entgehen mir Gewinne aus der Geldanlage oder ich kann mir bestimmte Dinge nicht leisten, die mit dem Geld möglich gewesen wären. 3. Es bräuchte keine Heizkostenabrechnung gemacht werden, die ja nicht immer unproblematisch ist!
    Wegen Deiner Argumentation: Das Risiko für den Heizölkauf wird auf den Mieter verlagert. Das ist richtig. Ist aber m.M. nach auch schlüssig, denn er will es ja warm haben. Mir als Vermieter kauft ja schliesslich auch keiner das Öl oder Gas. Wenn er vorzeitig auszieht, muss natürlich der Ölverbrauch festgestellt werden und evtl. zuviel
    bezahltes Öl an den Mieter zurückbezahlt werden. Ist einfach eine Vereinbarungssache. Mir erschliesst es sich z.B. auch nicht, warum ich als Vermieter die Wasserkosten vorschiessen muss. Ich hafte damit quasi für den Mieter bzw. die Stadt als Wasserlieferant wälzt das Risiko auf mich ab. Ich fungiere als Geldeintreiber für die Stadt. Falls der Mieter nicht zahlt, bin ich der Gelackmeierte! Wenn ich nämlich die "Nichtzahlung" an die Stadt weitergebe, wer muss dann dafür büssen? Sicher nicht der Mieter! Und für mich entfällt damit eine wichtige Sanktionierungsmöglichkeit im Fall des Nichtbezahlens der Miete. Beim Strom ist es ja auch so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem E-Werk abschliesst, warum nicht beim Wasser, beim Heizöl, bei der Müllabfuhr, mit dem Schornsteinfeger? Ist doch unlogisch. Da gerät das Nachdenken schnell an seine Grenzen. Hier gibt es m.M. nach sehr viele Ungereimtheiten!

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