Mieter zahlen nicht an Stadtwerke

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  1. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #1

    Mieter zahlen nicht an Stadtwerke

    Hallo zusammen,

    meine Eltern haben ein Mehrfamilienhaus. Zu Mietnomaden und anderen Probs bekamen sie nun eine Rechnung von Seiten der Stadtwerke, weil Mieter ihre Fernwärme nicht gezahlt haben. Die Mieter haben eigene Verträge mit den Stadtwerken für Heizung und Warmwasser. Muss der Vermieter einstehen?? Die Rechnung beträgt gute 3000 Euro, ein paar der Mieter sind schon lange ausgezogen. Danke im Voraus.

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  2. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #2
    Ich denke mal hier geht es um Wärmecontracting.

    Hier wäre nachzulesen was da im Vertrag zwischen dem Versorger und dem Eigentümer geregelt ist.

  3. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #3
    Zitat Zitat von Sonne40
    Die Mieter haben eigene Verträge mit den Stadtwerken für Heizung und Warmwasser. Muss der Vermieter einstehen??
    Sonne40,

    also in meiner Unwissenheit würde ich sagen "nein", denn du hast die Verträge ja nicht abgeschlossen, sondern nur einen Vertrag mit den Stadtwerken in denen du ihnen ein Recht einräumst deinen Mieter hier ihre Leistungen anzubieten. Also so versteh ich den Sinn & Zweck des Wärme-Contractings.

  4. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #4
    Ja, ich habe gerade die Rechnung vorliegen. Die Stadtwerke schreiben etwas von Vertrag über Erfassung und Abrechnung von Wärme.. Hauseigentümer zur Zahlung verpflichtet.. unglaublich. Was haben sich meine Eltern denn da wieder andrehen lassen? Den Vertrag kenne ich natürlich nicht. Ich werde mir den mal anfordern. Man man man..
    Das Dumme ist natürlich, dass das Haus mit Fernwärme beliefert wird. Die Wohnungen werden nur über Röhrchen abgerechnet. Einzelne Wohnungen kalt laufen lassen geht also nicht. Ich werde noch irre. Ist so ein Vorgehen nicht sittenwidrig oder so? Lohnt sich ein RA? Oder eher eine Handgranate?

  5. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #5
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    Hauseigentümer zur Zahlung verpflichtet.. unglaublich.
    Hi,

    das hätte ich nun nicht erwartet.

    Finde ich allerdings ein hartes Stück das man hier mal wieder den Vermieter/Hauseigentümer zu kasse bittet. Sorry, aber dann braucht man eigentlich auch keinen Vertrag zwischen Stadtwerken & Mietern machen, sondern könnt es gleich dem Vermieter anrechnen, wie üblich wie zB bei Gas.
    Lohnt sich ein RA?
    Naja, da du eh was von Mietnormaden geschrieben hast, wirst du doch eh einen RA brauchen/haben. Dann kommt es auch nicht mehr drauf an, dem RA das mal vorzulegen.

  6. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #6
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    Ja, ich habe gerade die Rechnung vorliegen. Die Stadtwerke schreiben etwas von Vertrag über Erfassung und Abrechnung von Wärme.. Hauseigentümer zur Zahlung verpflichtet.. unglaublich. Was haben sich meine Eltern denn da wieder andrehen lassen? Den Vertrag kenne ich natürlich nicht. Ich werde mir den mal anfordern. Man man man..
    Das Dumme ist natürlich, dass das Haus mit Fernwärme beliefert wird. Die Wohnungen werden nur über Röhrchen abgerechnet. Einzelne Wohnungen kalt laufen lassen geht also nicht. Ich werde noch irre. Ist so ein Vorgehen nicht sittenwidrig oder so? Lohnt sich ein RA? Oder eher eine Handgranate?
    Naja ersteres kostet sinnlos Geld und wird Dein Problem nicht lösen und letzters Jahre in Freiheit und eine Handgranate und ist ebensowenig zielführend.

    Beim Contracting hat man als Eigentümer den Vorteil, dass man sich um keine Heizanlage kümmern muss und so Streßß und Kosten spart. Der Versorger rechnet direkt mit den Mietern ab. Also geht einem auch die Heizkostenabrechnung nix an. So weit so gut.

    Es existiert aber immer auch ein Vertrag mit dem Eigentümer der regelt was passiert bei Leerstand und wenn ein Mieter den Vertrag mit dem Versorger ablehnt oder andersherum. Wenn da steht, dass der Eigentümer auch für historische Kosten aufkommen muss, dann ist das eben so. Das ist aber ungewöhnlich.

    Normalerweise kümmert sich der Versorger selbst ums Inkasso und ggf. eine Sperrung der Anlage des Mieters und Zahlungsklage.

    Aber wie gesagt. Gucke in den Vertrag wie das in Deinem Fall geregelt ist.

    Sittenwidrig ist es auf jeden Fall nicht, das der Vertrag zwischen Kaufleuten und nicht Privatpersonen geschlossen wurde.

  7. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #7
    Gegen den Mietnomaden läuft zurzeit die Räumungsklage. Interessanterweise hat er sich einen Anwalt genommen, weil er sich den Mietrückstand gar nicht erklären kann - uuuuuuuuuuaaaaaaaaaaaaaah. Das nutzt ihm zwar unterm Strich nichts, zieht die Räumung aber weiter hinaus.
    Irrwitz.. einer der säumigen Heizungszahler ist der Sohn des Mietnomaden, der zurzeit auch noch trotz Hausverbot bei seinem Vater mit in der Wohnung haust. Ich habe die Rechnung gegen Sohnemann gleich an den behandelnden RA geleitet. Mal gucken, ob sich das Vater-Sohn-Gespann an die lächerlichen 1300 € erinnert. Meine Eltern sollten einfach ein Bundesverdienstkreuz bekommen.. sie finden "die armen Mieter haben halt kein Geld". Sie inzwischen auch nicht mehr. Ich finde das mit der Handgranate gar nicht so schlecht.

    Wenn aber.. das steht auch in der Rechnung.. die SW auch das Inkasso übernehmen.. warum dann die Rchg an den Eigentümer?

  8. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #8
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Beim Contracting hat man als Eigentümer den Vorteil, dass man sich um keine Heizanlage kümmern muss und so Streßß und Kosten spart. Der Versorger rechnet direkt mit den Mietern ab. Also geht einem auch die Heizkostenabrechnung nix an. So weit so gut.
    Hi,

    genauso kenn ich das eigentlich auch.
    Es existiert aber immer auch ein Vertrag mit dem Eigentümer der regelt was passiert bei Leerstand und wenn ein Mieter den Vertrag mit dem Versorger ablehnt oder andersherum.
    Ok, das wäre aber noch kein Grund das man nun für die Schulden des Mieter als Eigentümer aufkommen muss. Ich mein, beim Strom ist es nicht anders, das wenn ggf der Mieter auszieht, das bei dem Energieversorger dann nur sich die Anschrift ändert. Trotzdem komme ich hier ja auch nicht für Schulden des Mieters auf oder für Zeiträume die man mir nicht anlasten kann.
    Zitat Zitat von Sonne40
    Wenn aber.. das steht auch in der Rechnung.. die SW auch das Inkasso übernehmen.. warum dann die Rchg an den Eigentümer?
    Hi,

    vielleicht ist denen nicht ganz klar, wem nun die Wohnung gehört. Ich mein, wenn der Mieter nicht mehr bei dir wohnen würde, dann wärst du ja ab dem Zeitraum dafür zuständig. Aber meinem Empfinden eben nicht was davor war bzw für Schulden des Mieters.

    Sollte wirklich in deinem Vertrag sowas steht wie "der Eigentümer übernehme ggf auch Mietschulden vom Mieter" dann hast du allerdings die A-Karte.

  9. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #9
    gast123
    @Sonne40
    du schreibst:
    "Die Rechnung beträgt gute 3000 Euro, ein paar der Mieter sind schon lange ausgezogen."

    ich tippe mal, dass das dann so läuft wie beim strom, dass nämlich der versorger sich nach dem auszug der mieter mit seiner rechnung an den eigentümer wendet. die leerstehenden wohnungen müssen ja auch weiterhin beheizt werden, und eben hierfür werden halt entsprechende kosten angefallen sein, die der versorger jetzt logischerweise vom eigentümer haben will.
    da ihr ja nach heizkostenverordnung abrechnen müsst, müsst ihr als eigentümer natürlich auch grundgebühr und heizkosten der fraglichen leerstehenden wohnungen bezahlen, das kann man ja nicht abklemmen.
    ausserdem wär's ganz sicher nicht zielführend die wohnungen ungeheizt zu lassen - selbst wenn ihr das glück habt dass keine leitung einfriert und bricht sind die spätfolgen von sowas extrem teuer (feuchte wände, schimmel usw.).

  10. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #10
    Hmm, bei einem Monat Leerstand kommen aber doch keine mehreren Hundert Euro zusammen. Bei einem über 1000 €, es stehen auch immer die Zeiträume dabei. Merkwürdig, ich werde mich mit den SW auseinander setzen. Vielen Dank für die Antworten.

  11. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #11
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    Hmm, bei einem Monat Leerstand kommen aber doch keine mehreren Hundert Euro zusammen. Bei einem über 1000 €, es stehen auch immer die Zeiträume dabei. Merkwürdig, ich werde mich mit den SW auseinander setzen. Vielen Dank für die Antworten.
    Und die Stadtwerke werden Dir dann ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeigen... :-((

  12. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #12
    In der Rechnung steht "§5 Abs. 2 des geschlossenen Vertrags". Wie toll, na was da wohl zu finden ist.

  13. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #13
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    In der Rechnung steht "§5 Abs. 2 des geschlossenen Vertrags". Wie toll, na was da wohl zu finden ist.
    Nachschauen.

  14. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #14
    Hab ich bei SW angefordert.

  15. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #15
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    Hab ich bei SW angefordert.
    Google: Dreissig Sekunden...: EVU-Name AGB

  16. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #16
    Also im Inet werden nur die Vorteile breitgetreten. 'Wir führen das Inkasso bis zur zweiten Mahnstufe durch' klingt nach sauberer Risikominimierung. Velleicht sollte ich die neuen Anschriften herausfinden und Mahnbescheide verschicken? Ich verstehe das so, dass meine Eltern an die SW zahlen müssen und selber eintreiben.
    Sie haben das Ganze natürlich mit der Vogelstrauß-Taktik bearbeitet. Und Nachfragen immer mit 'alles problemlos' beantwortet. Himmel..

  17. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #17
    Ohne jetzt den Vertrag zu kennen, fürchte ich, dass die Kosten an euch hängen bleiben.

    Zumindest war es damals bei meinem Vater so. Er hat im Einfamilienhäuschen meiner Großmutter (also seiner Mutter) gelebt. Alle Verträge liefen über ihn (Strom, Gas, Wasser). Meine Großmutter hat natürlich die Grundbesitzabgaben der Stadt gezahlt (Müll, Strassenreinigung, Grundsteuer, Niederschlag und auch das Abwasser) gezahlt und selbst die Versicherungen abgeschlossen.

    Eines Tages bekam sie eine Rechung des Wasserverbandes, weil mein Vater dies nicht mehr gezahlt hat. Obwohl ja er den Vertrag hatte, musste meine Großmutter es am Ende doch bezahlen, weil in letztes Instanz doch immer der Eigentümer dafür grade stehen muss.

  18. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #18
    Zitat Zitat von Mieter1962 Beitrag anzeigen
    Eines Tages bekam sie eine Rechung des Wasserverbandes, weil mein Vater dies nicht mehr gezahlt hat. Obwohl ja er den Vertrag hatte, musste meine Großmutter es am Ende doch bezahlen, weil in letztes Instanz doch immer der Eigentümer dafür grade stehen muss.
    Kann ich nach meinem Wissensstand bestätigen. Die Versorger sind nicht blöd...

  19. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #19
    Nach langem Telefonat mit dem Sachbearbeiter hat sich meine Einschätzung bestätigt. Eigentümer muss zahlen und selbst eintreiben.
    ... Hat Jemand eine Handgranate günstig abzugeben?

  20. Mieter zahlen nicht an Stadtwerke #20
    Zitat Zitat von Sonne40 Beitrag anzeigen
    Nach langem Telefonat mit dem Sachbearbeiter hat sich meine Einschätzung bestätigt. Eigentümer muss zahlen und selbst eintreiben.
    ... Hat Jemand eine Handgranate günstig abzugeben?
    Nö.

    2. Mahnstufe bedeutet nur, dass die bis zum Mahnbescheid eintreiben. Wird dem Widersprochen ist Schluss. 3. Mahnstufe wäre Sperrung und Zahlungsklage. Das machen wir für diverse Versorger. Nicht nur Wärme sondern auch Strom und Gas. Dafür benötigt man aber eine entsprechende Inkassolizenz.

    Ich würde den Vertrag fristgerecht kündigen. Mal sehen wie die reagieren und womöglich ein Entgegenkommen zeigen. Lohnt natürlich nur wenn kein Fernwärmeanschlusszwang besteht.

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