REchnungslegung Fremdverwaltung

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  1. REchnungslegung Fremdverwaltung #1

    REchnungslegung Fremdverwaltung

    Hallo alle miteinander!

    Ich bin soeben auf dieses Forum gestoßen und hab auch gleich die erste Frage, da ich noch relativ neu bin in der Immobilienbranche.

    Wie ist die Rechnungslegung bei Fremdverwaltung? Der Eigentümer hat seinen Sitz woanders als die Hausverwaltung. Heißt es dann:

    Eigentümername
    c/o. Hausverwaltung xy
    Anschrift Hausverwaltung

    ODER

    Eigentümer
    Anschrift Eigentümer
    c/o Hausverwaltung xy
    Anschrift Hausverwaltung

    ???

    Vielen Dank vorab!

    Janni

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  2. REchnungslegung Fremdverwaltung #2
    Wenn dann die erste Variante, ich habe noch nie zwei Adresse in einer Briefanschrift gesehen.

  3. REchnungslegung Fremdverwaltung #3

    RE: REchnungslegung Fremdverwaltung

    Original von Janni82

    Eigentümer
    Anschrift Eigentümer
    c/o Hausverwaltung xy
    Anschrift Hausverwaltung
    Wenn man mal darüber nachdenkt, wohin ein derart adressierter Brief geschickt werden soll, müsste die Antwort auf der Hand liegen. Oder soll die Post auswürfeln, an welcher Adresse der Brief zugestellt wird?

  4. REchnungslegung Fremdverwaltung #4
    Die Verwaltung wird kaum Briefe an sich selbst verschicken. Der Mieter schreibt seinen Vermieter an (im allgemeinen der Eigentümer). Der Auftragnehmer wird seinen Auftraggeber anschreiben. auch wenn der Eigentümer vor 9 Monaten an der richtigen Stelle die Hand gehoben hat auftraggeber ist die Verwaltung.

    •   



       


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