kann in einer eigentümerversammlung beschlossen werden, kindern (auf dem hof/gemeinschaftsstraße) das ballspielen zu verbieten????
beschlussfähig?Diskutiere beschlussfähig? im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; kann in einer eigentümerversammlung beschlossen werden, kindern (auf dem hof/gemeinschaftsstraße) das ballspielen zu verbieten????... |
kann in einer eigentümerversammlung beschlossen werden, kindern (auf dem hof/gemeinschaftsstraße) das ballspielen zu verbieten????
Dies ist keine Frage der Beschlußfähigkeit sondern der Beschlußkompetenz.
Man kann den Kindern das Spielen nicht grundsätzlich verbieten (wäre ja auch noch schöner), auch dann nicht, wenn es Lärm erzeugt. Man kann aber über eine Hausordnung Ruhezeiten vorschreiben.
Sofern mit dem Fußball gegen die Hauswand geschossen wird, entstehen Schäden an Farbe und möglicherweise auch Putz und Verglasung. Man kann also z.B. das Ballspielen untersagen, sofern es mit großer Wahrscheinlichkeit zu Schäden führt.
Christian Martens
Wir haben folgende Situation:
- Ein Innenhof mit dem Sandbecken, Spielplatz und ein Paar Schukeln für die Kleinkinder.
- Ein großer Spielplatz und Bolzplatz in der Nähe.
Die Kinder spielen Badminton, Billiard, kicken den Ball (etwa Fußball) und einfach Ballspiele im Innenhof und nicht auf dem nahegelegenen Bolzplatz. Jetzt wollen einige Wohnungseigentümer auf der Eigentümerversammlung folg. Puinkt beschließen: "Ballspiele jeglicher Art sind im Innenhof nicht gestattet, hierezu sind der nahegelegene Spielplatz bzw. Bolzplatz zu benutzen".
Können die es durchsetzen? Wozu braucht man denn im Innenhof den Spielplatz? Kann man gegen die Formulierung "Ballspiele jeglicher Art" wiedersprechen? Ballspiele sind ja auch Völkerball, Billiard und Badminton, aber auch Jonglieren ...
Beschlussfähig?-Stellplatz vor der Garage im Innenhof: Hallo zusammen, ich besitze in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung. Dieses Mehrfamilienhaus hat einen Hof der an zwei Garagen endet. Seitlich neben den Garagen ist noch eine...