eigentümerversammlung vollmacht

Diskutiere eigentümerversammlung vollmacht im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; ich habe eine frage, meine mutter kann oftmals nicht zur eigentümerversammlung erscheinen. letztes mal bekam ich eine vollmacht doch als ich erschien, wurde mir gesagt ...


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  1. eigentümerversammlung vollmacht #1
    Unregistriert

    eigentümerversammlung vollmacht

    ich habe eine frage, meine mutter kann oftmals nicht zur eigentümerversammlung erscheinen.
    letztes mal bekam ich eine vollmacht doch als ich erschien, wurde mir gesagt ich dürfte sie als sohn nicht vertreten.
    nun wollte ich wissen ob es wirklich sein kann? (denn wer kann jemanden besser verträten als der eigene sohn....)

    danke schonmal im voraus

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  2. eigentümerversammlung vollmacht #2
    Bei der Vertretung in Eigentümerversammlungen geht es nicht um das Können sondern um das Dürfen.

    In vielen Teilungserklärungen ist geregelt, daß sich die Eigentümer in der Versammlung durch den Ehegatten, einen anderen Miteigentümer oder den Verwalter vertreten lassen können. Besteht solch eine Einschränkung, ist die Vertretung durch den Sohn (oder den Steuerberater, die Nichte, den Mieter o.ä.) eben ausgeschlossen.

    Zur Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse ist ein Blick in die Teilungserklärung des Objektes hilfreich. Wenn sie nicht vorliegt - der Verwalter gewährt auf Nachfrage sicherlich Einblick.

    Christian Martens

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