Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht

Diskutiere Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Bei unserer letzten Eigentümerversammlung wurde die Beschlussfähigkeit zu Beginn festgestellt, aber noch vor Ende der Eigentümerversammlung sind viele gegangen, weil die TOP nicht mehr interessant ...


+ Antworten + Neues Thema erstellen
Ergebnis 1 bis 7 von 7




  1. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #1
    Unregistriert

    Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht

    Bei unserer letzten Eigentümerversammlung wurde die Beschlussfähigkeit zu Beginn festgestellt, aber noch vor Ende der Eigentümerversammlung sind viele gegangen, weil die TOP nicht mehr interessant für sie waren. Es wurden trotzdem Beschlüsse gefasst mit der Mehrheit der dann noch Anwesenden.
    Sind diese Beschlüsse verbindlich, denn neu gezählt wurde seitens der Hausverwaltung nicht mehr?

    •   



       

  2. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #2
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Sind diese Beschlüsse verbindlich, denn neu gezählt wurde seitens der Hausverwaltung nicht mehr?
    Jeder Beschluss, der nicht nichtig ist, ist so lange gültig und damit für alle Eigentümer verbindlich bis er vom zuständigen Gericht nach fristgerechter Anfechtung durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wird.

    Die Beschlussfähigkeit muss für jeden Beschluss vorliegen und nicht nur zu Beginn der Versammlung. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist, wäre ein Beschluss vom Gericht bei einer Anfechtungsklage für ungültig zu erkären. Dazu muss aber erst mal mindestens ein Eigentümer fristgerecht, also innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung, anfechten.

  3. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #3
    Unregistriert
    Vielen Dank, dann taugt der Hausverwalter aber auch nichts, der nicht darauf hinweist und ganz offensichtlich hofft, dass alles so durchgeht...
    Aber genau so habe ich mir das gedacht....

  4. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #4
    Kleiner Hinweis am Rande - natürlich ohne ausreichende Würdigung juristischer Aspekte:

    Wenn es um schwerwiegende Entscheidungen gegangen ist, mit denen das Wohl der WEG tatsächlich beeinträchtigt wurde/wird, solltest du unbedingt die Anfechtungsklage einreichen (immer das Wohl der WEG im Auge habend).

    Wenn es aber um untergeordnete Themen ging (du schreibst ja selbst, dass viele Eigentümer gegangen sind), die vielleicht nicht in deinem persönlichen Sinne entschieden wurden, sei vorsichtig. Du könntest damit ganz schnell die "A....karte" gezogen haben und dich dann künftig im Spießrutenlaufen üben.

    Mit einer Anfechtungsklage würdest du dich zwar im Prinzip in einer rechtlich starken Position befinden - doch der Schuss geht u.U. nach hinten los. Du kannst davon ausgehen, dass die TOP's bei der nächsten Eigentümerversammlung wieder benannt und wieder entschieden werden - dann vielleicht mit ausreichender Mehrheit. Du hättest nur 1 Jahr Aufschub erreicht und die A....karte noch in den Händen. Wegen Lapalien würde ich da nicht lange dran rummachen.

    Schreib' doch einfach mal, um welche TOP's es ging. Vielleicht kannst du auch die Stimmenverteilung unter Nennung der maximal möglichen Stimmenanzahl dazu schreiben.

    Gruß aus'm Ländle
    Ulrich

  5. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #5
    Unregistriert
    €s ging um das Fällen von Bäumen in der Wohnanlage, die Betroffenen, die schon um 18.00 Uhr Licht anmachen müssen, weil belaubte Bäume fast in Ihre Zimmer wachsen, waren dann in der absoluten Minderheit, es ging um die Renovierung von Kellerzu/ und-eingängen, also eigentlich nichts elementar Wichtiges, für die Betroffenen aber schon ärgerlich, weil sich eben so mancher ausklinkt, weil's ihm egal ist.
    Der Einwand ist sicher berechtigt, dass man da vielleicht mit Kanonen auf Spatzen schießt, aber manchmal möchte man eben einfach auch zeigen, dass nicht immer alles richtig läuft, was so eine Hausverwaltung macht.
    Also gerichtlich wird man da sicher nicht vorgehen, aber die Verwaltung drauf hinweisen, dass das nicht korrekt war, darum ging es mir im Wesentlichen.. Und dazu brauchte ich Rat.
    Also noch einmal, vielen Dank und ich bin froh, dass es diese Seite gibt und werde mich beim nächsten Problem, das bestimmt kommt, auch registrieren.

  6. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #6
    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    ich bin froh, dass es diese Seite gibt und werde mich beim nächsten Problem, das bestimmt kommt, auch registrieren.
    Und niemand hatte Dich davon abgehalten, bereits jetzt Deinen Namen hierunter zu schreiben... *nachdenk*

  7. Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht #7
    Unregistriert
    €s ging um das Fällen von Bäumen in der Wohnanlage, die Betroffenen, die schon um 18.00 Uhr Licht anmachen müssen, weil belaubte Bäume fast in Ihre Zimmer wachsen, waren dann in der absoluten Minderheit...
    Hm, aber ist das nicht komisch...? Die, die es betreffen sollte (nämlich die, die das Licht anschalten müssen), waren nicht mehr da, hatten also offenbar kein Interesse?

    •   



       


Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht


Ähnliche Themen zu Beschlussfähigkeit, wenn vor Ende der ETV Großteil geht


  1. Schimmel ohne ENDE!!!: Hallo, ich bin Eigentümer und Vermieter einer bis dato ordentlichen, kleinen möblierten Wohnung. Das Mehrfamilienhaus ist 17 Jahre alt. Ich hatte bereits mehrere Mieter in...



  2. Räumungsklage Geht oder geht nicht ?: Hallo liebe Mieter und Vermieter, ich habe eine Frage bezüglich eines Rechtsfalles. Ich möchte von euch keine Rechtsberatung , sondern ich möchte gerne von euch wissen...



  3. 2 Eigentümer - Beschlussfähigkeit?: Hallo und guten Tag! Im Jahre 1999 kauften wir eine Eigentumswohnung in einem 2-Familienhaus (jeweils separate Eingänge). Die Eigentumsgemeinschaft erstreckte sich...



  4. Mieterauszug vor Ende der Mietzeit: Hallo, zuerst möchte ich mal den Sachverhalt schildern, um dann meine Fragen zu stellen: Unseren Mietern haben wir im Rahmen der s.g. Zweifamilienhauskündigung zum...



  5. Ende der Vermietungsabsicht und Selbstnutzung: Hallo, mein eigenes Haus wurde mehr als 20 Jahre vermietet, im Jan06 Ende Vermietung, anschließend Renovierung um weiter zu vermieten, im Mai dann spontan Entschluss zur...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

ende eigentümerversammlung

etv beschlussfähig

www.vermieter-forum.comeigentümerversammlung

wann etv anfechtbar
beschlussfassung etv
hausverwaltungen die nichts taugen
räumungsklage eigenes haus
wie lange ist ein vereinsbeschluss gültig
räumungsklage eigenes haus 2 familienhaus
beschlussfähigkeit bei eigentümerversammlung
wie lange gilt ein beschluss
eigentümerversammlung ungültig zu viele tops
eigentümerversammlung wenn einer geht
Beendung der etv
etv anfechten
schimmelbeseitigung hausverwaltung fristen eigentümerversammlung
neuer beschluss der hausverwaltung für mieter bindend
beschlußfassung bei etv
muss vor jedem beschluss die beschlussfähigkeit festgestellt werden
ablauf einer eigentümerversammlung 2011
etv nicht beschlussfähig
etv für nichtig erklären
gilt ein beschluss eigentümerversammlung auch für mich obwohl ich nicht will
Ein Großteil der Eigentümer
beschlussfähig etv