Vollmacht für die Eigentümerversammlung

Diskutiere Vollmacht für die Eigentümerversammlung im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich habe eine Frage an das Forum: Wie hat die Bevollmächtigung für eine Eigentümerversammlung auszusehen, wenn es keine Regelungen in der Teilungserklärung gibt? Kann ...


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  1. Vollmacht für die Eigentümerversammlung #1
    Unregistriert

    Vollmacht für die Eigentümerversammlung

    Hallo,

    ich habe eine Frage an das Forum:

    Wie hat die Bevollmächtigung für eine Eigentümerversammlung auszusehen, wenn es keine Regelungen in der Teilungserklärung gibt? Kann dann jeder bevollmächtigt werden? Muss die Vollmacht den Miteigentümern sogar schon mit der Einladung zugestellt werden oder spätestens am Tage der Versammlung durch den Verwalter vorgezeigt werden? Kann auch eine Dauervollmacht ausgestellt werden und gibt es dafür bestimmte formale Anfordernisse?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Freundliche Grüße
    IWI

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  2. Vollmacht für die Eigentümerversammlung #2
    Wenn es tatsächlich keine Regelungen in der TE gibt, reicht eigentlich eine mündliche Vollmacht.

    Ich würde jedoch zur Sicherheit (Nachweis) immer eine schriftliche Vollmacht erteilen, die formlos sein kann und auch mit der Hand geschrieben.
    Eine Dauervollmacht ist selbstverständlich möglich.

    Wenn die TE keine Einschränkungen macht, kann jeder (z.B. der Mieter ) für den Eigentümer in der Versammlung erscheinen.

    Christian Martens

  3. Vollmacht für die Eigentümerversammlung #3
    Unregistriert
    Hallo Christian,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Freundliche Grüße
    IWI

    •   



       


Vollmacht für die Eigentümerversammlung


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