Hallo,
ich möchte fragen wie oft ein Eigentümer einen Tagesordnungspunkt als TOP einbringen darf?
Hier geht es darum, das der Eigentümer einer Wohnung im EG, seinem Mieter gestatten hat die Terasse zu erweitern und eine Palisade aufzustellen. Dies wiederum möchten einige der weiteren Eigentümer nicht. Der Beklagte stellt jedoch nicht den alten Zustand wieder her sondern möchte zum dritten Male das Ganze als TOP besprochen wissen um vielleicht doch noch die Zustimmung zu erhalten.
Was tun?
Danke für die Antworten im Voraus. Reiner

