Welche Rechte habe ich?
Diskutiere Welche Rechte habe ich? im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich kann günstig eine vermietete Eigentumswohnung von einem Bekannten erwerben. Dazu habe ich eine Frage: Welche Rechte habe ich, wenn mir in einem 7Familienhaus ...
- 30.11.2011 00:26 Welche Rechte habe ich? #1
Welche Rechte habe ich?
Hallo, ich kann günstig eine vermietete Eigentumswohnung von einem Bekannten erwerben. Dazu habe ich eine Frage:
Welche Rechte habe ich, wenn mir in einem 7Familienhaus nur eine Wohnung gehört?
Alle anderen Wohnungen gehören zusammen einer anderen Person.
Der bisherige Besitzer hat erzählt, es hätte noch nie eine Eigentümerversammlung gegeben. Alles wurde telefonisch abgesprochen, und da es wohl nie Meinungsverschiedenheiten gab, war ihm das recht. Er findet auch, daß es von Vorteil ist, das die andere Partei für ihn gratis die Verwaltung macht (auch alle Abrechnungen).
Ich habe nur Bedenken:
Wenn es dann doch mal Meinungsverschiedenheiten gibt (es steht die Sanierung der Gebäuderückseite an), dann hab ich doch nichts zu sagen?! Oder?
Was meint ihr?
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Welche Rechte habe ich?
- 30.11.2011 12:19 Welche Rechte habe ich? #2Sofern in der Teilungserklärung keine abweichende Regelung getroffen wurde ist ds Stimmrecht durch § 25 Abs. 2 WEG geregelt.Wenn es dann doch mal Meinungsverschiedenheiten gibt (es steht die Sanierung der Gebäuderückseite an), dann hab ich doch nichts zu sagen?! Oder?
§ 25 WEG Mehrheitsbeschluß
In diesem Fall hätte auch der Eigentümer, dem fünf Wohnungen gehören, in einer Eigentümerversammlung auch nur eine Stimme.
Sie sollten also zunächst einen Blick in die Teilungserklärung werfen ob dort nicht doch ein abweichendes Stimmrecht vereinbart wurde.
- 30.11.2011 13:21 Welche Rechte habe ich? #3
Wenn keine Eigentümerversammlungen stattfinden, gibt es natürlich auch keine Mehrheitsbeschlüsse.
Nach den wenigen Informationen könnte man also auch mutmaßen, dass der Mehrheitseigentümer wie ein Großwesir alle Entscheidungen letztlich alleine trifft und der Minderheitseigner immer alles zahlen muss, was und wann der Mehrheitseigner will.
Ich wäre vorsichtig, gerade auch, weil der Bekannte die Wohnung "günstig" abgeben bzw. loswerden will.
Es scheint keine Kontrolle zu geben.
MfG, PHinske
- 30.11.2011 16:25 Welche Rechte habe ich? #4
- 01.12.2011 00:12 Welche Rechte habe ich? #5
- 01.12.2011 13:55 Welche Rechte habe ich? #6
Genau das war hier in der Vergangenheit wohl der Fall. Ob rechtmäßig oder nicht zeigt wirklich nur ein Blick in die Teilungserklärung.
Und der Kauf einer solchen ETW ist reiflich zu überlegen. Denn selbst wenn sich das Stimmrecht nach § 25 WEG richtet so muss man sich darüber im Klaren sein, dass keine Mehrheitsgeschlüsse erreichbar sind, wenn die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen vertreten.
- 01.12.2011 15:40 Welche Rechte habe ich? #7
jetzt hab ichs:
in der teilungserklärung steht:
stimmrecht nach eigentumsanteilen
das heißt doch, ich hätte nichts zu sagen?
- 01.12.2011 17:42 Welche Rechte habe ich? #8
- 01.12.2011 21:49 Welche Rechte habe ich? #9
- 01.12.2011 23:27 Welche Rechte habe ich? #10
Wilhelmine,
es kann daher sehr ernsthaft möglich sein, dass der aktuelle Eigentümer es leid ist, sich selbst überhaupt nicht wirksam einbringen zu können und immer nur zu zahlen, was und wann der andere will.
Und deshalb nun potentiellen Käufern die Wohnung mit einem angeblich günstigen Preis schmackhaft machen will.
Normalerweise würde ich jetzt erst mal raten, alle Protokolle der Eigentümerversammlungen zu lesen.
Allerdings: HIER wird es keine geben!
Wenn es unbedingt eine Eigentumswohnung sein soll, würde ich besser nach einer anderen schauen.
HIER dürfte der Kauf zum Dauerfrust werden.
MfG, PHinske
- 02.12.2011 00:03 Welche Rechte habe ich? #11
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