Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an?

Diskutiere Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hi, letztes mal in der Eigentümerverwaltung waren wir nur 2 Eigentümer von ca. 14 Wohnungen. Eines der Tagesordnungspunkte ist gänzlich falsch. Angeblich hat der Verwalter ...


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  1. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #1

    Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an?

    Hi,

    letztes mal in der Eigentümerverwaltung waren wir nur 2 Eigentümer von ca. 14 Wohnungen.

    Eines der Tagesordnungspunkte ist gänzlich falsch.

    Angeblich hat der Verwalter abgestimmt, jedoch gab es keine Abstimmung. Sonst hätte ich sogar dagegen gestimmt. Es wurde lediglich kurz privat darüber gesprochen. Ohne offizielle Abstimmung.

    Es ging um die Verwaltergebühr.

    Nun steht da. Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

    Das ist wie gesagt gelogen. Einstimmig heißt doch alle?

    Ich möchte gerne sehen, wer alles abgestimmt hat. Angeblich hat der Verwalter viele Vollmachten gehabt. Kann ich die nun anfordern um zu sehen für wen er eine Vollmacht hatte selber abzustimmen?

    Und wir zwei können nun bezeugen dass darüber nicht abgestimmt wurde. Und schon gar nicht einstimmig.

    Kann mich bitte einer aufklären, wie ich nun dagegen vorgehen kann. So dass es offiziell ist. Und dass wir sogar einen korrigierten Beschlussprotokoll erhalten?

    Vorgeschichte:
    Verwalter erhebt eine Gebühr für eine Garage die vorher Jahrzehnte lang nicht abgerechnet wurde. Ich habe ein Schreiben vom Verwalter in dem steht dass diese Garage früher "irgendwo" in den Abrechnung war. Nun hat er aber "der Anschaulichkeit halber" einen extra Posten erhoben und es einen Eigentümer auf das Auge gedrückt.

    Es kann nicht sein dass es diese Gebühren vorher gab. Und wenn dann haben alle dafür bezahlt. Er weigert sich auf sein eigenes Schreiben Stellung zu nehmen. Er wird meiner Erachtens nicht nachweisen können wo diese Gebühr vorher war.

    Nun versucht er diese Angelebenheit wohl in ein Beschlussprotokoll zu schmuggeln. Und sogar eine Einstimmigkeit zu ergaunern.

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

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  2. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #2
    Soviel ich weiß, darf ein Verwalter mit den ihm übertragenen Vollmachten stimmen, jedoch nicht dort, wo es um seinen eigenen Vertrag geht. Sofern hier also über die Verwaltergebühr beschlossen werden sollte, hätte er seine Vollmachten nicht verwenden dürfen.

    Wenn ein Protokoll Fehler enthält, würde ich zuerst den Verwalter zur Nachbesserung auffordern - man kann sich ja mal vertun.

    Sofern nicht nachgebessert wird, sollten die falsch protokollierten Beschlüsse innerhalb der Frist von vier Wochen gerichtlich angefochten werden. Ich würde im vorliegenden Fall zu (fach-)anwaltlicher Hilfe raten.

    Christian Martens

  3. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #3
    Hi, danke erstmal.

    Da habe ich noch nachfragen.

    1. Der Verwalter hat uns dieses Jahr komischer Weise keine Kopie der Liste der Anwesenden geschickt. Ich gehe davon aus dass das Absicht ist.

    Er meinte auch dass er genug Vollmachten hat um die Versammlung trotz der 2 Leute zu halten.

    Wie kann ich nachprüfen wieviele Leute wirklich anwesnet waren. Also auch per Vollmacht? Und sind von 6/14 Stk wirklich ausreichend?

    2. Keine der TOPs wurden übrigens abgestimmt. Es wurde lediglich diskutiert. Sehe ich folgendes richtig? Der Verwalter hat unter jedem TOP geschrieben:

    Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

    Für mich heißt dieser Satz "ohne Gegenstimme" . Seht ihr das auch so? Oder irre ich mich.

    Und muss so ein Beschluss nur eine Mehrheit haben oder geht es darum dass alle zustimmen müssen?

    Wenn das letzte der Fall ist, dann weiß ich nun warum er das so unter die Hand gemacht hat.

    ps
    Kann ich gerichtlich ohne Anwalt klagen? Welches Gericht ist dafür zuständig?

    Und ab wann hat man Kosten? Ich meine um eventuell rechtzeitig auszusteigen. Vielleicht kann man ja die Klage online einreichen?

  4. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #4
    bolinger:

    "Kann ich gerichtlich ohne Anwalt klagen?"
    Ja.

    "Welches Gericht ist dafür zuständig?"
    Örtl. AG.

    "Und ab wann hat man Kosten?"
    Ab Klageeinreichung.

    "Ich meine um eventuell rechtzeitig auszusteigen."
    Ist nicht.

    "Vielleicht kann man ja die Klage online einreichen?"
    Ändert nichts.

    Deine Fragen sind soo naiv, sodass Du unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen solltest.

  5. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #5
    Auch dir vielen Dank für deine Auskunft

    Örtl. AG.
    Heißt das Arbeitsgericht?

    "Ich meine um eventuell rechtzeitig auszusteigen."
    Ist nicht.
    Also über den Anwalt eine außergerichtliche Einigung anstreben? Da vor Gericht gleich nach Streitwert gleich Kosten für Gericht aufkommen?

    "Vielleicht kann man ja die Klage online einreichen?"
    Ändert nichts.
    Natürlich nicht. Kann man schon online Klage einreichen oder nicht war die Frage.

    So wie beim Online MahnBescheid

  6. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #6
    bolinger:

    "Heißt das Arbeitsgericht?"
    Arbeitsrecht wird i.d.R. beim Sozialgericht oder Amtsgericht verhandelt.

    "Also über den Anwalt eine außergerichtliche Einigung anstreben? Da vor Gericht gleich nach Streitwert gleich Kosten für Gericht aufkommen?"
    Lass' Dich beraten.

    "Kann man schon online Klage einreichen."
    Weiss ich nicht.

  7. Beschlussprotokoll falsch. Wie geht man dagegen an? #7
    "Heißt das Arbeitsgericht?"
    Arbeitsrecht wird i.d.R. beim Sozialgericht oder Amtsgericht verhandelt.
    Danke noch mal. Also mit AG meist du wohl Amtsgericht.

    Dann werde ich dort anfragen.

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