Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht

Diskutiere Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich stehe als Verwalter vor der Aufgabe. die Eigentümergemeinschaft über ein Weegerecht des Nachbarn entscheiden zu lassen. Welche Mehrheit ist dafür wohl erforderlich? Ich ...


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  1. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #1

    Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht

    Hallo,

    ich stehe als Verwalter vor der Aufgabe. die Eigentümergemeinschaft über ein Weegerecht des Nachbarn entscheiden zu lassen. Welche Mehrheit ist dafür wohl erforderlich? Ich stelle mir das im Moment so vor, dass ich als Verwalter duch die ETG bevollmächtigt werde, eine Wegerechtsvereinbarung mit dem Nachbarn abzuschließen.

    Eine solche Vereinbarung wäre sicherlich im Interesse des Nachbarn im Grundbuch zu sichern. Allerdings dürfte es nahezu unmöglich sein, dass alle 10 Eigentümer einer Eintragung in ihr Grundbuch zustimmen. Wie könnte alternativ das Wegerecht gesichert werden? Reicht der o. erwähnte Vertrag wohl aus?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten. Schön Grüße vom oldendeti1

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  2. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #2
    Ist es nicht möglich, dies über die Teilungserklärung zu regeln?

  3. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #3
    Zitat Zitat von oldendeti1 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich stehe als Verwalter vor der Aufgabe. die Eigentümergemeinschaft über ein Weegerecht des Nachbarn entscheiden zu lassen. Welche Mehrheit ist dafür wohl erforderlich? Ich stelle mir das im Moment so vor, dass ich als Verwalter duch die ETG bevollmächtigt werde, eine Wegerechtsvereinbarung mit dem Nachbarn abzuschließen.
    Über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums beschließt die Gemeinschaft mit Mehrheit. Eine Vollmacht für den Verwalter zum Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist natürlich möglich.
    Ich würde allerdings die Vereinbarung aushandeln und die Gemeinschaft dann die fertig ausgehandelte Vereinbarung durch Beschluss annehmen lassen. Bei einem Abschluss durch den Verwalter wird es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Eigentümer geben, die ohnehin alles ganz anders gemacht hätten als der doofe Verwalter. ;-)

    Zitat Zitat von oldendeti1 Beitrag anzeigen
    Eine solche Vereinbarung wäre sicherlich im Interesse des Nachbarn im Grundbuch zu sichern. Allerdings dürfte es nahezu unmöglich sein, dass alle 10 Eigentümer einer Eintragung in ihr Grundbuch zustimmen.
    Eine Grundbucheintragung wird nur erfolgen können, wenn dies von sämtlichen Eigentümern beantragt wird.

    Zitat Zitat von oldendeti1 Beitrag anzeigen
    Wie könnte alternativ das Wegerecht gesichert werden? Reicht der o. erwähnte Vertrag wohl aus?
    Eine Alternative zur Grundbucheintragung gibt es nicht. Selbstverständlich wäre der Vertrag auch ohne Grundbucheintragung bindend.

  4. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #4
    Erst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten, auch wenn ich mich erst heute wieder im Forum melde (die Zeit halt, die so oft fehlt..)

    Zitat Zitat von Blakharaz Beitrag anzeigen
    Ist es nicht möglich, dies über die Teilungserklärung zu regeln?
    Natürlich, aber da müssten natürlich alle Eigentümer zustimmen. Und das ist bei 10 Miteigentümern immer mit Problemen verbunden und eher unwahrscheinlich.

    @RMHV: Ich halte Ihre Vorschläge für praktikabel. Wegerecht mit Alternativen aushandeln und dann den Eigentümern zur Entscheidung vorlegen. Dann muss halt u. U. eine zusätzliche Versammlung einberufen werden. Mal sehen, was der Verwalterbeirat dazu sagt.... (ein Mitglied des Verwalterbeirats möchte erstaunlicherweise eine Grundbucheintragung, warum auch immer).

    Nochmal herzlichen Dank und fröhliche Weihnachten.

    Schöne Grüße vom oldendeti1

  5. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #5
    Eine Änderung der Teilungserklärung im Bezug auf Wegerecht im Grundbuch geht nur mit 100%iger Zustimmung. Ihr ändert damit auch die gemeinschaftliche Eigenschaft der Wohnanlage.

    Was habt ihr eigentlich vor ? Wollt ihr einen Gemeinschaftsweg für einige Leute der Wohngemeinschaft zur Nutzung einzuschränken ? Wenn alle den Weg bezahlen, Bau, Instandhaltung usw.*Warum sollte man den Weg für einige Leute einschränken ? Endet dieser Weg am Sondereigentum bzw. Sondernutzungsrecht einiger Hausbesitzer, so ist der Keller, Dachboden, Schuppen, Garage usw. doch eh abgeschlossen ?

    Hier besteht dir Gefahr von Streit, ohne Sinn sollte man sich als Verwalter Gedanken machen.

  6. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #6
    Zitat Zitat von McFelsen Beitrag anzeigen

    Was habt ihr eigentlich vor ?
    Es handelt sich um ein Objekt mit 10 ETW. Der Zugang erfolgt über eine seitlich am Haus gelegene Zufahrt. Im Hof befinden aich auch die Garagen für das Objekt.

    Im hinteren Bereich links grenzt ein Grundstück an, dessen hinter dem Wohnhaus liegender Bereich nur über unser Grundstück erreicht werden kann. Der vordere Grundstücksbereich des Nachbarn kann mit Kfz bzgl. aller wirtschaftlichen und sonstigen Funktionen über eine Hauptverkehrsstraße erreicht werden, allerdings eben nicht der Hof. Das ist durch die bauliche Gestaltung auf dem Grundstück nicht möglich.

    Seit Jahren erfolgt die Zufahrt zum Hof des Nachbargrundstücks über unsere Einfahrt. Bevor die ETW-Anlage errichtet wurde, gab es mit den Vor-Voreigentümern eine vertragliche Wegerechtsvereinbarung, die allerdings weder grundbuchlich gesichert noch in den Folgeverträgen weiter gereicht wurde. Da der Nachbar nicht nur gelegentlich sein Grundstück per Kfz "besucht", sondern den Hof als Abstellplatz für Boote, Wohnwagen, Anhänger u. ä. nutzt, finden das die Eigentümer inzwischen nicht mehr so toll. Einige möchten gerne einen Sichtschutz (natürlich auf Kosten des Nachbarn), andere eine Beschränkung oder eine komplette Versagung der Nutzung, weil es ja eigentlich keine Verpflichtung der Eigentümer gibt, die Wegenutzung zu dulden. Lt. vorliegendem Rechtsgutachten eine Rechtsanwaltes gibt es nicht einmal ein Notwegerecht.

    Und da ja immer einige Eigentümer wissen, wie es geht - und natürlich immer anders, als der Verwalter denkt - möchte ich die Sache gut vorbereiten und dann auch durchziehen.

    Ich tendiere dazu, die Nutzung zur Vermeidung eines Nachschaftsstreites zu erlauben und einen Sichtschutz sowie eine Wegerente zu vereinbaren. Damit wäre allen geholfen.

    Gruß vom oldendeti1

  7. Mehrheiten und Sicherungen für ein Wegerecht #7
    Hallo oldendeti1,

    kannst du nicht erst mal vorab ganz unverbindlich mit dem Wohnwagenfahrer smalltalk-mäßig ausloten, auf was der sich einlassen würde?
    Nicht, daß ihr euch alle Gedanken ohne Ende macht, am Schluss eine für euch perfekte Lösung herauskommt, dann aber der Wohnwagenfahrer "nö" dazu sagt ...
    Dann hast du nämlich den Nachbarschaftsstreit, den du vermeiden willst, weil ihr aus Sicht des Wohnwagenfahrers überhaupt nicht kooperativ seid ;-)

    Gruß,
    Christian

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