Wie verhält es sich eigentlich bei verbundenen Wohnungen mit dem Kopfprinzip. Beispiel, eine Eigentümerin hat eine kleine und eine große Wohnung und diese ist zu einer großen Wohnung verbunden. Also nicht verschlossen durch eine Wand sondern nur eine Tür oder einen Flur. Sie ist der Meinung, sie hat 2 Wohnungen und damit sie mehr Stimmen hat lässt sie eine Wohnung dem Sohn überschreiben, der ihr wiederrum das Stimmrecht gibt.
Für mich ist, sobald aus 2 Wohnungen eine Wohnung gemacht wird, auch nur eine Stimme da. Aber gilt es rechtlich auch wirklich als eine Wohnung?
Unser Hausverwalter beruft sich immer auf die Teilungserklärung, wo 9 Wohnungen benannt sind.
Für Hilfen bin ich sehr dankbar, denn die nächste Sitzung naht....

