Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
Diskutiere Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden? im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo und Guten Tag, Seit März 2007 sind meine Frau und ich Wohnungseigentümer. Vor dem Kauf habe ich als Inhaber einer kleinen Firma an einer ...
- 03.10.2007 22:11 Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden? #1
Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
Hallo und Guten Tag,
Seit März 2007 sind meine Frau und ich Wohnungseigentümer. Vor dem Kauf habe ich als Inhaber einer kleinen Firma an einer Eigentümerversammlung als Gast teilgenommen und um die Zustimmung für ein Büro im UG gebeten. Dieser Raum(Büro) ist der Wohnung zugeordnet. Die Zustimmung (Beschluß) erfolgte Einstimmig mit der Option, ohne Puplikumsverkehr. Nun haben wir eine Mitarbeiterin eingestellt. Sie ist an 3 Tagen in der Woche für ca. 3-4 Stunden im Büro.
Zwei Eigentümer haben nun eine außerordendliche Versammlung einberufen, um den Beschluß zu fassen, die Zustimmung zum Büro Rückgängig zu machen.
Frage: Wenn ein Beschluß durch die Eigentümerversammlung gefaßt wurde, kann dieser wieder Rückgängig gemacht werden? Es gibt nach wie vor kein Puplikumsverkehr. Der Raum wird ausschließlich als Büro genutzt.
Grüß
Kalay151201
-
Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
- 04.10.2007 08:37 Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden? #2
RE: Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
Grundsätzlich kann die Eigentümerversammlung jeden Beschluss durch einen neuen Beschluss auch wieder aufheben. Dabei ist es für den konkreten Sachverhalt letztlich völlig nebensächlich, ob es nun Publikumsverkehr gegeben hatte bzw. gibt oder nicht.
Jeder Beschluss kann bei Gericht angefochten werden.
Wenn 2 Eigentümer eine Versammlung einberufen, könnte ein Einladungsmangel vorliegen mit der Folge, dass die gefassten Beschlüsse schon aus diesem Grund aufzuheben sein könnten.
Eine Anfechtung könnte auch damit begründet werden, dass die Rücknahme der erteilten Genehmigung willkürlich wäre und nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
Darüber hinaus wäre auch zu prüfen, ob die Nutzung des Büroraums überhaupt genehmigt werden muss.
- 10.10.2007 10:45 Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden? #3
RE: Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
Hallo RMHV,
vielen Dank für die Antwort.
In wie fern könnte hier ein Einladungsmängel vorliegen? Geschrieben wurde die Einladung am 26.09. zum 11.10.07 ; Eiingang des Schreibens bei mir ist der 28.09.07.
In der Teilungserklärung ist die Zustimmung erforderlich. Kann aber nur mit schwerwiegende Gründe abgelehnt werden. Der Beschluss ist Einstimmig
Grüße
Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
Ähnliche Themen zu Kann ein gefaßter Beschluss wieder Rückgängig gemacht werden?
-
Wer kann mir helfen Mietnomaden los zu werden: Meine Mieter sind pleite - beide haben die Eidesstattliche Versicherung abgegeben - also alles klar - ich werde nie wieder Geld sehen - Monat für Monat 1000 EUR Verlust - wer...
-
Zwangsvollstreckung soll Haftbefehl gemacht werden: Wie sehen sie diese Sache : Habe einen Gerichtsvollzieher beauftragt den Zwangsvollstreckungsbescheid durchzusetzten. Es sind jeweils monatliche Teilzahlungen bekommen....
-
Kann Verwalter Versicherung für die WEG ohne Beschluss abschließen: Hallo Jungs, ich mal wieder mit meinen Spezialfällen :party , aber in meiner 2er-WEG läuft dank völlig unkooperativem Miteigentümer echt nix normal!!! Ich hatte in...
-
kann gelöscht werden: erledigt
-
Bei Prostitution kann gekündigt werden: Wird in einer Mietwohnung der Prostitution nachgegangen, so ist dies nach Ansicht des Gerichts ausreichend, um dem Mieter zu kündigen, da der mit der Prostitution...




Die Neuen stellen sich vor