A ist mit dem Hausverwalter X nicht zufrieden.
Für Neu-/Abwahl gibt A dem Verwalter X die Stimmrecht-Vollmacht gegen den
Verwalter X abzustimmen.
Muss X die Bevollmächtigung akzeptieren ?
Stimm-VollmachtDiskutiere Stimm-Vollmacht im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; A ist mit dem Hausverwalter X nicht zufrieden. Für Neu-/Abwahl gibt A dem Verwalter X die Stimmrecht-Vollmacht gegen den Verwalter X abzustimmen. Muss X die ... |
A ist mit dem Hausverwalter X nicht zufrieden.
Für Neu-/Abwahl gibt A dem Verwalter X die Stimmrecht-Vollmacht gegen den
Verwalter X abzustimmen.
Muss X die Bevollmächtigung akzeptieren ?
Ja, auch wenn er darüber nicht begeistert ist. Eine Vollmacht für einen weiteren Eigentümer wäre wohl besser gewesen.
Unsinn.. der Verwalter kann nicht durch einseitge Erklärung zur Abstimmung gegen seine eigenen Interessen verpflichtet weden und annehmen muss der Verwalter die Vollmacht ohnehin nicht.Original von Capo
Ja, auch wenn er darüber nicht begeistert ist. Eine Vollmacht für einen weiteren Eigentümer wäre wohl besser gewesen.
Wem kann ein Eigentümer die Vollmacht erteilen, wenn er gerade in Ausland ist und sonst niemand hat, und keinen anderern Eigentümer kennt ?
Was hat denn jetzt mit dem ursprünglichen Sachverhalt zu tun?Original von Beluga
Wem kann ein Eigentümer die Vollmacht erteilen, wenn er gerade in Ausland ist und sonst niemand hat, und keinen anderern Eigentümer kennt ?
Jeder hat seine Probleme selbst zu lösen. Entweder der Eigentümer erscheint selbst oder er findet jemanden, der die Vollmacht auch annimmt oder er lässt alles auf sich beruhen und ist eben in der Versammlung nicht vertreten. Es gibt keinen Anwesenheitszwang bei einer Eigentümerversammlung. Hier wird sich der Wohnungseigentümer eben entscheiden müssen.
Es ist nun mal im Zivilrecht nicht möglich, irgendjemanden gegen dessen Willen zu irgendeiner Leistung zu verpflichten.
Es ist nun mal im Zivilrecht nicht möglich, irgendjemanden gegen dessen Willen zu irgendeiner Leistung zu verpflichten.
Stimmt nicht ganz. - z. B. Zwangsernährung, Rettungs- bzw. Notmaßnahmen, o.ä.
Wer wird denn bei einer Zwangsernährung gegen seine Willen zu irgendeiner Leistung verpflichtet? Oder im Rettungsdienst? Und was hat das alles mit Zivilrecht zu tun?Original von Beluga
Es ist nun mal im Zivilrecht nicht möglich, irgendjemanden gegen dessen Willen zu irgendeiner Leistung zu verpflichten.
Stimmt nicht ganz. - z. B. Zwangsernährung, Rettungs- bzw. Notmaßnahmen, o.ä.
Dieser Einwand dürfte wohl daneben gewesen sein...
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