Vollmacht

Diskutiere Vollmacht im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo allerseits, ist es richtig, dass man als Eigentümer auf einer EG-Versammlung erst nach Vollmachten fragen darf, bzw. diese erst dann gezeigt bekommt, wenn man ...


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  1. Vollmacht #1

    Vollmacht

    Hallo allerseits,

    ist es richtig, dass man als Eigentümer auf einer EG-Versammlung erst nach Vollmachten fragen darf, bzw. diese erst dann gezeigt bekommt, wenn man die Teilnehmerliste unterschrieben hat, bzw. die Versammlung offiziell eröffnet wurde.
    Der Verwalter behauptet dies, da man andererseits die Verhandlung und Beschlussfähigkeit manipulieren könnte.
    Liebe Grüße

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  2. Vollmacht #2

    RE: Vollmacht

    Original von Emily33
    ist es richtig, dass man als Eigentümer auf einer EG-Versammlung erst nach Vollmachten fragen darf, bzw. diese erst dann gezeigt bekommt, wenn man die Teilnehmerliste unterschrieben hat, bzw. die Versammlung offiziell eröffnet wurde.
    Das kann ich nicht nachvollziehen. Jeder Wohnungseigentümer hat jederzeit Anspruch auf Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.

    Ich kann allerdings auch das Problem des Wohnungseigentümers nicht nachvollziehen. Er kommt zur Versammlung und will seine Teilnahme von irgendwelchen Erkenntnissen über die Teilnahme oder Vertretung anderer Wohnungseigentümer abhängig machen

  3. Vollmacht #3
    Hallo RHMV,

    erstmal danke für die Antwort. Nun ja, ist auch schwierig zu verstehen die Frage, so ohne Zusammnehang. Fakt ist unser Verwalter hat die Einsichtnahem bei der letzten Versammlung verweigert , so wie er auch andere Einsichtnahmen in Unterlagen verweigert und verhindert. Begründet hat er es bei der Vollmacht damit, dass die Versammlung gar nicht offiziell eröffnet war. Sonst hält er sich selbst gar nicht an Formalitäten, nur wenn es ihm gerade in den Kram passt. In unserem Haus sind einige Prozesse am laufen u.a. hat der Verwalter dafür gesorgt, dass ein Eigentümer, der ihm nicht genehm war aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird. Mit Intrigen, Manipulationen und seinen beruflichen "Fähigkeiten" als Anwalt hat er das tatsächlich hinbekommen. Nun hat dieser rausgeschmissene Eigentümer dagegen geklagt. In ein paar Tagen wird das Urteil gesprochen, welches sehr wahrscheinlich zu Gunsten des Eigentümers ausfällt. Dies hat der Herr Verwalter mit der vorgezogenen Versammlung unterlaufen. Es kommen nie viele Eigentümer zu den Versammlungen, die meisten schicken Vollmachten mit Stimmanweisungen. Ein anderer Eigentümer wollte die Versammlung notfalls beswchlussunfähig zu machen, indem er die Versammlung ggfs. verlässt. Dies hat sich der Verwalter wohl gedacht und deswegen keine vorgezeigt. Übrigens, noch ne Frage: Diese Versammlung war eine Wiederholung der Versammlung 07/08 Bei der Versammlung vor ein paar Tagen hat er jedem eine neue Jahresabrechnung 07/08 vorgelegt. Das muss er doch mindestens 14 Tage vorher zusenden, damit man es für sich prüfen kann, oder??
    Liebe Grüße
    Emily

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