Vollmacht nachreichen

Diskutiere Vollmacht nachreichen im Eigentümerversammlung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ein Eigentümer ist über die Zeit Einladung/Versammlung abwesend. Kann seine Stimme bei der Versammlung mit "Vollmacht wird nachgereicht" geltend gemacht werden ? Mit freundlichen ...


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  1. Vollmacht nachreichen #1

    Vollmacht nachreichen

    Hallo,

    ein Eigentümer ist über die Zeit Einladung/Versammlung abwesend. Kann seine Stimme bei der Versammlung mit "Vollmacht wird nachgereicht" geltend gemacht werden ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Carinthia

    Sorry - Fragestellung ist nicht eindeutig.
    Ich habe obigen Eigentümer schon mehrfach mit Vollmacht vertreten.
    Aus Abwesenheitsgründen war eine Vollmachtserteilung nicht möglich.
    Kann ich ihn dennoch mit "Vollmacht wird nachgereicht" vertreten ?

    •   



       

  2. Vollmacht nachreichen #2

    RE: Vollmacht nachreichen

    Nein, das geht nicht.

    Schließlich muss der Versammlungsleiter bei jeder Abstimmung Klarheit über die Beschlussfähigkeit der Versammlung haben und nach jeder Abstimmung die abgebenen Ja- und Nein-Stimmen ins Verhältnis setzen UND dann einen Beschluss VERKÜNDEN.

    MfG
    PHinske

  3. Vollmacht nachreichen #3

    RE: Vollmacht nachreichen

    Die Begründung kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Mit einer allgemeinen Vollmacht zählt meine Stimme während der gesamten Versammlung doppelt. Mit einer nachgereichten allgemeinen Vollmacht - sofern zulässig - wohl auch.
    Dieser Fall war gegeben in "TOP --> Protokoll".
    Für die Zukunft ist mit einer Blanko-Vollmacht vorgesorgt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Carinthia

  4. Vollmacht nachreichen #4
    Wenn er Eigentümer ist benötigt er keine Vollmacht sondern eine Legitimation.
    Das wird wohl ein Personalausweis oder Reisepass sein.
    Wenn er dem Verwalter persönlich bekannt ist, könnte das auch reichen.

    Aber eine Vollmacht benötigt nur ein Vertreter. :stupid

  5. Vollmacht nachreichen #5

    RE: Vollmacht nachreichen

    Original von Carinthia
    Die Begründung kann ich nicht ganz nachvollziehen...
    Entscheidend ist, dass die (wirksame) Vollmacht WÄHREND der Versammlung und auch schon bei Feststellung der Beschlussfähigkeit vorliegt. Die anderen Eigentümer haben auch ein Prüfrecht, ob eine gültige Vollmacht vorhanden ist.

    Die Bank deines Nachbarn wird dir heute auch kein Geld von seinem Konto auszahlen, wenn du am Schalter angibst, dass du in 2 Wochen eine Vollmacht von ihm vorlegen wirst.

    PHinske

  6. Vollmacht nachreichen #6

    RE: Vollmacht nachreichen

    Also nur mit mehrheitlicher oder einstimmiger Genehmigung zu Beginn ?.

    Hat allerdings auch einen Haken - da kann etwas beschlossen werden was absolut nicht im Sinne des Eigentümers ist und er deshalb die Vollmacht nicht nachreicht.

  7. Vollmacht nachreichen #7

    RE: Vollmacht nachreichen

    Da bin ich wohl falsch verstanden worden.

    Nachreichen geht NICHT.

  8. Vollmacht nachreichen #8

    RE: Vollmacht nachreichen

    Original von Carinthia
    Also nur mit mehrheitlicher oder einstimmiger Genehmigung zu Beginn ?.

    Hat allerdings auch einen Haken - da kann etwas beschlossen werden was absolut nicht im Sinne des Eigentümers ist und er deshalb die Vollmacht nicht nachreicht.

    Carinthia: Du verstehst hier etwas falsch.

    Eine nachzureichende Vertretungsvollmacht ist wie eine nicht exisitiende Vollmacht zu behandeln.
    Er kann diese zwar nachreichen, aber deswegen kannst du nicht an den Abstimmungen der Versammlung teilnehmen.
    Wer dich als Verwalter teilnehmen lässt, wird wohl dafür haften, dass auf seine Kosten die Versammlung wiederholt wird.

    Wenn die Einladung form- und fristgerecht war, gibt es keine Entschuldigung für eine nicht vorliegende Vollmacht.

  9. Vollmacht nachreichen #9

    RE: Vollmacht nachreichen

    Vielen Dank für die Antworten,

    glücklicherweise habe ich diese Idee nicht geäußert - die Blamage blieb mir somit erspart.

    Carinthia

    •   



       


Vollmacht nachreichen


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