...hatte ich heute von der Verbraucherzentrale auf dem Tisch.
Ein gewisser Dipl.-Ing. hat uns vorgerechnet, dass ein Heizkörper mehr Heizkosten von uns abgerechnet bekommen hat als technisch möglich sei.
Dazu hat er neue physikalische Einheiten erfunden. Zum Beispiel kW/h oder kWh pro Stunde. Seine darauf aufbauende Formel sah dann so aus: kWh/kW/h.
Also wenn ich in Mathe richtig aufgepaßt habe kürzt sich alles weg und es bleibt nix übrig.
Seine Berechnungen gingen davon aus, dass die Wärmemenge die am Hauptwärmezähler des Hauses gemessen wurde auch zu 100% von den Heizkörpern abgegeben werden müsse. Weiter unten räumte er angeblich übliche 5% Rohrwärmeverluste ein in einer Liegenschaft mit ca. 250 WE.
Da nach seiner Meinung die Rohrwärmeverluste deutlich höher sein müssen, kam er zu dem Schluß, dass nach §7.1 HKVO nach VDI 2077 abgerechnet werden muss.
Damit nicht genug. Er zweifelte sogar Eignung der verwendeten Heizkostenverteiler und Funkablesewerte an, die wir natürlich bereits mehrfach geprüft hatten.
Kann es sein, dass manche Verbraucherzentralen ein anderes Formelbuch und eine andere Heizkostenverordnung haben? Und dass die Anforderungen in manchen Bundesländern an Diplomarbeiten die der Grundschule ähneln?



).
Nur die wissen das noch nicht