Frist Abrechnung

Diskutiere Frist Abrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo ! In welchen Zeitraum kann man eine Nebenkostenrechnung dem Mieter übergeben? Es gibt diese "Ein Jahresfrist" - bezieht die sich aufs Kalenderjahr oder auf ...


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  1. Frist Abrechnung #1
    timtim

    Frist Abrechnung

    Hallo !

    In welchen Zeitraum kann man eine Nebenkostenrechnung dem Mieter übergeben?

    Es gibt diese "Ein Jahresfrist" - bezieht die sich aufs Kalenderjahr oder auf Mietdauer?
    Konkret, wenn ein Mieter sein erstes Jahr von Juni 2009 bis Juni 2010 in einer Wohnung wohnte - darf man dann im Mai 2011 abrechnen , also ein Jahr nach Ende des ersten Mietjahres?

    Im Vorraus Danke!

    •   



       

  2. Frist Abrechnung #2
    Die Frist beginnt mit dem Ende der Abrechnungsperiode zu laufen.

    Rechenst Du zum Beispiel immer von 1.1. bis 31.12 ab, endet die Abrechnungsfrist am 31.12 des Folgejahres. Mit dem Mietjahr hat das nix zu tun.

    Zieht ein Mieter beispielsweise zum 31.1 aus, kann es u.U. passieren, dass er seine Abrechnung Fristgerecht erst 23 Monate nach Mietende erhält.

  3. Frist Abrechnung #3
    timtim
    Vielen Dank!

    Das heißt, wenn man es nach Mietzeit abrechnet, ist das falsch.

    Ist dann das gängige Verfahren, dass man dem Mieter seine kompletten bezahlten Nebenkosten zurückbezahlt, für den Zeitraum, in dem man die Abrechnung zuspät gestellt?

    Kann man so Ärger vermeiden?

  4. Frist Abrechnung #4
    Es ist durchaus üblich, dass die Abrechnung erst einige Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugestellt wird. Viele Rechnungen, die berücksichtigt werden müssen, liegen erst nach einigen Wochen vor.

    In dieser Zeit läuft natürlich die Vorauszahlung unverändert weiter und zählt schon für den nächsten Abrechnungszeitraum. Die Nutzer verursachen ja auch schon Kosten für das nächste Abrechnungsjahr.

    Außer bei einem Auszug. Da ist die Vorauszahlung nur bis zum Mietende fällig.

  5. Frist Abrechnung #5
    timtim
    Vielen Dank!

  6. Frist Abrechnung #6
    Hallo timtim, in deinem konkreten Beispiel: Abrechnungszeitraum Juni 2009 bis Juni 2010, muß die Abrechnung des Vermieters spätestens im Juni 2011 gemacht und dem Mieter zugesandt sein.

    Wobei ich das nicht immer so auf den letzten Drücker ankommen lassen würde. Man hat ja schließlich ein Jahr Zeit zum rechnen.......

  7. Frist Abrechnung #7
    Carina,

    Zitat Zitat von 77Carina Beitrag anzeigen
    Abrechnungszeitraum Juni 2009 bis Juni 2010, muß die Abrechnung des Vermieters spätestens im Juni 2011 gemacht und dem Mieter zugesandt sein.
    Im genannten Beispiel war Juni bis Juni die Mietdauer und nicht die Abrechnungsperiode.
    Heizer hatte bereits geschrieben, welche Fristen gelten.

    Wenn man ein Jahr Zeit zum Rechnen hat, darf man sich auch ein Jahr Zeit lassen, oder?

    Christian Martens

  8. Frist Abrechnung #8
    Zitat Zitat von timtim Beitrag anzeigen
    Ist dann das gängige Verfahren, dass man dem Mieter seine kompletten bezahlten Nebenkosten zurückbezahlt, für den Zeitraum, in dem man die Abrechnung zuspät gestellt?
    Ja, wenn der VM dem M die Abrechnung schuldhaft zu spät zustellt, kann der VM keine Nachzahlungen mehr verlangen.
    Wenn der VM überhaupt keine Abrechnung macht, kann der M seine kpl. Vorauszahlungen in dem Abrechnungszeitraum zurückverlangen.

    Nochwas: Die Abrechnungsperiode ist (nachdenken!) für alle Mieter des Hauses grundsätzlich dieselbe.

  9. Frist Abrechnung #9
    Zitat Zitat von Martens Beitrag anzeigen
    Wenn man ein Jahr Zeit zum Rechnen hat, darf man sich auch ein Jahr Zeit lassen, oder?
    Christian Martens
    Ähem, Christian, dann womöglich nicht mehr ein (ganzes) Jahr... ;-)

    Meine Meinung, keine Beratung.

    •   



       


Frist Abrechnung


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