Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete

Diskutiere Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo aus Bremen, ich vermiete in meiner Wohnung, in der ich auch lebe, seit Jahren ein großes unmöbliertes Zimmer unter. Bisher war es allen immer ...


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  1. Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete #1

    Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete

    Hallo aus Bremen,

    ich vermiete in meiner Wohnung, in der ich auch lebe, seit Jahren ein großes unmöbliertes Zimmer unter.
    Bisher war es allen immer klar, daß die beidseitige ordentliche Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Monatsende beträgt.
    Nun sagt meine aktuelle Mitbewohnerin, das sei nicht wahr, die Kündigungsfrist betrage nur wenige Tage.

    Ich dachte immer, der Unterschied liegt darin, ob das vermietete Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet wurde.
    Möbliert: 2 Wochen - unmöbliert 3 Monate !
    Wie ist es nun richtig ? Habe ich Recht mit den 3 Monaten und wo genau steht das ?

    Danke !

    Werder-WG

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  2. Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete #2
    "Möbliert: 2 Wochen - unmöbliert 3 Monate"

    So in etwa. Siehe § 573c
    Dort steht:
    "...Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig..."

    und

    "...Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig..."

    Dies bestrifft in der Tat nur Räume, die vom Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet wurden.

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Kündigungsfrist des Mieters bei unmöblierter Untermiete


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