Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich?

Diskutiere Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich lasse für alle meine Objekte die Heiz- und Nebebkostenabrechnung durch die Firma M...l erstellen. Dies ist noch aus Vorverträgen meines verstorbenen Vaters geschuldet. ...


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  1. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #1

    Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich?

    Hallo,

    ich lasse für alle meine Objekte die Heiz- und Nebebkostenabrechnung durch die Firma M...l erstellen.
    Dies ist noch aus Vorverträgen meines verstorbenen Vaters geschuldet.

    Nun werden bei Zwei Objekten die Kosten in einem abweichenden Abrechnungszeitraum (01.06.- 31.05 FJ bzw. 01.07.- 30.06. FJ) abgerechnet. Bisher war das zwas schon etwas fuddelei die Betriebskosten rauszurechnen, aber es ging und es wurde bisher noch nie beanstandet.

    Nun sollen bei uns in der Gemeinde aber die gesplittenden abwassergebühren eingeführt werden, sprich die Bepreisung des Niederschlagswassers.

    Da ich nun keinen Bock habe nun auch noch auszurechnen, wie hich die Niederschlagsmenge in den abrechnungszeiträumen war, bzw. Ewigkeiten mit der Abrechnung warten muss bis die abrechnung der Statwerke für das Fj da ist, habe ich mir überlget meinen Abrechnungsrhytmus auf 01.01.- 31.12. zu ändern.

    Ist das zulässig oder brauch ich hier die Zustimmung der Mieter und kann ich dann dieses Jahr am 31.12. die nächste Abrechnung vornehmen?

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  2. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #2
    Hallo Soontir,

    mir ist kein Grund bekannt, warum Du den Abrechnungszeitraum nicht ändern können solltest - aufpassen müsstest Du evtl. falls in den Mietverträgen dieser unterjährige Zeitraum fest vereinbart ist.

    Weiterhin vermute ich, daß eine Änderung des Abrechnungszeitraumes - in Anlehnung an die Änderung von Verteilerschlüsseln - den Mietern vor Beginn des Abrechnungszeitraumes schriftlich mitgeteilt werden müsste ... das würde ja dann auch den "Auffüllzeitraum" (vom 01.06. bzw. 01.07. bis 31.12.) betreffen. Sicher bin ich mir da aber nicht.

    Mal schauen, was die Anderen hierzu schreiben.

  3. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #3
    Da Du nicht länger als 12 Monate abrechen darfst, müßtes Du eine zusätzliche Abrechnung über 6 Monate einfügen. Falls es sich um elektronische HKVs handelt, müssen diese mit dem neuen Stichtag programmiert werden. Diese zusätzlichen Kosten kannst Du nicht umlegen, da es sich um Verwaltungskosten handelt.

    Darüberhinaus bildet eine Änderung des Abrechnungszeitraumes immer zusätzliche Angriffspunkte für Fehler und Einsprüche.

    Daher würde ich mich lieber 2min mit dem Tachenrechner hinsetzen und die Kosten entsprechend zeitlich aufteilen. Daher verstehe ich Dein problem nicht. Ist es so schwer die Rechnungssumme durch 365 zu Teilen und mal 182,5 zu Multiplizieren?

  4. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #4
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Daher verstehe ich Dein problem nicht. Ist es so schwer die Rechnungssumme durch 365 zu Teilen und mal 182,5 zu Multiplizieren?
    Das dürfte in der Tat ein Problem werden, denn abzurechnen wäre nicht nach Tagen, geschweige denn nach Tagesbruchteilen, sondern nach der Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5.

  5. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #5
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Das dürfte in der Tat ein Problem werden, denn abzurechnen wäre nicht nach Tagen, geschweige denn nach Tagesbruchteilen, sondern nach der Heizgradtabelle nach DIN 4713 Teil 5.
    Abwassergebühren nach Gradtagen wäre mir neu.

  6. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #6
    @ Heizer

    Eigentlich ist es kein Problem, ist es aber so zulässig?
    Bisher habe ich immer die Hauptwasseruhren am Stichtag abgelesen und dann selber die Kosten für Wasser und Abwasser ausgerechnet (Halt mit den Gebührensätzen der alten Wasserrechnung).
    Bei den Regenwasserkosten kann ich das dann ja nicht, da ich nicht weis, wieviel an Niederschlagswasser berechnet wird.

    Bezüglich der HKVZ habe ich Glück, in den 10 Wohnungen gibt es nur in einer elektronische, bei den restlichen hängen noch Verdunster, wobei ich diese dann im Zuge der Umstellung gerne tauschen würde.

  7. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #7
    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Abwassergebühren nach Gradtagen wäre mir neu.
    Tja, an Neuigkeiten muss man sich leider auch gewöhnen (können)... ;-)

  8. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #8
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    @ Heizer

    Eigentlich ist es kein Problem, ist es aber so zulässig?
    Bisher habe ich immer die Hauptwasseruhren am Stichtag abgelesen und dann selber die Kosten für Wasser und Abwasser ausgerechnet (Halt mit den Gebührensätzen der alten Wasserrechnung).
    Bei den Regenwasserkosten kann ich das dann ja nicht, da ich nicht weis, wieviel an Niederschlagswasser berechnet wird.

    Bezüglich der HKVZ habe ich Glück, in den 10 Wohnungen gibt es nur in einer elektronische, bei den restlichen hängen noch Verdunster, wobei ich diese dann im Zuge der Umstellung gerne tauschen würde.
    Ohoh.

    Natürlich ist das so nicht richtig. Du kannst nur Kosten abrechnen, die auch angefallen sind. Das ist entweder eine Rechnung oder Abschläge auf die nächste Rechnung, falls diese weit nach dem Ende der Abrechnungsperiode erstellt wird.

    Im Fall von Wasser kannst Du linear abgrenzen. Dafür brauchst Du den Zähler nicht ablesen.

    Wenn eine Wohnung EHKV und der Rest VHKV hat, frage ich mich wie Du das abrechnest. Das ist nicht nur rechtlich unzulässig sondern auch technisch garnicht möglich. Du kannst ja keine Birnen mit Äpfeln vergleichen.

  9. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #9
    Macht die Firma M....l ja für mich und da hat mich keiner darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist eine Wohnung mit elektronischen HKV und die restlichen mit Verdunstungs HKV abzurechnen.
    Irgendwie kriegen die das hin^^

    Was meinst du mit linear abgrenzen?

  10. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #10
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Was meinst du mit linear abgrenzen?
    = zeitanteilig auf die Abrechnungszeiträume verteilen


    Hat die Wohnung mit den Verdunsterröhrchen evtl. ´ne eigene Heizanlage?

  11. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #11
    Zitat Zitat von Soontir Beitrag anzeigen
    Macht die Firma M....l ja für mich und da hat mich keiner darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist eine Wohnung mit elektronischen HKV und die restlichen mit Verdunstungs HKV abzurechnen.
    Irgendwie kriegen die das hin^^

    Was meinst du mit linear abgrenzen?
    Ich vermute mal eher, dass die Wohnung irgendwann malspäter nachgerüstet wurde und der Monteur, warum auch immer, die falschen Geräte montiert hat.

    Die Abrechnung würde ich gerne mal sehen.

  12. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #12
    Nach irgendeiner DIN EN schießmichtot sollen bei den EHKV ja angeblich eine Einheit für eine kWh stehen (Zumindest hatte damit letztens die Anwältin eines Mieterbundes einen Widerspruch hier begründet).

    Mit der verbrauchten Menge Heizgas und dem Brennwert desselben, sowie der Summe der Einheiten aller EHKV könnte man berechnen, wie viel kWh in der verbliebenen Wohnung verbraucht wurde. ... Allerdings nur, wenn man vorher den Denkapparat ausgeschaltet hat.

    Zitat Zitat von Heizer Beitrag anzeigen
    Die Abrechnung würde ich gerne mal sehen.
    Ja, ich auch ... und sicherheitshalber auch noch eine aus einer der anderen Wohnungen.

  13. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #13
    Papabär:

    "Nach irgendeiner DIN EN schießmichtot sollen bei den EHKV ja angeblich eine Einheit für eine kWh stehen (Zumindest hatte damit letztens die Anwältin eines Mieterbundes einen Widerspruch hier begründet)."
    Du ahnst es schon, dass das dummes Zeugs ist. Die HKVs wissen ja garnicht, wie gross die HKs sind, an denen sie angebracht sind. Jeder HKV hat einen Miltiplikator; dies liegen i.d.R zw. 1 und 4.

    "Mit der verbrauchten Menge Heizgas und dem Brennwert desselben, sowie der Summe der Einheiten aller EHKV könnte man berechnen, wie viel kWh in der verbliebenen Wohnung verbraucht wurde. ... Allerdings nur, wenn man vorher den Denkapparat ausgeschaltet hat."
    Japp, dann könnte das funktionieren... ;-) :
    Mein MFH hatte zuletzt 28.050kWh Gas verbraucht.
    Die EHKVs hatten in der Summe 9.264 Einheiten.
    Unter Berücksichtigung der Multiplikatoren waren es in der Summe 18.680 Einheiten.

  14. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #14
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    ... Jeder HKV hat einen Miltiplikator; dies liegen i.d.R zw. 1 und 4.
    ...
    Jeder? ... Nein! Ein kleines Dorf widerspenstiger Gallier leistet ... Oops, falsches Forum.

    Wir haben mind. einen Abrechner, bei dem die EHKV offenbar wissen, an was für einem Heizkörper sie bappen ... zumindest können die Geräte nach einem HK-Wechsel (Vergrößerung) nicht einfach neu montiert werden, sondern müssen durch solche ersetzt werden, die auf dem neuen HK-Typen ausgebildet sind.

  15. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #15
    Asche auf mein Haupt, habe gestern Abend nochmal die Abrechnung und die Ablese-Protokolle durchgesehen.
    Im Haus sind komplett Verdunster installiert.

    Ich hätte schwören können, dass in einer Wohung elektronische installiert wurden.

    Oh mein Gott, es fängt an, die Alzheimer

  16. Unterjährige Nebenkostenabrechnung möglich? #16
    Zitat Zitat von Berny Beitrag anzeigen
    Mein MFH hatte zuletzt 28.050kWh Gas verbraucht.
    Die EHKVs hatten in der Summe 9.264 Einheiten.
    Unter Berücksichtigung der Multiplikatoren waren es in der Summe 18.680 Einheiten.
    Berücksichtigt man noch die Rohrwärmeverluste kommt das sogar hin.

    Diese "DIN EN schießmichtot" nennt sich VDI 2077 und regelt genau das. Die Abrechnung unter Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe.

    Dafür gibt es noch einen zweiten Faktor. Da nicht alle HKV auf 1 kWh= 1 Einheit "geeicht" sind. Dieser gleicht diesen Umstand aus.

    Das alles gleicht zwar mehr einer Milchmädchenrechnung als einer korrekten Messung, ist aber nach VDI 2077 seit 2009 zulässig. Eine Pflicht zur Abrechnung unter Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe besteht jedoch nicht. Aber das ist ein anderes Thema.

    Asche auf mein Haupt, habe gestern Abend nochmal die Abrechnung und die Ablese-Protokolle durchgesehen.
    Im Haus sind komplett Verdunster installiert.
    Alles andere hätte mich auch gewundert. Möglicherweise haben die selber den Fehler bei der Ablesung bemerkt und korrigiertund Du hast doch nicht Alzheimer.

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